name: insolvenzgeld-165-sgb-iii title: Insolvenzgeld nach § 165 SGB III description: 'Arbeitnehmer eines insolventen Unternehmens will Insolvenzgeld beantragen oder Insolvenzverwalter bearbeitet Insolvenzgeld-Anmeldungen. Prüfraster § 165 ff. SGB III Anspruchs-Voraussetzungen Arbeitsentgelt letzte drei Monate vor Insolvenz-Ereignis. Insolvenz-Ereignis § 165 Abs. 1 SGB III Eroeffnung Abweisung mangels Masse Vollstreckungs-Aussichtslosigkeit. Antragsfrist zwei Monate § 324 SGB III Vor-Finanzierung Banken bis 75 Prozent. Output Antragsentwurf Bescheinigung Abrechnung Schnittstelle Sozialversicherungs-Beitraege. Abgrenzung: forderungsanmeldung-gläubiger für allgemeine Forderungsanmeldung.' author: Klotzkette author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/insolvenzrecht/skills/insolvenzgeld-165-sgb-iii license: Apache-2.0 version: 0.1.1 execution_mode: open jurisdiction: de practice: social-security language: de
Insolvenzgeld nach § 165 SGB III
Zweck
Insolvenzgeld ist zentrale Arbeitnehmer-Sicherung in Insolvenz. Mandanten oft Arbeitnehmer oder Insolvenzverwalter im Lohn-Abrechnungs-Streit. Dieses Skill prüft Anspruch und Antrags-Verfahren.
Eingaben
- Insolvenz-Status Arbeitgeber (Antrag Eröffnung)
- Arbeitsverhältnis-Daten (Dauer Lohn Stunden)
- Lohnverzug-Zeitraum
- Bisher gezahlter Lohn
- Bei Mandant=Insolvenzverwalter: Mitarbeiter-Liste
Schritt 1 — Anspruchs-Voraussetzungen § 165 SGB III
Persönlich Berechtigte
- Arbeitnehmer im Sinne § 7 SGB IV
- Auszubildende
- Heimarbeiter
- Einschluss Mini-Job-Beschäftigte
- Einschluss Teilzeit
Nicht berechtigt
- Geschäftsführer ohne Arbeitnehmer-Status
- Selbstständige
- Arbeitnehmer in Drittland-Filialen ohne deutschen Sozial-Versicherungs-Bezug
Schritt 2 — Insolvenz-Ereignis § 165 Abs. 1 SGB III
Drei Tatbestände
a) Eröffnung des Insolvenz-Verfahrens über Vermögen des Arbeitgebers
b) Abweisung mangels Masse § 26 InsO
c) Vollständige Betriebs-Einstellung im Inland, wenn ein Insolvenz-Antrag nicht gestellt worden ist und ein Insolvenz-Verfahren offensichtlich mangels Masse nicht in Betracht kommt
Zeit-Punkt
- Eröffnungs-Datum als Insolvenz-Ereignis-Datum
- Bei Abweisung mangels Masse: Abweisungs-Beschluss
- Bei Betriebs-Einstellung: tatsächliche Einstellungs-Datum
Schritt 3 — Anspruchs-Inhalt § 167 SGB III
Lohn der letzten drei Monate
- Rückwärts vom Insolvenz-Ereignis-Datum
- Nur noch nicht gezahltes Arbeitsentgelt
- Brutto-Forderung bis Beitrags-Bemessungs-Grenze West / Ost
Beispiel
Insolvenz-Ereignis (Eröffnung): 15.05.2026
Lohn-Forderungen:
- Februar 2026: bezahlt
- März 2026: nicht bezahlt (EUR 3.500)
- April 2026: nicht bezahlt (EUR 3.500)
- Mai 2026 anteilig: nicht bezahlt (EUR 1.700)
Anspruch Insolvenzgeld: 3 Monate
- Februar nicht relevant (bezahlt)
- Mitte Feb bis Mitte Mai = drei Monate
- Berechnung: EUR 3.500 × 2 + EUR 1.700 = EUR 8.700
Bei Beitrags-Bemessungs-Grenze (West EUR 7.550/Monat
in 2026) liegt EUR 3.500 darunter — voller Anspruch
Brutto vs. Netto
- Insolvenzgeld in Höhe Netto-Anspruch
- Steuer und SV-Anteile separat berechnet
- Lohnsteuer-Klassen-bezogen
Sonderzuwendungen
- Urlaubsgeld Weihnachtsgeld nur anteilig
- Bei Fälligkeit innerhalb der drei Monate
- Provisionen bei Fälligkeit
Schritt 4 — Antragsverfahren
Frist § 324 SGB III
- Zwei Monate ab Insolvenz-Ereignis
- Nach-Antragsfrist sechs Monate bei unverschuldeter Versäumnis
- Frist-Beginn bei Bekanntwerden Insolvenz-Ereignis
Antragstellung
- Agentur für Arbeit zuständig
- Online-Antrag über BA-Webportal
- Schriftlich möglich
Pflicht-Anlagen
- Arbeitsvertrag
- Lohn-Abrechnungen
- Bescheinigung Insolvenz-Verwalter (Lohn-Forderung)
- Lohn-Steuer-Karte / Identifikations-Nummer
Bescheinigung Insolvenz-Verwalter
- Pflicht des Insolvenz-Verwalters auf Anfrage
- Inhalt: Lohn-Höhe Fälligkeit Erfüllungs-Stand
- Schnittstelle zur Forderungs-Anmeldung
Schritt 5 — Insolvenzgeld-Anspruchs-Übergang § 169 SGB III
Cessio Legis
- Lohn-Forderung geht auf BA über mit Zahlung Insolvenzgeld
- Anmeldung zur Insolvenz-Tabelle durch BA
- Insolvenz-Verwalter rechnet mit BA ab
Folge für Insolvenz-Verwalter
- BA wird Gläubiger anstelle Arbeitnehmer
- Pflicht-Vermerk in Tabelle
- Quoten-Auszahlung an BA
Folge für Arbeitnehmer
- Insolvenzgeld ohne Anmeldung in Tabelle
- Bei Differenz Lohn über Beitrags-Bemessungs-Grenze — Differenz selbst anmelden
Schritt 6 — Vor-Finanzierung
Praktische Konstellation
- Insolvenz-Verfahren dauert
- Arbeitnehmer braucht Geld sofort
- Vor-Finanzierung durch Bank
Vor-Finanzierungs-Vereinbarung § 170 SGB III
- Banken-Vorfinanzierung bis 75 Prozent Insolvenzgeld
- Abtretung an Bank
- BA zahlt direkt an Bank
Vorteil Arbeitnehmer
- Schnelle Liquidität
- Schon vor Insolvenz-Ereignis möglich (in der drei-Monats-Phase)
Vorteil Insolvenz-Verfahren
- Fortführungs-Möglichkeit durch Lohn-Sicherung
- Mitarbeiter-Bindung
- Sanierungs-Chance
Schritt 7 — Bei Eigenverwaltung
- Anspruch Insolvenzgeld bleibt
- Sachwalter unterstützt Anträge
- Schnellere Auszahlung möglich
Schritt 8 — Sozial-Versicherungs-Beiträge § 173 SGB III
Pflicht-Beiträge auf Insolvenzgeld
- Renten-Versicherung Krankenversicherung Pflege-Versicherung Arbeitslosen-Versicherung
- BA übernimmt Arbeitgeber-Anteil
- Anwartschafts-Schutz Arbeitnehmer
Folge
- Keine Lücke in Sozial-Versicherungs-Karriere
- Renten-Punkte werden weitergeführt
Schritt 9 — Anspruchs-Konkurrenz
Kurzarbeitergeld
- Bei vor Insolvenz Kurzarbeit
- Anspruch Kurzarbeitergeld parallel möglich
- Anrechnung-Mechanismen
Krankengeld
- Bei Erkrankung in Drei-Monats-Phase
- Krankengeld plus Insolvenzgeld theoretisch
- Vorrang-Regelungen
Mutterschaftsgeld / Elterngeld
- Spezifische Regelungen
- Sozial-Versicherungs-Karten
Vorruhestand / Frühverrentung
- Anspruch endet mit Renteneintritt
- Insolvenzgeld dazwischen möglich
Schritt 10 — Praktische Konstellationen
Konstellation A — Insolvenz-Verfahren eröffnet
- Klar: Antragsfrist läuft
- Insolvenz-Verwalter-Bescheinigung anfordern
- Antrag stellen
Konstellation B — Insolvenz-Antrag gestellt aber noch nicht eröffnet
- Vor-Finanzierungs-Vereinbarung möglich
- Antragsfrist beginnt erst mit Eröffnung
Konstellation C — Eröffnung verzögert sich
- Eilbedürftigkeits-Erklärung an Insolvenz-Gericht
- Vor-Finanzierung erwägen
Konstellation D — Abweisung mangels Masse
- Insolvenz-Ereignis ist Abweisung
- Antragsfrist ab Abweisungs-Beschluss
- Häufig parallel zu fehlender Insolvenz-Verwalter-Bescheinigung — Eigenbescheinigung-Eskalation
Konstellation E — Lohn-Verzug ohne Insolvenz-Antrag
- Kein Insolvenzgeld
- Lohn-Klage Arbeitsgericht
- Bei Vermögens-Aussichts-Losigkeit Insolvenz-Antrag möglicherweise
Schritt 11 — Aufgaben Insolvenz-Verwalter
Lohn-Erfassung
- Lohnkonten der letzten Monate prüfen
- Lohn-Forderungen exakt aufstellen
- Lohnsteuerkarten und SV-Daten besorgen
Bescheinigung Insolvenzgeld
- Auf Anfrage Mitarbeiter
- Standardisiertes Formular
- Frist-eng (sieben Werktage)
Lohn-Buchhaltung Übergang
- Übernahme der Lohn-Buchhaltung
- Steuer- und SV-Anmeldungen ggf.
- Pension-Verpflichtungen-Übergang an PSVaG
Massearm-Konstellation
- Bei Abweisung mangels Masse keine Bescheinigung-Pflicht
- Arbeitnehmer-Eigenangabe möglich
Schritt 12 — Bei Streit über Insolvenzgeld-Anspruch
Widerspruch BA-Bescheid
- Ein Monat ab Bekanntgabe, § 84 Abs. 1 SGB X i. V. m. §§ 78 ff. SGG
- Begründung
- An BA selbst
Klage SG
- Bei Widerspruchs-Bescheid abgelehnt
- Ein Monat Klage-Frist § 87 Abs. 1 SGG (drei Monate wäre § 88 SGG Untätigkeitsklage)
- PKH-Antrag empfohlen → Skill
pkh-erfolgsaussicht-pruefen
Häufige Streit-Punkte
- Persönlicher Anwendungsbereich (echte Arbeitnehmer-Eigenschaft?)
- Berechnungs-Grundlage (Pauschalen Provisionen)
- Drei-Monats-Phase korrekt berechnet?
- Bezogen-Frist § 324 versäumt?
Schritt 13 — Schnittstelle Forderungs-Anmeldung Tabelle
Forderungs-Anmeldung § 174 InsO
- Bei Insolvenzgeld-Übergang BA als Gläubiger
- Restbetrag Lohn (über Beitrags-Bemessungs-Grenze) Arbeitnehmer selbst
- Skill
glaeubigerantrag-pruefung
Rang (wichtige Korrektur)
- Lohn-Forderungen aus der Zeit VOR Eröffnung sind grundsätzlich einfache Insolvenz-Forderungen § 38 InsO mit Quoten-Risiko — auch wenn sie aus den letzten Monaten stammen
- Masseverbindlichkeiten sind nur:
- Lohn aus fortbestehendem Arbeitsverhältnis NACH Verfahrens-Eröffnung → § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO
- im Eröffnungs-Verfahren begründete Lohn-Ansprüche bei starkem vorläufigen Verwalter mit Verfügungs-Befugnis → § 55 Abs. 2 InsO
- Für Rückstände aus den drei Monaten vor Insolvenz-Ereignis greift das Insolvenzgeld § 165 SGB III; die Forderung selbst geht auf die BA über (§ 169 SGB III) und wird als § 38 InsO-Forderung angemeldet
- § 55 Abs. 2 InsO hilft NICHT pauschal für die "letzten sechs Monate vor Eröffnung" — das ist ein verbreiteter Irrtum
Verzahnung mit anderen Skills
mandat-triage-insolvenzrecht— Einstiegarbeitsrecht-kaltstart-interview— Arbeitsrechtliche Aspektekuendigungsschutzklage— wenn parallel Kündigungpkh-erfolgsaussicht-pruefen— bei SG-Klage gegen BA-Bescheidglaeubigerantrag-pruefung— Forderungs-Anmeldung
Ausgabe
insolvenzgeld-{az}.mdmit Anspruchs-Prüfung Antragsstellung- BA-Antragsschrift
- Insolvenz-Verwalter-Bescheinigungs-Anforderung
- Bei Streit: Widerspruchs-/Klage-Vorbereitung
- Vor-Finanzierungs-Beratung
- Frist im Fristenbuch (zwei Monate Antrag, ein Monat Widerspruch, ein Monat Klage)
Quellen
- SGB III §§ 165 167 169 170 173 324
- SGB IV § 7
- SGG §§ 87 88; SGB X § 84
- InsO §§ 26 38 55 174
- BSG-Linien zu Insolvenzgeld
- Standes-Vorgaben Insolvenz-Verwalter zu Lohn-Bescheinigung
Aktuelle Leitentscheidungen — Insolvenzgeld
- Konkrete BSG- und LSG-Entscheidungen zum Insolvenzgeld (insb. Anspruchsberechtigung Gesellschafter-Geschäftsführer, Drei-Monats-Frist, Vorfinanzierung) vor Ausgabe über sozialgerichtsbarkeit.de oder dejure.org mit Datum und Aktenzeichen verifizieren.
- Zur Schnittstelle § 142 InsO (Bargeschäft Lohnzahlungen) und Anfechtung: BGH IX ZR 122/23 vom 05.12.2024 stellt klar, dass Lohnzahlungen ohne starre 30-Tage-Grenze auf engen zeitlichen Zusammenhang zu prüfen sind; bei Anfechtung des Verwalters gegen vorinsolvenzliche Lohnzahlungen ist die Unlauterkeit konkret darzulegen. Quelle: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=05.12.2024&Aktenzeichen=IX+ZR+122/23
Paragrafenkette Insolvenzgeld
§ 165 SGB III (Anspruchsvoraussetzungen) → § 166 SGB III (Hoehe) → § 167 SGB III (Vorfinanzierung) → § 168 SGB III (Erloesch-Gruende) → § 26 InsO (Abweisung mangels Masse als Insolvenzereignis) → § 113 InsO (Kuendigungsrecht des IV)
Triage — Insolvenzgeld
- Insolvenzereignis? Datum der Verfahrenseroffnung oder Abweisung mangels Masse exakt festlegen.
- 3-Monats-Zeitraum? Welche Monate werden vom Insolvenzgeld abgedeckt? Lohnrueckstaende inventarisieren.
- Vorfinanzierung? Haushausbank ansprechen; Abtretungserklaerungen der Arbeitnehmer einholen; Zeitplan Vorfinanzierung → Auszahlung BA.
- GF-Anspruch? GF ist nur Arbeitnehmer wenn tatsaechlich weisungsgebunden; bei Gesellschafter-GF selten Insolvenzgeld.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.