name: pfueb-arbeitsentgelt description: "Gläubiger will Lohn oder Gehalt des Schuldners pfaenden lassen. §§ 829 835 850 ff. ZPO Lohnpfaendung PfUeB. Prüfraster: PfUeB gegen Arbeitgeber als Drittschuldner pfaendbarer Betrag Pfaendungstabelle 1.7.2025 bis 30.6.2026 Unterhaltsberechtigte Sonderzuwendungen § 850a ZPO Anschlusspfaendungen §..."
PfÜB Arbeitsentgelt
Arbeitsbereich
Gläubiger will Lohn oder Gehalt des Schuldners pfaenden lassen. §§ 829 835 850 ff. ZPO Lohnpfaendung PfUeB. Prüfraster: PfUeB gegen Arbeitgeber als Drittschuldner pfaendbarer Betrag Pfaendungstabelle 1.7.2025 bis 30.6.2026 Unterhaltsberechtigte Sonderzuwendungen § 850a ZPO Anschlusspfaendungen § 850e ZPO. Output: PfUeB-Antrag Lohn fertig zum Einreichen. Abgrenzung zu zv-pfueb-bank (Konto) und zv-pfaendungstabelle-2025 (reine Berechnung). Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: §§ 704 ff. ZPO; § 802l Kontensuche, Vermögensauskunft, Räumung; § 800 ZPO Notar; § 201 InsO, ZVG, EU-Kontenpfändung VO 655; § 765a Härtefall, Schuldnerschutz — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Startet bei
- Titel + Klausel + Zustellung grün
- Arbeitgeber bekannt (sonst
zv-vermoegensauskunft-gv) - Schuldner nicht in Insolvenz
Rechtsgrundlagen
- §§ 829, 835 ZPO – Pfändung und Überweisung
- § 850 ZPO – Pfändbarkeit von Arbeitseinkommen
- § 850a ZPO – unpfändbare Bezüge (50 % Mehrarbeit, voll Urlaubsgeld, Weihnachten bis Hälfte des Monatsverdienstes, Aufwand)
- § 850c ZPO – Pfändungsfreigrenze, Tabelle des BMJ; aktuelle Bekanntmachung 1.7.2025
- § 850d ZPO – privilegierte Unterhaltsforderungen, abweichende Berechnung
- § 850e ZPO – Zusammenrechnung mehrerer Einkommen
- § 850f ZPO – Erhöhung des Freibetrags durch Vollstreckungsgericht
- § 850k ZPO – nur mittelbar (Auszahlung auf P-Konto)
- § 87 InsO bei laufender Insolvenz
Workflow
- Drei-Säulen-Prüfung.
- Arbeitgeber als Drittschuldner bezeichnen – nicht "die Firma X", sondern die juristische Person.
- Forderung definieren: laufendes Arbeitseinkommen, einschließlich künftiger Erhöhungen, einschließlich Sonderzuwendungen soweit pfändbar.
- Berechnung pfändbarer Betrag mit
werkzeuge/pfaendungsrechner.py(Tabelle 1.7.2025): Nettoeinkommen → unterhaltsberechtigte Personen → Pfändbarkeitsstufe. - Privilegierte Unterhaltsforderung § 850d ZPO: deutlich niedrigerer Freibetrag, vom Vollstreckungsgericht festzusetzen.
- Antragsformular ZVFV nutzen. Ab 1.10.2026 neue Muster und XML-Antrag möglich.
- Einreichen beim Vollstreckungsgericht am Schuldnerwohnsitz.
- Zustellung an Arbeitgeber durch Gerichtsvollzieher (Papier) oder elektronisch.
- Drittschuldnererklärung § 840 ZPO abwarten.
- Anschlusspfändung prüfen, wenn weitere Gläubiger pfänden (Rangfrage § 804 Abs. 3 ZPO).
Pfändungstabelle 1.7.2025
Gültig seit 1.7.2025 (Bekanntmachung BMJ). Die Tabelle wird zum 1.7. jeden ungeraden Jahres neu festgesetzt – nächste Fortschreibung 1.7.2027. Aktuelle Werte stehen in werkzeuge/pfaendungsrechner.py. Faustwerte: Freibetrag ohne Unterhalt rund 1.560 EUR netto, mit einem Unterhaltsberechtigten rund 2.150 EUR.
Leitentscheidungen
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Qualitätsgates
- Niemals Bruttoeinkommen pfänden – pfändbar ist der Nettoteil.
- Niemals Sonderzuwendungen § 850a ZPO ohne Prüfung in den pfändbaren Teil rechnen.
- Bei mehreren Einkommen (Lohn + Rente, Lohn + Selbstständigkeit) Zusammenrechnung § 850e ZPO ausdrücklich beantragen.
- Bei privilegierten Unterhaltsforderungen § 850d ZPO eigene Festsetzung beantragen.
- Bei Sterbe-/Krankengeld besondere Pfändbarkeitsgrenzen prüfen.