name: pfaendungstabelle-pfueb-arbeitsentgelt description: "Lohnpfaendung oder Rentenpfaendung ist beantragt und der pfaendbare Betrag muss konkret berechnet werden. Pfaendungsfreigrenzenbekanntmachung 1.7.2025 gueltig bis 30.6.2026. Prüfraster: Freibetrag § 850c ZPO Unterhaltsstaffel Pfaendungsstufen P-Konto-Sockel § 850k ZPO privilegierte Berechnung § 8..."
Pfändungstabelle 1.7.2025
Arbeitsbereich
Lohnpfaendung oder Rentenpfaendung ist beantragt und der pfaendbare Betrag muss konkret berechnet werden. Pfaendungsfreigrenzenbekanntmachung 1.7.2025 gueltig bis 30.6.2026. Prüfraster: Freibetrag § 850c ZPO Unterhaltsstaffel Pfaendungsstufen P-Konto-Sockel § 850k ZPO privilegierte Berechnung § 850d ZPO Unterhalt. Output: Berechnungsprotokoll pfaendbarer Betrag mit Stufen. Abgrenzung zu zv-pfueb-arbeitsentgelt (PfUeB-Antrag) und zv-pfueb-bank (Kontopfaendung). Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: §§ 704 ff. ZPO; § 802l Kontensuche, Vermögensauskunft, Räumung; § 800 ZPO Notar; § 201 InsO, ZVG, EU-Kontenpfändung VO 655; § 765a Härtefall, Schuldnerschutz — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Triage zu Beginn
- Handelt es sich um Arbeitseinkommen (§ 850c ZPO) oder selbstständiges Einkommen (§ 850i ZPO)?
- Wie viele unterhaltsberechtigte Personen sind zu berücksichtigen?
- Handelt es sich um privilegierte Unterhaltspfändung (§ 850d ZPO) oder reguläre Pfändung?
- Hat der Schuldner ein P-Konto — wenn ja, Sockelbetrag und Erhöhungen (§ 850k ZPO) berechnen?
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Zentrale Normen
- § 850a ZPO — Unpfändbare Bezüge (Sonderzuwendungen, Aufwandsentschädigungen)
- § 850c ZPO — Pfändungsfreigrenze (Tabelle, jährlich angepasst)
- § 850d ZPO — privilegierte Unterhaltspfändung (geringerer Selbstbehalt)
- § 850f ZPO — Erhöhung durch Gericht aus persönlichen Gründen
- § 850i ZPO — Pfändung bei selbstständigem Einkommen
- § 850k ZPO — Pfändungsschutzkonto (P-Konto), Sockelbetrag und Erhöhungen
Startet bei
- Lohnpfändung in Vorbereitung (
zv-pfueb-arbeitsentgelt) - Kontopfändung mit P-Konto-Berechnung (
zv-pfueb-bank+ § 850k ZPO) - Schuldnerseite verlangt Anpassung der Freibeträge (
zv-abwehr-schuldner)
Rechtsgrundlagen
- § 850c ZPO – Pfändungsfreigrenze für Arbeitseinkommen
- § 850d ZPO – Unterhaltsforderungen (privilegiert, geringerer Freibetrag, vom Gericht festgesetzt)
- § 850f ZPO – Erhöhung durch Gericht aus persönlichen Gründen
- § 850k ZPO – Pfändungsschutzkonto, Sockelbetrag und Erhöhungen
- Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2025 vom 11.4.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 110), in Kraft 01.07.2025 bis 30.06.2026
- Quelle BGBl.: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/110/VO.html
- Quelle gesetze-im-internet: https://www.gesetze-im-internet.de/pf_ndfreigrbek_2025/BJNR06E0A0025.html
- nächste Anpassung 01.07.2026 (§ 850c Abs. 4 ZPO – jährlich am 1. Juli entsprechend der Entwicklung des Grundfreibetrags § 32a EStG)
Gültigkeit der aktuellen Tabelle
Die Bekanntmachung gilt vom 1.7.2025 bis 30.6.2026. Die nächste Anpassung erfolgt zum 1.7.2026 (§ 850c Abs. 4 ZPO jährlich). Der Skill prüft bei jeder Berechnung das Tagesdatum – nach dem 30.6.2026 muss werkzeuge/pfaendungsrechner.py aktualisiert werden.
⚠️ Auto-Warnung ab 1.6.2026: Wenn das System-Datum innerhalb von 30 Tagen vor Ablauf der Tabelle (≥ 1.6.2026) liegt, gibt der Skill und das Werkzeug einen Warntext aus, dass eine neue Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung des BMJ veröffentlicht und in die Tabelle übernommen werden muss. Pflicht-Quellen: Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 (BGBl. I); BMJ-Pressemitteilung; Konsultation in
juris/beck-online. Verwendung der alten Eckwerte nach 30.6.2026 = Pfändungsfehler mit Aufhebungspotential.
Eckwerte (aus Tabelle, dezimal mit Punkt)
Aktuelle Eckdaten (Tabelle 01.07.2025 bis 30.06.2026, BGBl. 2025 I Nr. 110):
- Grundfreibetrag ohne Unterhaltspflichten: 1.555,00 EUR netto / Monat (§ 850c Abs. 1 Nr. 1 ZPO i.V.m. Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2025).
- Erhöhung erste unterhaltsberechtigte Person: 585,23 EUR (§ 850c Abs. 2 Satz 1 ZPO).
- Erhöhung jede weitere Person (2. bis 5. Person): 326,04 EUR (§ 850c Abs. 2 Satz 2 ZPO).
- Vollpfändungsgrenze: 4.766,99 EUR (§ 850c Abs. 3 Satz 3 ZPO).
- Netto wird vor Berechnung auf den nächsten vollen 10-EUR-Schritt abgerundet (§ 850c Abs. 5 ZPO).
- P-Konto-Sockel § 850k ZPO: 1.560,00 EUR (AG SBV-Bescheinigung Stand 01.07.2025).
- Pfändbarer Betrag wird nach unten gerundet (§ 850c Abs. 5 ZPO i.V.m. Tabellenmethode).
- Alle exakten Werte im
werkzeuge/pfaendungsrechner.py(Single Source of Truth).
Steigerung gegenueber Vorjahresfassung:
- Grundfreibetrag von 1.491,75 EUR auf 1.555,00 EUR
- Erhoehungsbetrag 1. Unterhaltspflicht von 561,43 EUR auf 585,23 EUR
- Vollpfaendungsgrenze von 4.573,10 EUR auf 4.766,99 EUR
Die Werte sind dimensions- und kommageführt im Werkzeug Single-Source-of-Truth; dieses SKILL.md nennt sie zur Orientierung. Komma-Zahlen sind im Body erlaubt, nicht im Frontmatter description.
Workflow
- Inputs einholen: Nettoeinkommen, Anzahl unterhaltsberechtigter Personen, ggf. Sonderzuwendungen, Privileg § 850d ZPO ja/nein.
- Python-Werkzeug aufrufen:
python zwangsvollstreckung/werkzeuge/pfaendungsrechner.py --netto 2500 --unterhalt 1. - Output: Freibetrag, pfändbarer Betrag, Pfändungsstufen, Hinweise zu § 850a ZPO Sonderzuwendungen.
- § 850d ZPO privilegiert: separat berechnen lassen mit
--privileg unterhalt --selbstbehalt 1450o.ä. - P-Konto § 850k ZPO: Sockel und Erhöhungsbeträge ausgeben.
- Antragstext für den PfÜB ergänzen.
Privilegierte Unterhaltspfändung § 850d ZPO
- Selbstbehalt wird vom Vollstreckungsgericht festgelegt – Werte orientieren sich an der Düsseldorfer Tabelle (Selbstbehalt aktuell 1.450 EUR Erwerbstätiger gegenüber minderjährigen Kindern, Stand Tabelle 2025).
- Skill gibt eine Größenordnung an, weist aber auf die richterliche Festsetzung hin.
P-Konto-Schutz § 850k ZPO – Erhöhungen
Erhöhungen müssen durch Bescheinigung (Schuldnerberatung, anerkannter Berater, Arbeitgeber, Familienkasse, Sozialleistungsträger) belegt werden:
- pro unterhaltsberechtigter Person
- Kindergeld
- einmalige Sozialleistungen
- Nachzahlungen
Leitentscheidungen
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Qualitätsgates
- Niemals Tabellenwerte 2019, 2021, 2022, 2023 verwenden.
- Niemals Bruttobetrag in die Tabelle einsetzen.
- Niemals § 850d ZPO ohne richterliche Festsetzung als feste Zahl ausgeben.
- Bei selbstständigem Einkommen Berechnung § 850i ZPO statt § 850c ZPO.
- Bei Sozialleistungen § 54 SGB I prüfen.
Audit-Hinweis (27.05.2026)
Im Halluzinations-Audit 2026-05-27 wurden in diesem Skill folgende Aktenzeichen geprueft und korrigiert: