zitat-internet-quellen

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Internet-Quellen zitieren: Stand, URL, Abrufdatum. Bevorzugt: dejure.org, openjur.de, bundesgerichtshof.de, bundesverfassungsgericht.de, eur-lex. Vermeiden: anwalt24.de, BeckRS allein als einzige Fundstelle.

Klotzkette By Klotzkette schedule Updated 6/7/2026

name: zitat-internet-quellen description: "Internet-Quellen zitieren: Stand, URL, Abrufdatum. Bevorzugt: dejure.org, openjur.de, bundesgerichtshof.de, bundesverfassungsgericht.de, eur-lex. Vermeiden: anwalt24.de, BeckRS allein als einzige Fundstelle."

Internet-Quellen zitieren

Regelungs- und Quellenanker

Arbeitsfokus: Internet-Quellen zitieren. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:

  • § 130 Nr. 6 ZPO — verantworteter Schriftsatz.
  • § 138 Abs. 1 ZPO — Wahrheit und Vollständigkeit.
  • § 253 Abs. 2 ZPO — bestimmter Klagegrund.
  • § 313 Abs. 3 ZPO — Entscheidungsgründe.
  • § 540 Abs. 1 ZPO — Berufungsurteil.
  • § 267 Abs. 1 StPO — strafgerichtliche Urteilsgründe.
  • § 117 Abs. 2 VwGO — verwaltungsgerichtliche Urteilsgründe.
  • § 51 UrhG — zulässiges Zitieren fremder Texte.

Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.

Spezialwissen: Internet-Quellen zitieren

  • Normen-/Quellenanker: URL.

Fallweichen

Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.

  1. Rolle und Ziel: Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
  2. Sachverhalt: Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
  3. Fristen: Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
  4. Unterlagen: Welche Dokumente, Bescheide, Verträge, Auszuege liegen vor?
  5. Format: Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?

Prüfraster

Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:

  1. Sachverhalt fixieren – streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel.
  2. Rechtliche Einordnung - nur einschlaegige Normen, verifizierte Rechtsprechung und frei prüfbare amtliche Quellen; keine Literatur- oder Datenbankfundstellen erfinden.
  3. Prüfung im Gutachtenstil – Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis.
  4. Handlungsempfehlung – konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist.

Plugin-Kontext

Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Normen, Fristen, Belege und Gegenargumente und erzeugt einen unmittelbar nutzbaren nächsten Schritt.

Output-Module

  • Strukturierter Prüfvermerk im Gutachtenstil mit klaren Ueberschriften.
  • Tabellen/Checklisten, wo das die Lesbarkeit erhoeht.
  • Anschreiben-, Antrags- oder Klageschriftsatz-Geruest, wenn die Aufgabe das verlangt.
  • Quellenliste mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, frei prüfbarem Link.

Was dieser Arbeitsgang nicht macht

  • Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
  • Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
  • Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
  • Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
Install via CLI
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