zitat-archivierungspflicht-aufsatz

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Archivierungspflicht der zitierten Quelle: Screenshot mit Datum, PDF-Abruf, archive.org-Backup. Wichtig bei Schriftsaetzen, weil Online-Quellen veraendert werden. Empfehlung Kanzleiprozess im Zitierweise: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt.

Klotzkette By Klotzkette schedule Updated 6/7/2026

name: zitat-archivierungspflicht-aufsatz description: "Archivierungspflicht der zitierten Quelle: Screenshot mit Datum, PDF-Abruf, archive.org-Backup. Wichtig bei Schriftsaetzen, weil Online-Quellen veraendert werden. Empfehlung Kanzleiprozess im Zitierweise."

Zitierte Quelle archivieren

Regelungs- und Quellenanker

Arbeitsfokus: Zitierte Quelle archivieren. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:

  • § 51 UrhG — Zitatrecht.
  • § 63 UrhG — Quellenangabe.
  • § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG — Sprachwerke.
  • § 97 UrhG — Unterlassung/Schadensersatz bei Rechtsverletzung.
  • § 138 Abs. 1 ZPO — Wahrheitspflicht im Tatsachenvortrag.
  • § 253 Abs. 2 ZPO — Substantiierung im Schriftsatz.
  • § 313 Abs. 3 ZPO — Entscheidungsgründe.
  • Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG — Wissenschaftsfreiheit als Kontext, nicht als Zitierfreibrief.

Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: keine prozessualen — Aktualitäts-Heuristik: Zitate ≤ 12 Monate alt für aktuelle Lage, Leitentscheidungen wann immer einschlägig.
  • Tragende Normen verifizieren: BVerfG, BGH, BAG, BSG, BFG, BVerwG, EuGH, OLG-Zitierregeln (BGHZ, BVerfGE, NJW, ZIP, NZG, NJW-RR), § 1 GVG, ZPO/StPO/VwGO-Berichtspflichten, OSCOLA/Bluebook nur am Rande — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Verfasser (Anwalt, Wissenschaftler, Richter), Adressat (Gericht, Behörde, Mandant, Peer-Review), Verlage (C.H.Beck, Nomos, Otto Schmidt).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Schriftsatz, Beschluss, Aufsatz, Festschrift-Beitrag, Hausarbeit, Dissertation, Habilitation, Klausur — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Spezialwissen: Zitierte Quelle archivieren

  • Normen-/Quellenanker: PDF.

Fallweichen

Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.

  1. Rolle und Ziel: Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
  2. Sachverhalt: Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
  3. Fristen: Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
  4. Unterlagen: Welche Dokumente, Bescheide, Verträge, Auszuege liegen vor?
  5. Format: Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?

Prüfraster

Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:

  1. Sachverhalt fixieren – streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel.
  2. Rechtliche Einordnung - nur einschlaegige Normen, verifizierte Rechtsprechung und frei prüfbare amtliche Quellen; keine Literatur- oder Datenbankfundstellen erfinden.
  3. Prüfung im Gutachtenstil – Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis.
  4. Handlungsempfehlung – konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist.

Plugin-Kontext

Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Normen, Fristen, Belege und Gegenargumente und erzeugt einen unmittelbar nutzbaren nächsten Schritt.

Output-Module

  • Strukturierter Prüfvermerk im Gutachtenstil mit klaren Ueberschriften.
  • Tabellen/Checklisten, wo das die Lesbarkeit erhoeht.
  • Anschreiben-, Antrags- oder Klageschriftsatz-Geruest, wenn die Aufgabe das verlangt.
  • Quellenliste mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, frei prüfbarem Link.

Was dieser Arbeitsgang nicht macht

  • Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
  • Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
  • Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
  • Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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