name: zitat-amtliche-sammlung-vs-zeitschrift description: "Amtliche Sammlung vs. Zeitschrift: Reihenfolge der Fundstellen. Amtliche Sammlung (BGHZ, BVerfGE) hat Vorrang, dann Parallelfundstelle Zeitschrift (NJW, JZ, ZIP). Beispiel BGHZ 240 S. 1 = NJW 2024 S. 1832."
Amtliche Sammlung vs. Zeitschrift
Regelungs- und Quellenanker
Arbeitsfokus: Amtliche Sammlung vs. Zeitschrift. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
§ 130 Nr. 6 ZPO— verantworteter Schriftsatz.§ 138 Abs. 1 ZPO— Wahrheit und Vollständigkeit.§ 253 Abs. 2 ZPO— bestimmter Klagegrund.§ 313 Abs. 3 ZPO— Entscheidungsgründe.§ 540 Abs. 1 ZPO— Berufungsurteil.§ 267 Abs. 1 StPO— strafgerichtliche Urteilsgründe.§ 117 Abs. 2 VwGO— verwaltungsgerichtliche Urteilsgründe.§ 51 UrhG— zulässiges Zitieren fremder Texte.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
Spezialwissen: Amtliche Sammlung vs. Zeitschrift
- Normen-/Quellenanker: BGHZ, NJW, JZ, ZIP.
Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
- Rolle und Ziel: Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
- Sachverhalt: Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
- Fristen: Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
- Unterlagen: Welche Dokumente, Bescheide, Verträge, Auszuege liegen vor?
- Format: Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
Prüfraster
Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:
- Sachverhalt fixieren – streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel.
- Rechtliche Einordnung - nur einschlaegige Normen, verifizierte Rechtsprechung und frei prüfbare amtliche Quellen; keine Literatur- oder Datenbankfundstellen erfinden.
- Prüfung im Gutachtenstil – Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis.
- Handlungsempfehlung – konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist.
Plugin-Kontext
Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Normen, Fristen, Belege und Gegenargumente und erzeugt einen unmittelbar nutzbaren nächsten Schritt.
Output-Module
- Strukturierter Prüfvermerk im Gutachtenstil mit klaren Ueberschriften.
- Tabellen/Checklisten, wo das die Lesbarkeit erhoeht.
- Anschreiben-, Antrags- oder Klageschriftsatz-Geruest, wenn die Aufgabe das verlangt.
- Quellenliste mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, frei prüfbarem Link.
Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.