name: einstieg-routing description: "Einstieg, Triage und Routing für Zitierweise deutsches Recht: ordnet Rolle (Autor, Korrektor, Mandant), markiert Frist (keine harten Fristen), wählt Norm (Standardzitierregeln (Gericht, Datum, Az, Fundstelle, Rn)) und Zuständigkeit (zuständige Stelle), leitet zum passenden Spezial-Skill."
Einstieg und Routing
Einsatzlage
Dieser Einstieg routet Zitierweise Deutsches Recht vom ersten Sachverhalt zu Rollen, Fristen, zuständiger Stelle, passendem Spezialpfad und nächstem Arbeitsprodukt.
Fachlandkarte dieses Plugins
aktenzeichen-schriftsatz-brief-und-memo-bausteine— Aktenzeichen Schriftsatz Brief und Memo Bausteineaufsatz-interessen— Aufsatz Interessenaufsatz-interessen-beckrs-blindzitate— Aufsatz Interessen Beckrs Blindzitatebeckrs-zahlen-schwellen-und-berechnung— Beckrs Zahlen Schwellen und Berechnungblindzitate-internationaler-bezug-und-schnittstellen— Blindzitate Internationaler Bezug und Schnittstellenchronologie-und-belegmatrix— Chronologie und Belegmatrixdatum-entscheidungsform-spezial-gericht— Datum Entscheidungsform Spezial Gerichtentscheidungsform-risikoampel-und-gegenargumente— Entscheidungsform Risikoampel und Gegenargumentefristen-und-risikoampel— Fristen und Risikoampelgericht-dokumentenmatrix-und-lueckenliste— Gericht Dokumentenmatrix und Lueckenlistehauszitierweise-juristische-kommentar— Hauszitierweise Juristische Kommentarjuristische-erstpruefung-und-mandatsziel— Juristische Erstpruefung und Mandatszielkaltstart-triage— Kaltstart Triageanschluss-routing— Anschluss Routingdokumente-intake— Dokumente Intake
Regelungs- und Quellenanker
Arbeitsfokus: Einstieg und Routing. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
§ 130 Nr. 6 ZPO— verantworteter Schriftsatz.§ 138 Abs. 1 ZPO— Wahrheit und Vollständigkeit.§ 253 Abs. 2 ZPO— bestimmter Klagegrund.§ 313 Abs. 3 ZPO— Entscheidungsgründe.§ 540 Abs. 1 ZPO— Berufungsurteil.§ 267 Abs. 1 StPO— strafgerichtliche Urteilsgründe.§ 117 Abs. 2 VwGO— verwaltungsgerichtliche Urteilsgründe.§ 51 UrhG— zulässiges Zitieren fremder Texte.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
Arbeitsweg
- Rolle und Ziel klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp wird gebraucht (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Stellungnahme), welches Verfahren oder Dokument liegt vor?
- Eilfristen isolieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens- und materiellen Fristen pflichtmäßig vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren.
- Fachpfad wählen: zentrale Anker im Zitierweise Deutsches Recht sind die einschlägigen Normen des Fachgebiets live über gesetze-im-internet.de und dejure.org prüfen. Anhand des Sachverhalts in einen Sach-Cluster routen und den passenden Spezial-Skill aus der Fachlandkarte oben benennen.
- Zuständige Stelle bestimmen: Mandant, Gegner, zuständiges Gericht oder Behörde, etwaige Sachverständige oder beauftragte Stellen.
- Nur die Rückfragen stellen, die die nächste Weiche tatsächlich ändern.
Qualitätsanker
- Normen und Rechtsprechung nach
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbehandeln. - Wenn eine Spezialfrage sichtbar wird, den passenden Skill nennen und kurz erklären, warum genau dieser Arbeitsgang passt.
- Bei Zeitdruck zuerst Frist, Zuständigkeit, Form und Beweislast sichern.