name: barrierefreie-einladung-protokoll-versammlung description: "Versammlungsdokumente barrierefrei gestalten (Stand 06/2026): PDF/UA (ISO 14289), Word-Formatvorlagen, Leichte Sprache nach DIN SPEC 33429, Grossdruck, TTS-Kompatibilitaet. Praktischer Umgang mit Casavi/Vermieter-Cloud-PDFs."
Barrierefreie Einladungen, Protokolle und Abrechnungen
Fachlicher Anker
- Normen: §§ 535, §§ 18, § 16 Abs. 2.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Ziel
Versammlungsunterlagen und Jahresabrechnungen müssen auf Anfrage von Eigentümern mit Behinderungen in barrierefreier Form übermittelt werden. Der Skill beschreibt technische Standards (PDF/UA, WCAG, Leichte Sprache), liefert Praxistipps für gängige Software und klärt den rechtlichen Rahmen des Anspruchs.
PDF/UA (ISO 14289) für barrierefreie PDF-Dokumente
PDF/UA verlangt: strukturierte Tags (Überschriften H1-H6, Absätze P, Tabellen mit TH/TD), korrekte Lesereihenfolge (besonders bei mehrspaltigen Layouts), Alternativtexte für alle nicht-dekorativen Grafiken, definierte Dokumentsprache (Lang-Attribut), kein reines Bild-PDF (gescannte Seite ohne OCR). Export aus Microsoft Word: „Als PDF/A speichern" aktiviert Basis-Tagging. Adobe Acrobat Pro: Barrierefreiheits-Check (Shift+Ctrl+F5) und Tagging-Werkzeug für Nachbearbeitung.
Casavi und Vermieter-Cloud erzeugen oft nicht-tagged PDFs aus ihren Vorlagen — Workaround: Dokument in Word erstellen, barrierefrei exportieren, dann als barrierefreie Version hochladen. Norm ISO 14289 ist kein deutsches Gesetz, aber technischer Standard für PDF/UA.
Barrierefreie Word-Quelldokumente
Grundregeln: (1) Formatvorlagen statt manueller Formatierung (Überschrift 1/2/3, Standard-Absatz), (2) Tabellen mit Kopfzeile (Eigenschaft „Kopfzeile wiederholen" bei langen Tabellen), (3) Dokumentsprache explizit auf Deutsch setzen (Datei > Optionen > Sprache), (4) Alternativtexte für Bilder (Rechtsklick > Alternativtext bearbeiten), (5) Farbkontrast mind. 4,5:1 (kein hellgrauer Text auf weißem Hintergrund), (6) Hyperlinks mit aussagekräftigem Linktext (nicht „klicken Sie hier").
Leichte Sprache nach DIN SPEC 33429
DIN SPEC 33429 definiert Regeln: kurze Sätze (max. 8-12 Wörter), kein Passiv, keine Abkürzungen ohne Erklärung, eine Aussage pro Satz, schwierige Wörter erklären. Beispiel Einladungstext in Leichter Sprache: „Wir laden Sie ein. Am [Datum] findet eine Eigentümerversammlung statt. Ort: [Adresse]. Beginn: [Uhrzeit]. Bitte kommen Sie. Wir besprechen wichtige Themen. Zum Beispiel: die Kosten für das Gebäude." Auf Anfrage vorzulegen — keine generelle Pflicht, aber bei bekannten kognitiven Einschränkungen sinnvoll.
Großdruck und Audiofassung
Großdruck: Schriftgröße mind. 16-18 pt, serifenlose Schrift (Arial, Verdana), Zeilenabstand 1,5-fach. Auf Anfrage als separates Dokument. Hörfassung / TTS-Kompatibilität: Vorlesefunktion Windows (Narrator) oder Adobe Acrobat liest Tagged-PDFs korrekt; unstrukturierte PDFs werden falsch vorgelesen. Für stark sehbehinderte Eigentümer: E-Mail-Versand mit Tagged-PDF reicht in der Regel aus — Screenreader wie JAWS oder NVDA greifen auf die Dokumentstruktur zu.
Rechtlicher Rahmen
AGG § 5 verpflichtet im Grundsatz zur Barrierefreiheit bei der Bereitstellung von Leistungen, soweit dies zumutbar ist. BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) gilt unmittelbar nur für öffentliche Stellen. Für Privatrechtssubjekte (Hausverwaltung) gilt: Zumutbarkeit und Einzelfall-Abwägung. Antrag eines Eigentümers auf barrierefreie Übermittlung ist regelmäßig zumutbar zu erfüllen. Norm AGG § 5: https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__5.html. Norm BGG: https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/
Cross-Refs
- BFSG für Portale →
bfsg-hausverwalter-website-portal-2025 - Digitale Versammlung barrierefrei →
digitale-versammlung-screenreader-untertitel - Einladungsfristen und -form →
einladung-tagesordnung-fristen - Protokollgestaltung →
protokollwerkstatt-top-marathon
Quellenpflicht
rechtsstand-mai-2026-faktenbank laden. AGG § 5 über https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__5.html und BGG über https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/ live verifizieren. DIN SPEC 33429 und ISO 14289 sind kostenpflichtige Normen — Kurzabriss über Bundesfachstelle Barrierefreiheit abrufen.
Normen und Rechtsprechung
Kuratierte Normen-Bibliothek
- § 20 WEG
- § 16 WEG
- § 28 WEG
- § 24 WEG
- § 21 WEG
- § 45 WEG
- § 23 WEG
- § 25 WEG
- § 26 WEG
- § 27 WEG
- § 25 TDDDG
- § 5 DDG
Leitentscheidungen
- BGH V ZR 17/24
- BGH V ZR 34/24
- BGH V ZR 33/23
- BGH V ZR 102/23
- BGH V ZR 1/24