wandlungspruefung-trigger

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Wandlung bei Laufzeitablauf des Wandeldarlehens prüfen wenn kein qualifiziertes Finanzierungsereignis eingetreten ist. §§ 488 ff. BGB Fälligkeit. Prüfraster: Laufzeitenddatum Wandlungsrecht Wandlungspflicht Rückzahlungsalternative Preisbestimmung. Output: Prüfprotokoll Handlungsempfehlung. Abgrenzung: nicht für Qualified-Financing-Trigger (wandlungsprüfung-trigger-qualified-financing) im Wandeldarlehen Lebenszyklus: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt.

Klotzkette By Klotzkette schedule Updated 6/6/2026

name: wandlungspruefung-trigger description: "Wandlung bei Laufzeitablauf des Wandeldarlehens prüfen wenn kein qualifiziertes Finanzierungsereignis eingetreten ist. §§ 488 ff. BGB Fälligkeit. Prüfraster: Laufzeitenddatum Wandlungsrecht Wandlungspflicht Rückzahlungsalternative Preisbestimmung. Output: Prüfprotokoll Handlungsempfehlung. Abgren..."

Wandlungsprüfung – Trigger Maturity (Laufzeitablauf)

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Eingaben

  • Wandeldarlehensvertrag (§§ 2.1, 4.2 lit. e, 4.10)
  • Startdatum der Festen Laufzeit (Datum vollständiger Unterzeichnung)
  • Enddatum (Startdatum plus zwei Jahre)
  • Fall-back-Bewertung aus § 4.10 (Pre-Money EUR bei Maturity)
  • Darlehensbetrag + aufgelaufene Zinsen zum Maturity-Stichtag
  • Ist innerhalb der Laufzeit ein Wandlungsereignis nach § 4.2 lit. b bis d eingetreten?

Rechtlicher Rahmen

Primärnormen

  • § 2.1 Wandeldarlehensvertrag (Feste Laufzeit – kein Kündigungsrecht)
  • § 4.2 lit. e Wandeldarlehensvertrag (Ablauf Feste Laufzeit als Wandlungsereignis)
  • § 4.10 Wandeldarlehensvertrag (Fall-back-Bewertung bei Maturity)
  • § 5 Abs. 1 GmbHG (Mindestanteilsnennwert EUR 1)
  • § 271 BGB (Fälligkeit bei bestimmter Zeit)

Rechtsprechung

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Vorgehen

1. Laufzeitprüfung

Startdatum = Datum vollständiger Unterzeichnung durch alle vier Parteien (§ 2.1). Enddatum = Startdatum + zwei Jahre (kalendarisch, keine Bankarbeitstage). Ist das aktuelle Datum ≥ Enddatum? → Maturity eingetreten.

2. Prüfung vorangegangener Ereignisse (§ 4.10 Satz 2)

Ist innerhalb der Laufzeit ein Liquidationsereignis (§ 4.2 lit. b bis d) eingetreten? Wenn ja: Lender hat Wahlrecht zwischen Wandlung (zu Fall-back-Bewertung) und Fälligstellung (Rückzahlung + Zinsen, § 2.5).

3. Fall-back-Bewertung anwenden

Wandlungspreis = Fall-back-Bewertung (Pre-Money EUR) / Anteile vor Wandlung (vollverwässert). Wandlungssumme C = Darlehen + aufgelaufene Zinsen (Stichtag = Enddatum). Neue Anteile = C / Wandlungspreis (aufrunden auf nächsten EUR, § 5 Abs. 1 GmbHG).

4. Wandlungserklärung auslösen oder Fälligstellung wählen

Falls nur Maturity ohne vorangegangenes Liquidationsereignis: automatische Wandlung, Lender erklärt Wandlung per Textform. Falls vorangegangenes Liquidationsereignis: Lender wählt innerhalb zwei Wochen.

5. Zinsen berechnen (Stichtag Maturity)

Zinsen = Darlehensbetrag × Zinssatz × (Tage ab Auszahlung bis Enddatum / 360). Act/360-Basis.

6. Übergabe an Kapitalerhöhungsprozess

Nach Wandlungserklärung: Gesellschaft beruft Gesellschafterversammlung ein (§ 4.9). Skills gesellschafterbeschluss-kapitalerhoehung und notar-paket-uebermittlung aufrufen.

Beispielrechnung Maturity

Parameter Wert
Darlehensbetrag EUR 250000
Laufzeit 2 Jahre = 730 Tage
Zinsen (730 Tage, fünf Prozent) EUR 250000 × 0.05 × (730/360) = EUR 25694
Wandlungssumme C EUR 275694
Fall-back-Bewertung (Pre-Money) EUR 4000000
Anteile vor Wandlung 100
Wandlungspreis EUR 40000 je Anteil
Neue Anteile 275694 / 40000 = 6.89 → 7

Risiken und Red Flags

Konstellation Rot Orange Grün
Keine Fall-back-Bewertung vereinbart Wandlungsbetrag unbestimmt Grobe Schätzung Klarer EUR-Wert
Gesellschaft in Insolvenz bei Maturity Wandlung blockiert, Rangrücktritt greift Insolvenzantrag gestellt Gesellschaft solvent
Lender will weder wandeln noch zahlen Unklarheit über Rechtslage Verhandlung läuft Klares Wahlrecht ausgeübt
Laufzeitende strittig Unterzeichnungsdatum unklar Näherungsdatum Unterzeichnungsdatum belegt

Quellen und Updates

Stand: 05/2026. Bei Änderung GmbHG §§ 55 ff. aktualisieren.

Vertiefung — Aktuelle Rechtsprechung

Leitsatz-Zitate

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Normen-Ergänzung

§§ 488 ff. BGB (Fälligkeit bei Maturity) → §§ 135, 143 InsO (Anfechtung Rückzahlung Gesellschafterdarlehen) → § 39 InsO (Nachrang bei Wandlung nach Insolvenz) → § 315 BGB (Wahlrecht des Darlehensgebers bei Maturity) → §§ 55, 56 GmbHG (Kapitalerhöhung nach Wandlungsausübung)

Install via CLI
npx skills add https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --skill wandlungspruefung-trigger
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