wandlungsmechanik-konzipieren

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Wandlungsmechanik eines SAFE oder Convertible Note konzipieren: Preis Verwasserungsschutz Sonderrechte. SAFE Y-Combinator-Terminologie §§ 53 55 GmbHG §§ 488 ff. BGB. Prüfraster: Wandlungspreis Bewertungsdeckel Rabatt Verwasserungsschutz MFN-Klausel Liquidationspraeference. Output: Term-Sheet Wandlungsmechanik-Beschreibung. Abgrenzung: nicht für konkrete Wandlungsberechnung (wandlungspreis-berechnung) im Wandeldarlehen Lebenszyklus: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt.

Klotzkette By Klotzkette schedule Updated 6/6/2026

name: wandlungsmechanik-konzipieren description: "Wandlungsmechanik eines SAFE oder Convertible Note konzipieren: Preis Verwasserungsschutz Sonderrechte. SAFE Y-Combinator-Terminologie §§ 53 55 GmbHG §§ 488 ff. BGB. Prüfraster: Wandlungspreis Bewertungsdeckel Rabatt Verwasserungsschutz MFN-Klausel Liquidationspraeference. Output: Term-Sheet Wand..."

Wandlungsmechanik konzipieren

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Eingaben

  • Valuation Cap (Pre-Money EUR): Höchstbewertung, bei der der Lender wandelt
  • Discount (in Prozent): Abschlag auf den Preis der Finanzierungsrunde (Standard zwanzig Prozent)
  • Mindest-Bewertung Qualified Financing (Pre-Money EUR): z. B. EUR 4000000
  • Mindest-Investitionsvolumen Qualified Financing (EUR): z. B. EUR 500000
  • Fall-back-Bewertung bei Maturity (EUR): Bewertung falls kein Wandelereignis eingetreten
  • Wandlungsrecht: einseitig (Lender) oder beidseitig?
  • Liquidationspräferenz: Wahlrecht Lender zwischen Bar-Rückzahlung und Wandlung?
  • Pro-rata-Recht bei Folgerunde: gewünscht?
  • Most-Favoured-Nation: aktiv?

Rechtlicher Rahmen

Primärnormen

  • § 55 Abs. 1 GmbHG (Kapitalerhöhung durch Gesellschafterbeschluss)
  • § 56 GmbHG (Sacheinlage bei Kapitalerhöhung)
  • § 5 Abs. 1 GmbHG (Mindestanteilsnennbetrag EUR 1)
  • § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB (Einlage in Kapitalrücklage nach Wandlung)
  • § 138 BGB (Sittenwidrigkeit – Missbrauch Wandlungsrecht prüfen)

Rechtsprechung

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Vorgehen

1. Trigger-Tatbestände abgrenzen

a) Qualified Financing: Kapitalerhöhung bar mit Mindest-Pre-Money-Bewertung EUR [X] und Mindest-Investitionsvolumen EUR [Y] ohne Berücksichtigung dieses Wandeldarlehens. b) Maturity: Ablauf der Festen Laufzeit ohne vorheriges Wandelereignis. c) Liquidation Event: Share Deal >50 %, Asset Deal >50 % Aktivvermögen, Fusion, IPO.

2. Wandlungspreis-Formel bestimmen

Wandlungspreis je Anteil (€/Anteil) = MIN( Pre-Money-Bewertung Runde / vollverwässerte Anteile vor Runde, (1 − Discount) × Pre-Money-Bewertung Runde / vollverwässerte Anteile vor Runde, Cap / vollverwässerte Anteile vor Runde ) Anzahl neue Anteile = (Darlehen + aufgelaufene Zinsen) / Wandlungspreis (auf nächsten ganzen EUR aufrunden, § 5 Abs. 1 GmbHG).

3. Mitteilungspflicht und Fristen

Gesellschaft informiert Lender in Textform spätestens zwei Wochen vor Durchführung (Wandlungsmitteilung mit Angaben zu Investoren, Pre-Money, Investitionsvolumen, Anteilsklassen). Lender übt Wandlungsoption per Textform-Erklärung innerhalb eines Monats aus.

4. Neue Anteile und Rechte

Neue Anteile tragen die gleichen Rechte wie die der Investoren in der Finanzierungsrunde (oder günstigere). MFN: Wenn ein späteres Wandeldarlehen bessere Konditionen erhält, gelten diese auch hier.

5. Mitwirkung nach Ausübung

Gesellschaft und Gesellschafterinnen berufen unverzüglich eine Gesellschafterversammlung ein, fassen Kapitalerhöhungsbeschluss, erklären Bezugsrechtsverzicht, vollziehen Kapitalerhöhung notariell (§ 55 Abs. 2 GmbHG).

6. Liquidationspräferenz formulieren (falls vereinbart)

Im Liquidation Event: Lender hat Wahlrecht zwischen (a) Rückzahlung Darlehensbetrag plus Zinsen (1x non-participating) oder (b) Wandlung. Frist: zwei Wochen ab Bekanntgabe des Exit-Events.

Beispielrechnung Wandlungspreis

Parameter Wert
Darlehensbetrag EUR 250000
Aufgelaufene Zinsen EUR 25694
Wandlungssumme C EUR 275694
Anzahl Anteile vor Runde 100
Pre-Money Runde EUR 6000000
Preis je Anteil (Runde) EUR 60000
Preis mit zwanzig Prozent Discount EUR 48000
Preis bei Cap EUR 4000000 EUR 40000
Wandlungspreis (MIN) EUR 40000 (Cap greift)
Neue Anteile EUR 275694 / EUR 40000 = 6.89 → aufgerundet 7

Risiken und Red Flags

Konstellation Rot Orange Grün
Cap unterhalb aktueller Pre-Money-Bewertung Lender wandelt sofort auf günstigstem Preis Cap leicht unter erwartetem Wert Cap deutlich über aktueller Bewertung
Keine Fall-back-Bewertung bei Maturity Wandlungsbetrag unberechenbar Grobe Schätzung vorhanden Klarer EUR-Wert vereinbart
Discount über dreissig Prozent Verwässerung Altgesellschafterinnen erheblich Zwanzig bis dreissig Prozent Unter zwanzig Prozent
MFN ohne Ausnahmen Alle Folgerunden binden MFN nur für gleiche Stufe Keine MFN

Quellen und Updates

Stand: 05/2026. Bei Änderung GmbHG (§§ 55 ff.) aktualisieren.

Vertiefung — Aktuelle Rechtsprechung

Leitsatz-Zitate

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Normen-Ergänzung

§ 55 GmbHG (Kapitalerhöhung gegen Einlage) → § 56 GmbHG (Sacheinlage, Differenzhaftung) → § 57 GmbHG (Unversehrtheit des Stammkapitals) → § 15 GmbHG (Abtretung Geschäftsanteile) → § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB (Kapitalrücklage aus Wandlungsagio)

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