name: notar-paket-parteien-erfassen description: "Notarpaket für Beurkundungstermin bei Kapitalerhohung durch Wandlung zusammenstellen und uebermitteln. §§ 15 55 GmbHG BeurkG. Prüfraster: Vollständigkeit Beschluss Zeichnungsschein Gesellschafterliste Vollmachten Identitätsnachweise. Output: Notarpaket Checkliste Begleitschreiben. Abgrenzung: nic..."
Notar-Paket zur Handelsregister-Anmeldung
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Eingaben
- Notariell beurkundeter Kapitalerhöhungsbeschluss (aus
gesellschafterbeschluss-kapitalerhoehung) - Sacheinlagebericht (aus
sacheinlagebericht-werthaltigkeit) - Aktuelle Gesellschafterliste (§ 40 GmbHG, aus
gesellschafterliste-aktualisieren) - Name und Anschrift des zuständigen Notars
- Handelsregisternummer und zuständiges Amtsgericht
Rechtlicher Rahmen
Primärnormen
- § 57 GmbHG (Anmeldung der Kapitalerhöhung – durch Geschäftsführerin beim Registergericht)
- § 57a GmbHG (Inhalt der Anmeldung: Betrag der Kapitalerhöhung, neue Gesellschafterliste)
- § 40 GmbHG (Gesellschafterliste – nach Kapitalerhöhung neue Liste beim Handelsregister)
- § 78 GmbHG (Notarielle Beglaubigung der Anmeldung)
- § 8 GmbHG (Inhalt der Anmeldung allgemein)
Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Vorgehen
1. Vollständigkeitsprüfung des Notar-Pakets
| Dokument | Status |
|---|---|
| Notariell beurkundeter Kapitalerhöhungsbeschluss | [ ] |
| Notariell beurkundete Übernahmeerklärung Lender | [ ] |
| Sacheinlagebericht (unterschrieben) | [ ] |
| Neue Gesellschafterliste (§ 40 GmbHG) | [ ] |
| Anmeldung Kapitalerhöhung (§ 57 GmbHG, von Notar vorbereitet) | [ ] |
| Nachweis Leistung Sacheinlage (Forderungsabtretung oder Konfusionsnachweis) | [ ] |
2. Gesellschafterliste vorbereiten (§ 40 GmbHG)
Nach Kapitalerhöhung neue Liste mit: fortlaufender Nummer, Name, Geburtsdatum, Wohnanschrift, Anteilszahl, Nennwert, Datum Erwerb. Alle Gesellschafterinnen plus neuer Lender. Unterschrift: Notar (§ 40 Abs. 2 GmbHG nach Kapitalerhöhung bei Notar-Mitwirkung) oder Geschäftsführerin.
3. Anmeldungstext § 57 GmbHG
"Die Geschäftsführerin der Sonnenglas Solartechnologie UG (haftungsbeschränkt) meldet zur Eintragung in das Handelsregister an: Die Kapitalerhöhung vom [Datum] in Höhe von EUR [Betrag] durch Ausgabe von [Anzahl] neuen Geschäftsanteilen mit einem Nennbetrag von je EUR 1,00 gegen Sacheinlage ist vollzogen. Der neue Gesellschafter hat die Sacheinlage vollständig erbracht." Notarielle Beglaubigung der Anmeldung.
4. Notar-Briefing
E-Mail an Notar mit: Kurzdarstellung des Vorgangs, Anlagen (Beschluss, Sacheinlagebericht, neue Gesellschafterliste), gewünschtes Datum der Einreichung, Kontakt für Rückfragen.
5. Bearbeitungsdauer abschätzen
Handelsregistereintragung in der Regel zwei bis acht Wochen nach Einreichung. Beschleunigte Eintragung auf Antrag in dringlichen Fällen möglich.
6. Transparenzregister-Folge-Anmeldung
Nach Kapitalerhöhung: Pflicht zur Aktualisierung des Transparenzregisters nach § 19 GwG (wirtschaftlich Berechtigte). Frist: unverzüglich. Notar erledigt dies regelmäßig mit.
Inhaltsverzeichnis Notar-Paket
1. Beurkundetes Protokoll der außerordentlichen Gesellschafterversammlung
vom [Datum], Urk.-Nr. [●] des Notars [●]
2. Beurkundete Übernahmeerklärung Northstar Pre-Seed Partners GmbH & Co. KG
vom [Datum], Urk.-Nr. [●]
3. Sacheinlagebericht vom [Datum]
4. Neue Gesellschafterliste nach § 40 GmbHG
5. Anmeldung Kapitalerhöhung nach § 57 GmbHG
6. Nachweis Einbringung Sacheinlage (Forderungsabtretung)
[Gesamt: 6 Positionen]
Risiken und Red Flags
| Konstellation | Rot | Orange | Grün |
|---|---|---|---|
| Sacheinlage vor Anmeldung nicht erbracht | § 57 GmbHG-Voraussetzung fehlt | Einbringungsnachweis unvollständig | Einbringung vollständig belegt |
| Gesellschafterliste nicht aktualisiert | § 16 GmbHG-Gutglaubenswirkung gefährdet | Liste in Erarbeitung | Aktuelle Liste beigefügt |
| Notar nicht in Beurkundungsbezirk | Zuständigkeitsproblem | Notar außerhalb prüfen | Zuständiger Notar |
| Transparenzregister nicht aktualisiert | GwG-Verstoß, Bußgeld | Frist läuft | Aktualisierung beauftragt |
Quellen und Updates
Stand: 05/2026. Bei Änderung GmbHG §§ 57 ff. oder GwG § 19 aktualisieren.
Vertiefung — Aktuelle Rechtsprechung
Leitsatz-Zitate
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Normen-Ergänzung
§§ 53, 54, 55 GmbHG (Beurkundung Kapitalerhöhungsbeschluss + Übernahme) → § 56 Abs. 2 GmbHG (Sacheinlagebericht) → §§ 1-17 BeurkG (Beurkundungsgesetz, Pflichten Notar) → § 40 GmbHG (Gesellschafterliste nach Wandlung) → § 57 GmbHG (Handelsregisteranmeldung)