kyc-aml-geldwaesche

star 872

KYC- und AML-Anforderungen bei Wandeldarlehensmandat prüfen wenn Investor oder Darlehensgeberin auftritt. §§ 10 11 GwG Sorgfaltspflichten. Prüfraster: wirtschaftlich Berechtigter Risikoklasse PEP-Status Herkunft Kapital Dokumentation. Output: KYC-Checkliste Risikoeinschaetzung Dokumentationspaket. Abgrenzung: nicht für Vertragsprüfung oder Wandlungsmechanik im Wandeldarlehen Lebenszyklus: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt.

Klotzkette By Klotzkette schedule Updated 6/6/2026

name: kyc-aml-geldwaesche description: "KYC- und AML-Anforderungen bei Wandeldarlehensmandat prüfen wenn Investor oder Darlehensgeberin auftritt. §§ 10 11 GwG Sorgfaltspflichten. Prüfraster: wirtschaftlich Berechtigter Risikoklasse PEP-Status Herkunft Kapital Dokumentation. Output: KYC-Checkliste Risikoeinschaetzung Dokumentationspaket..."

KYC / AML / Geldwäscheprävention

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Eingaben

  • Alle Parteien mit vollständigen Identifikationsdaten (aus parteien-erfassen)
  • Darlehensbetrag und Herkunft der Mittel (Lender)
  • HR-Auszüge, Gesellschafterlisten, Organogramme der beteiligten Unternehmen
  • Berufsausübungserlaubnis des Beraters (Rechtsanwalt: Pflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG)

Rechtlicher Rahmen

Primärnormen

  • § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG (Rechtsanwälte als Verpflichtete bei Unternehmenstransaktionen)
  • § 3 GwG (Wirtschaftlich Berechtigter – natürliche Person mit mehr als 25 % Anteilen/Stimmrechten)
  • §§ 10, 11, 12, 13 GwG (Allgemeine, vereinfachte, verstärkte Sorgfaltspflichten)
  • § 19 GwG (Transparenzregister – Abgleich und Unstimmigkeitsmeldung)
  • § 43 GwG (Verdachtsmeldepflicht bei Geldwäscheverdacht)
  • § 47 GwG (Dokumentationspflicht – fünf Jahre nach Vertragsende)
  • Art. 2 VO (EU) 765/2006 (EU-Konsolidierte Sanktionsliste)

Rechtsprechung

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Vorgehen

1. Verpflichtetenprüfung

Rechtsanwalt als Berater bei Gründung, Kauf oder Verkauf von Gesellschaftsanteilen: Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG. Allgemeine Sorgfaltspflichten nach § 10 GwG verpflichtend.

2. Wirtschaftlich Berechtigte ermitteln

Gesellschaft: Wer hält mehr als 25 % der Anteile direkt oder über eine Kette? Beispiel Sonnenglas: Dr. Schöneck (40 %) und Habersaat (35 %) sind wirtschaftlich Berechtigte. Darlehensgeber (GmbH & Co. KG): Wer sind die Kommanditisten, wer hält mehr als 25 %? Transparenzregister prüfen.

3. Transparenzregisterabgleich (§ 19 GwG)

Abruf Transparenzregister für alle beteiligten Gesellschaften. Abgleich mit tatsächlichen Eigentumsverhältnissen. Unstimmigkeit? → Meldepflicht § 23a GwG.

4. PEP-Screening

Alle natürlichen Personen prüfen: Amtsträger in herausgehobener Position (§ 1 Abs. 12 GwG; z. B. Regierungsmitglieder, höhere Justizbeamte, Führungskräfte staatlicher Unternehmen)? Familienangehörige und enge Vertraute einbeziehen. Treffer: verstärkte Sorgfalt, GF-Freigabe.

5. Sanktionslistenscreening

Listen: EU-Konsolidierte Sanktionsliste (eur-lex.europa.eu), OFAC SDN, UN-Sicherheitsratsliste 1267, HM Treasury Financial Sanctions. Alle Parteien mit vollständigen Namen und ggf. Geburtsdaten screenen. Vorsicht: Namensähnlichkeit ohne Treffer ist kein Treffer – prüfen und dokumentieren.

6. Mittelherkunftsnachweis

Darlehensbetrag: Woher stammt das Kapital? Kontoauszüge, Jahresabschluss des Lenders, Herkunftsnachweis. Bei Auffälligkeiten: Verdachtsmeldung § 43 GwG an Financial Intelligence Unit (FIU).

Checkliste KYC-Dokumentation

Prüfung Status
Identifikationsdokumente aller natürlichen Personen [ ]
HR-Auszüge aller beteiligten Gesellschaften [ ]
Wirtschaftlich Berechtigte ermittelt und dokumentiert [ ]
Transparenzregister abgeglichen [ ]
PEP-Status geprüft, Ergebnis dokumentiert [ ]
Sanktionslisten geprüft (EU/OFAC/UN/HMT) [ ]
Mittelherkunft plausibilisiert [ ]
Aufbewahrungsfrist fünf Jahre eingerichtet [ ]

Risiken und Red Flags

Konstellation Rot Orange Grün
Sanktionslistentreffer Vertrag darf nicht abgeschlossen werden Namensähnlichkeit prüfen Kein Treffer
Mittelherkunft ungeklärt Verdachtsmeldepflicht § 43 GwG Teilweise belegt Vollständig belegt
PEP ohne verstärkte Sorgfalt GwG-Verstoß PEP-Status in Prüfung Keine PEP
Transparenzregister-Unstimmigkeit Meldepflicht § 23a GwG Abweichung erklärbar Konsistent

Quellen und Updates

Stand: 05/2026. GwG in der Fassung 05/2026. Bei Änderung GwG oder EU-Sanktionsregime aktualisieren.

Vertiefung — Aktuelle Rechtsprechung

Leitsatz-Zitate

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Normen-Ergänzung

§§ 10, 11 GwG (KYC-Pflichten, Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter) → § 43 GwG (Meldepflicht) → § 56 GwG (Bußgeld bei Pflichtverletzung) → § 261 StGB (Geldwäsche n.F.) → Art. 3 EU-Geldwäsche-RL 2018/843 (5. AMLD) → § 42 AO (Steuerlicher Gestaltungsmissbrauch)

Install via CLI
npx skills add https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --skill kyc-aml-geldwaesche
Repository Details
star Stars 872
call_split Forks 114
navigation Branch main
article Path SKILL.md
More from Creator