name: kandidaten-altposts-screening description: "Wahlkampfrecht Praxis: Altposts und digitale Spuren von Kandidierenden screenen im Wahlkampfrecht."
Kandidaten Altposts Screening
Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Art. 21 Abs. 1 GG— Parteienfreiheit und Mitwirkung an politischer Willensbildung.Art. 38 Abs. 1 GG— Wahlrechtsgrundsaetze.§ 1 Abs. 1 BWahlG— Wahlrechtsgrundlagen Bundestagswahl.§ 18 BWahlG— Wahlvorschlagsrecht und Beteiligungsanzeige.§ 19 BWahlG— Einreichungsfrist Kreiswahlvorschlaege.§ 26 BWahlG— Entscheidung über Kreiswahlvorschlaege.§ 32 BWahlG— unzulässige Wahlbeeinflussung am Wahltag.§ 49a BWahlG— Ordnungswidrigkeiten.§ 5 PartG— Gleichbehandlung der Parteien durch Traeger öffentlicher Gewalt.§ 25 PartG— Spendenannahme und Spendenverbote.§ 31d PartG— Sanktionen bei unrichtigen Rechenschaftsberichten.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
Arbeitsweg
- Wahlart, Wahlgebiet, Wahltermin und Ebene festlegen: Bundestag, Europa, Landtag, Kommunalwahl, Bürgermeister-/Landratswahl oder innerparteiliche Vorstufe getrennt behandeln.
- Rollen sauber trennen: Partei, Kandidierende, Fraktion, Amtsträger, Agentur, Verein, Unterstützerkreis, Plattform, Wahlleitung, Ordnungsamt und Polizei haben unterschiedliche Rechte, Pflichten und Kommunikationslinien.
- Eilrisiken markieren: Wahlvorschlagsfristen, Unterstützungsunterschriften, Plakatierungs-/Sondernutzungsvorgaben, presserechtliche Reaktionsfenster, Datenschutzlöschung, Plattformfristen, Gegendarstellung, Unterlassung und Beweissicherung.
- Tragende Normen live verifizieren: Art. 5, 8, 21 und 38 GG; BWahlG/BWO oder einschlägiges Landes-/Kommunalwahlrecht; PartG §§ 5, 18, 23a, 25, 31b-31d; DSGVO Art. 5, 6, 9, 12-15, 21, 32; BDSG; Versammlungsrecht des Landes; StGB §§ 107 ff., 111, 130, 185-188, 201a, 303; UrhG/KUG; DSA und Verordnung (EU) 2024/900 bei politischer Online-Werbung.
- Belege aktenfest machen: Screenshot mit URL/Zeit, Plattform-ID, Freigabeweg, Budget, Spenden-/Sponsoringherkunft, Genehmigung, Behördenkontakt, interne Verantwortlichkeit und Entscheidungsvermerk.
- Output knapp operativ liefern: Ampel, Sprechzettel, Behördenmail, Freigabe- oder Stoppvermerk, Fristenplan, Q&A, Plattformmeldung, Beweissicherungsnotiz oder Eskalationsmemo.
Fachkern: Kandidaten Altposts Screening
- Wahlkampflage (Kandidaten Altposts Screening): Altposts und digitale Spuren von Kandidierenden screenen.
- Norm-/Praxisanker: Wahlgesetze des betroffenen Bundes/Landes, PartG, DSGVO/BDSG, Verordnung (EU) 2024/900, Versammlungs-, Straßen-, Kommunal-, Presse-, Urheber-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht je nach Einsatzfeld.
- Entscheidende Weiche: Amtliche Wahlorganisation, Partei, Fraktion, Kandidatenteam, Agentur, Ehrenamt und Dritte strikt trennen; Strategie nie mit rechtlicher Zulässigkeit verwechseln.
- Arbeitsprodukt: Freigabevermerk, Risikoampel, Behördenmail, Sprechzettel oder Eskalationsnotiz mit Belegarchiv und klarer Verantwortlichkeit.
Kaltstartfragen
- Welche Wahl, welches Bundesland, welche Kommune und welcher Wahltermin sind betroffen?
- Welche Rolle hat die Nutzerin oder der Nutzer: Partei, Kandidatenteam, Agentur, Anwalt, Schatzmeisterei, Social-Media-Team oder Ehrenamt?
- Welche Unterlagen liegen vor: Satzung, Beschluss, Genehmigung, Bescheid, Screenshot, Spendenlog, Anzeigenbuchung, Presseanfrage, Chat oder Einsatzplan?
- Was soll sofort herauskommen: Risikoampel, Briefing, Behördenmail, Freigabevermerk, Fristenplan, Q&A, Sprechzettel oder Eskalationsnotiz?
- Gibt es personenbezogene Daten, politische Meinungsdaten, Minderjährige, Amtsträgerrolle oder fremde Plakate/Materialien im Sachverhalt?
Arbeitsfokus
Trennt Bagatelle, erklaerbaren Kontext, schwere Entgleisung, Loesch-/Archivfrage und proaktive Kommunikation.
Rechts- und Praxislogik
- Wahlkampf ist durch Meinungsfreiheit, Parteienprivileg und demokratische Wahlgrundsätze geschützt, aber nicht rechtsfrei.
- Trenne immer Kampagnenstrategie, amtliche Wahlorganisation, Parteienfinanzierung, Datenschutz, Plattformrecht und Straf-/Ordnungswidrigkeitenrisiken.
- Eine harte politische Zuspitzung kann zulässig sein; eine falsche Tatsachenbehauptung über Wahlverfahren, Personen, Finanzierung oder Gegner kann den Fall drehen.
- Ehrenamtliche brauchen kurze, klare Regeln. Wenn das Team improvisiert, müssen die Regeln einfacher und nicht komplizierter werden.
- Dokumentiere Entscheidungen so, dass Schatzmeisterei, Rechtsberatung, Kandidatenteam und Kampagnenleitung später verstehen, warum etwas freigegeben oder gestoppt wurde.
Qualitätsgate
- Ist die Wahlart und die zuständige Wahl- oder Ordnungsbehörde konkret bestimmt?
- Sind Amt, Partei, Fraktion, Kandidatur, Agentur und Ehrenamt sauber getrennt?
- Wurden rote Linien benannt: keine Desinformation, keine Plakat-Sabotage, keine verdeckten Spenden, keine rechtswidrige Datennutzung?
- Ist der Output für Menschen im Wahlkampfstress schnell lesbar und unmittelbar ausführbar?
- Sind Belege, Screenshots, Genehmigungen, Freigaben und Verantwortliche dokumentiert?
Quellen- und Aktualitätsregel
- Bundes- und Landesrecht live prüfen; bei Plakatierung immer die konkrete Gemeinde oder Straßenbaubehörde heranziehen.
- Rechtsprechung nur zitieren, wenn Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und eine frei zugängliche Quelle vorliegen.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
- Bei politischer Online-Werbung die Verordnung (EU) 2024/900, Plattformregeln, DSGVO/BDSG und die konkrete Anzeigenbibliothek prüfen.
- Bei Spenden, Sponsoring und Sachleistungen das Parteiengesetz, Bundestagsverwaltungshinweise und interne Schatzmeisterei-Regeln prüfen.