name: anpassen description: "Geführte Anpassung des Kanzleiprofils im Vertragsrecht — ändert einzelne Einstellungen ohne erneutes Erstgespräch. Lädt, wenn der Nutzer Profil anpassen, Playbook ändern, Eskalation aktualisieren, Klauselposition ändern oder konfigurieren sagt im Vertragsrecht."
Kanzleiprofil anpassen
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: BGB §§ 305-310, AGBG (alt), EuGH zu Klauseltransparenz (z. B. C-26/13, C-186/16), VerbrG; §§ 305 ff. BGB, NDA, SaaS- — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Eingaben
- Die gewünschte Änderung in eigenen Worten: "Ändere meine Haftungsobergrenze auf 6 Monate", "Neuer Eskalationsansprechpartner für Verträge über 500.000 €", "Risikobereitschaft auf konservativ setzen"
- Optional: Abschnittsnamen aus dem Kanzleiprofil (Playbook, Eskalation, Kanzleistil, Integrationen etc.)
Rechtlicher Rahmen
Kernvorschriften
Die zulässige Anpassungsspanne von Vertragsklauseln ist durch zwingendes Recht begrenzt. Relevante Grenzen:
- § 307 BGB — Unangemessene Benachteiligung; Transparenzgebot. Klauseln, die den Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen, sind unwirksam — auch im B2B-Bereich.
- § 308 Nr. 1, 2 BGB — Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit (Fristen, Leistungsänderungsvorbehalte)
- § 309 Nr. 7 BGB — Klauselverbot ohne Wertungsmöglichkeit: Haftungsausschluss für Körperverletzungen und grobe Fahrlässigkeit ist unwirksam und nicht verhandelbar
- § 310 Abs. 1 BGB — Im unternehmerischen Verkehr gelten §§ 308, 309 BGB Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- §§ 438, 634a BGB — Gesetzliche Verjährungsfristen für Gewährleistung; Verkürzung in AGB nur in Grenzen des § 309 Nr. 8 BGB
Leitentscheidungen
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. (Zulässige Anpassung von Zinsklauseln; Transparenzgebot bei Änderungsvorbehalten)
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. (Unwirksamkeit einer AGB-Klausel bei unangemessener Benachteiligung; § 307 BGB)
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. (Unwirksamkeit verkürzter Verjährungsfristen in AGB bei versteckter Klausel)
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Ablauf
Schritt 1 — Profil lesen
Lies ~/.claude/plugins/config/klotzkette/vertragsrecht/CLAUDE.md.
Enthält es [PLATZHALTER]-Werte, sage:
Sie haben die Ersteinrichtung noch nicht abgeschlossen. Führen Sie zuerst
/vertragsrecht:vertragsrecht-kaltstart-interviewaus — die Anpassungsfunktion setzt ein vollständiges Profil voraus.
Schritt 2 — Anpassbare Bereiche zeigen
Zeige dem Nutzer, was im Profil änderbar ist, mit aktuellem Ist-Wert (eine Zeile pro Einstellung):
- Kanzlei / Profil — Name, Branche, Jurisdiktion, Rechtsform, Setting (Kanzlei/In-house), Mandatseite (Verwender/Kunden-Seite) (Gemeinsames Profil — Änderungen wirken sich auf alle Plugins aus)
- Risikobereitschaft — konservativ / ausgewogen / risikobereit; Auswirkung auf Fallback-Positionen und Eskalationsschwellen
- Personen — Eskalationskette, Genehmiger nach Schwellenwert und Klauseltyp (GC, Partner, Geschäftsführung)
- Klauselpositionen (Playbook) — die substanziellen Vertragspositionen: Haftungsbeschränkung, Gewährleistung, Datenschutz/AVV, Laufzeit/Kündigung, AGB-Einbeziehung, Gerichtsstand, Fallback-Positionen zu jeder Klausel
- Spürbarkeit von Abweichungen — ab welcher Abweichung vom Standardmuster wird eine Klausel als GELB oder ROT gekennzeichnet?
- Prüfungseinstellungen — Routing-Bestätigung, Erklärungstiefe, Standard-Stakeholder-Zusammenfassung
- Kanzleistil — Ton in Gegenentwürfen, Länge von Zusammenfassungen, Ablageort für Arbeitsergebnisse
- Ablauf — Mandatspfade, Fristen-Tracker-Takt
- Integrationen — Status Vertragsmanagement-System, E-Signatur, Slack, Dokumentenablage
Schritt 3 — Änderung abfragen
Was möchten Sie anpassen? Nennen Sie einen Bereich oder beschreiben Sie die Änderung in eigenen Worten.
Schritt 4 — Änderung durchführen
Zeigen Sie den aktuellen Wert, fragen Sie nach dem neuen Wert, erläutern Sie, was sich downstream ändert, bestätigen Sie und schreiben Sie in das Kanzleiprofil.
Beispiele:
- Haftungsobergrenze Fallback 12 Monate → 6 Monate:
"
/vertragsrecht:vertragsprüfungkennzeichnet künftig alles über 6 Monate als Abweichung; bereits protokollierte Verhandlungsergebnisse bleiben unverändert." - Neuer Eskalationsansprechpartner: "Jeder Redline-Vorschlag, der Ihre Zeichnungsbefugnis übersteigt, wird künftig an diesen Ansprechpartner gerichtet."
- Risikobereitschaft ausgewogen → konservativ: "Ich kennzeichne Klauseln, die zuvor als akzeptabel galten, künftig früher als Abweichung und verschiebe den Eskalationsschwellenwert nach unten."
- Spürbarkeit einer Abweichung ändern: "Soll jede Verlängerung der Verjährungsfrist über 2 Jahre als GELB (verhandelbar) oder als ROT (Eskalation) markiert werden?"
Schritt 5 — Gemeinsames Profil (mandantenübergreifend)
Für Änderungen an Kanzleiname, Branche, Jurisdiktion oder Rechtsform: Schreibe in das gemeinsame Profil und weise darauf hin:
Diese Änderung betrifft das gemeinsame Kanzleiprofil und wirkt sich auf alle Plugins aus, die dieses Profil lesen.
Schritt 6 — Abschluss
Erledigt. Ihre nächste Ausgabe spiegelt die Änderung wider. Weitere Anpassungen?
/vertragsrecht:vertragsrecht-anpassenist jederzeit verfügbar.
Beispiel
Szenario: Der zuständige Partner als Eskalationspunkt hat gewechselt.
- Profil zeigt aktuell: "Eskalation an RA Müller, E-Mail"
- Nutzer sagt: "RA Müller ist ausgeschieden, bitte auf RA Meier ändern"
- Skill zeigt: Aktuell:
RA Müller (m.mueller@kanzlei.de)→ Neu:RA Meier(bitte E-Mail-Adresse bestätigen) - Nach Bestätigung: Profil aktualisiert; Hinweis, dass
/vertragsrecht:vertragsprüfungund Eskalationsvorschläge künftig RA Meier adressieren.
Risiken und typische Fehler
- Zwingende AGB-Grenzen nicht umgehen lassen. Wenn der Nutzer eine Position eintragen will, die gegen § 309 Nr. 7 BGB oder andere zwingende Vorschriften verstößt (z. B. vollständiger Haftungsausschluss auch für grobe Fahrlässigkeit in AGB), darauf hinweisen und Eintragung verweigern oder mit Warnung versehen.
- Interne Widersprüche im Profil flaggen. Wenn Risikobereitschaft auf "konservativ" steht, aber jede Eskalation der GC-Genehmigung bedarf, ist das ein Widerspruch — ansprechen, welche Einstellung gelten soll.
- Leitplanken-Abbau erklären. Wenn der Nutzer eine Schutzmarkierung
deaktivieren will (z. B.
[Prüfen]-Hinweis auf Klauseln, Quellenangaben entfernen), den Zweck der Leitplanke erklären und Konsequenz benennen. Die[Prüfen]-Markierung, Quellenangaben und[Verifizieren]-Hinweise sind funktionstragende Elemente und sollen nicht entfernt werden. - Gesamtinterview nicht auslösen. Diese Skill ändert einzelne Einstellungen — sie stellt keine Fragen aus dem Erstgespräch neu.
Quellenpflicht
Wenn eine Klauselanpassung an zwingenden gesetzlichen Grenzen scheitert oder eine Warnung ausgelöst wird, muss die Ausgabe belegen:
- Den einschlägigen Paragraphen (z. B. § 309 Nr. 7 BGB)
- Eine BGH-Entscheidung zur Grenze
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen. § 309 Rn. 48)
Hinweis: Dieser Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im konkreten Einzelfall.
Normen und Rechtsprechung
Kuratierte Normen-Bibliothek
- Art. 28 DSGVO
- § 203 StGB
- § 13 UWG
- § 15 AktG
- Art. 82 DSGVO
- § 2 HRG
- § 4 HRG
- § 7 HRG
- § 15 HRG
- § 16 HRG
- § 70 VwG
- § 123 VwG
Leitentscheidungen
- EuGH C-249/21