name: vvg-obliegenheit-28-quotelung-kausalitaet description: "§ 28 VVG nach Eintritt des Versicherungsfalls: Anzeige, Aufklärung, Rettung, Mitwirkung, Kausalitätsgegenbeweis, Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit und Quotierung im Versicherungsrecht."
Obliegenheitsverletzung § 28 VVG und Quotierung
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Norm- und Quellenanker
VVG §§ 28, 30, 31, 82, 86; AVB; BGB § 242; ZPO.
Red Flags
- keine Rechtsfolgenbelehrung
- Obliegenheit erst nach Schaden erfunden
- Kausalität pauschal behauptet
- Quote ohne Tatsachenbasis
Anschluss-Skills
- vers-deckungsablehnung-redteam
- vergleich-abfindung-entschaedigungsquittung