name: richtigstellung-online-print description: "Richtigstellung im Online- und Printmedium: Berichtigungsanspruch, Gegendarstellung nach MStV § 20, Erratum, Online-Korrekturhinweis. Mustertexte für alle drei Eskalationsstufen im Verlagsredaktion."
Richtigstellung
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: VerlG § 17 Ablieferungsfrist, UrhG § 41 Rückrufsrecht wegen Nichtausübung nach 2 Jahren, VG-Wort-Meldungen jährlich, JuSchG-Indizierung sofort wirksam.
- Tragende Normen verifizieren: UrhG §§ 1, 7, 11, 31, 32, 34, 38, 41, 43, 50, 51, 51a, 53, 87a-h, VerlG, BGB §§ 433, 631, JuSchG, PresseG der Länder, ImpressumsR, DSGVO Art. 85 (Medienprivileg) — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Verlag, Autor, Lektor, Übersetzer, VG Wort, Lizenzpartner, Vertrieb, Datenschutzbeauftragter, ggf. Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verlagsvertrag, Übersetzervertrag, Lizenzvertrag, Honorarrechnung, Pflichtexemplarmeldung, VG-Wort-Meldung, Impressum, AGB — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Worum geht es konkret
Nach Erscheinen eines Beitrags wird eine inhaltliche Korrektur erforderlich: Tippfehler im Az., falsche Zuordnung, irrige Wertangabe, missverstaendliche Formulierung. Im Verhältnis zum Betroffenen gibt es drei Stufen: (1) freiwillige redaktionelle Korrektur (Erratum), (2) Berichtigungsanspruch nach allgemeinem Zivilrecht, (3) Gegendarstellung nach Landesmedienrecht / MStV § 20. Der Skill fuehrt durch die Wahl der richtigen Form und liefert Mustertexte.
Wann dieses Modul hilft / Kaltstart-Fragen
- Art der Korrektur (Tatsachenfehler, Wertungsfehler, Verwechslung, Verstoss gegen Persoenlichkeitsrecht)?
- Quelle der Beanstandung (Autor, Leser, Betroffener, Justiziariat)?
- Form des Mediums (Heft, Heftbeitrag, Online-Volltext, Datenbank-Eintrag, Loseblattseite)?
- Wurde eine foermliche Gegendarstellung verlangt?
- Liegt eine Abmahnung oder einstweilige Verfuegung vor?
- Fristlage (Gegendarstellung: unverzueglich nach Kenntnis, oft 6 Wochen)?
- Welches Eskalationsbedingung des Mediums (Pressekodex, Verlagsethik)?
Rechtlicher und sachlicher Rahmen
- MStV (Medienstaatsvertrag) § 20 - Gegendarstellung in Telemedien mit journalistisch-redaktioneller Praegung; gleiche Aufmachung, gleicher Veroeffentlichungsort.
- LandesPresseG der Länder - Gegendarstellungspflicht im Printbereich (z. B. § 11 LPresseG NRW).
- BGB §§ 823, 1004 (analog) - Berichtigungsanspruch über das allgemeine Persoenlichkeitsrecht; BGB § 824 Kreditgefaehrdung.
- BVerfG-Rechtsprechung zur Pflicht zur Berichtigung unwahrer Tatsachenbehauptungen (vgl. zur amtlichen Prüfung unter bundesverfassungsgericht.de).
- UWG §§ 5, 5a, 8 - Berichtigung bei irrefuehrenden geschäftlichen Aussagen.
- Pressekodex (Ziffern 3 und 13) - Richtigstellung als Grundsatz journalistischer Sorgfalt.
Praxisleitfaden / Schritt für Schritt
- Sachverhalt fixieren. Was wurde behauptet? Was ist Tatsache? Welche Quelle?
- Stufenwahl.
- Erratum (freiwillig): minor mistakes, Tippfehler, Verwechslung ohne Persoenlichkeitsverletzung.
- Berichtigung (verpflichtet): unwahre Tatsachenbehauptung mit Rufschaden, Aufforderung des Betroffenen.
- Gegendarstellung (Pflicht): foermliches Verlangen erfuellt, Pflicht zur Veroeffentlichung in gleicher Aufmachung.
- Form.
- Print: gleiche Heftrubrik, gleiche Schriftgroesse, gleicher Umfang (bei Gegendarstellung).
- Online: am gleichen URL-Ort, mit Datum der Aktualisierung; bei Datenbank Korrekturhinweis vor dem Text.
- Loseblatt: Austauschseite mit Hinweis.
- Wortlaut.
- Erratum: knapp, sachlich, keine Schuldzuweisung.
- Berichtigung: Bezug auf die unwahre Aussage, korrekte Tatsache, Datum.
- Gegendarstellung: Tatsachenbehauptungen des Betroffenen, ohne Wertung; redaktionelle Anmerkung nur als Distanzierung zulässig.
- Justiziariat einbinden bei Gegendarstellung und Berichtigung.
- Onlineversion versioniert speichern (vorher/nachher), Hinweisseite mit Quellenangabe.
- Folgemassnahmen. Lektoratsfehleranalyse; Eintrag in CRM zur Autorinformation.
Trade-off-Matrix
| Aspekt | Erratum | Berichtigung | Gegendarstellung |
|---|---|---|---|
| Auslagerung der Sicht | Verlag | Verlag | Betroffener |
| Verbindlichkeit | Freiwillig | Anspruch | Pflicht bei Verlangen |
| Form | Frei | Strukturiert | Streng formal |
| Risiko Folgestreit | Niedrig | Mittel | Hoch |
| Beziehung zum Autor | Schon | Erklaerungsbedarf | Belastend |
Praxistipps der alten Redaktion
- Schnelles Erratum verhindert oft die Gegendarstellung.
- Gegendarstellung niemals "kommentieren" mit Sachgegenargument - das gefaehrdet die Wirksamkeit der Pflichterfuellung.
- Bei Online-Korrektur Versionsstand anzeigen ("Aktualisierte Fassung vom [Datum]") - Transparenz.
- Datenbank-Anbieter (juris, beck-online) informieren - sonst veraltete Fassung im Recherchealltag.
- Vor Veroeffentlichung der Gegendarstellung mit Justiziariat prüfen, ob Aufmachung und Umfang gesetzeskonform sind.
- Lektoratsfehler dokumentieren, sonst lernt das System nicht.
Mustertexte / Vorlagen
Erratum (Heft)
ERRATUM
Im Beitrag "[Titel]" in [Zeitschrift], Heft [n]/[Jahr], S. [n] muss
es in Fn. [n] richtig heissen "BGH-Urteil vom [Datum], Az. [...]"
statt "BGH-Urteil vom [Datum], Az. [...]". Wir bedauern den Fehler.
Die Redaktion
Berichtigung (Online und Print)
BERICHTIGUNG
In dem in Heft [n]/[Jahr] erschienenen Beitrag "[Titel]" haben wir
auf Seite [n] ausgefuehrt: "[woertliches Zitat der unrichtigen
Aussage]". Diese Aussage trifft in dieser Form nicht zu. Richtig
ist: "[korrekte Tatsache]". Wir bedauern den Fehler und entschuldigen
uns bei [...] (sofern Betroffene zustimmen).
Die Redaktion
Gegendarstellungstext (mit redaktioneller Anmerkung)
GEGENDARSTELLUNG
In der [Zeitschrift] vom [Datum] heisst es auf S. [n] unter dem
Titel "[...]": "[woertliches Zitat]".
Hierzu stelle ich fest:
"[Text des Betroffenen, ausschliesslich Tatsachenbehauptungen, max.
gleiches Umfang wie Erstmitteilung]"
[Ort, Datum]
[Unterschrift des Betroffenen]
Anmerkung der Redaktion:
Wir sind verpflichtet, die vorstehende Gegendarstellung zu
veröffentlichen, ohne Rücksicht darauf, ob die Tatsachen-
behauptungen zutreffen.
Hinweisseite Online-Korrektur (Sichtbar oberhalb des Beitrags)
KORREKTUR-HINWEIS
Diese Fassung ist eine Aktualisierung vom [Datum].
Aenderung im Vergleich zur Erstveroeffentlichung am [Datum]:
[konkrete Beschreibung der Aenderung].
Die Erstfassung ist auf Anforderung beim Verlag erhaeltlich.
Typische Fehler / Pitfalls
- Gegendarstellungstext zu lang - unzulaessige Kuerzung durch Verlag belastet die Pflichterfuellung.
- Berichtigung im Heft, aber nicht in der Online-Datenbank - dort steht alte Fassung weiter.
- Erratum versteckt platziert - kein effektiver Schutz.
- Redaktionelle Anmerkung bei Gegendarstellung mit Sachgegenargumenten - kann Pflichterfuellung in Frage stellen.
- Berichtigung ohne Datum und Quellenangabe - keine Transparenz.
- Streichung des Originaltextes ohne Hinweis - Verstoss gegen Pressekodex.
Quellen Stand 06/2026
- MStV § 20 - Gegendarstellung in Telemedien.
- LandesPresseG (jeweilige Fassung des Bundeslandes) - Gegendarstellungspflicht Print.
- BGB §§ 823, 824, 1004 (analog) - Berichtigungs- und Beseitigungsanspruch.
- UWG §§ 5, 5a, 8 - Irrefuehrungsverbot und Beseitigung.
- BVerfG-Rechtsprechung zum Berichtigungsanspruch (Volltexte unter bundesverfassungsgericht.de).
- Pressekodex (Ziffer 3 und 13) - presserat.de.