name: vg-wort-meldung-beteiligung-und-ausschuettung description: "VG Wort: Werkmeldung, Ausschüttungsrecht von Autoren und Verlagen, Wahrnehmungsvertrag, VGG §§ 27 ff. — Fristen, Verteilungsplan und Praxis im Verlagsrecht/Buchpreisbindung: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung."
Verl-017 · VG Wort: Meldung, Beteiligung und Ausschüttung
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Zweck dieses Skills
Die VG Wort (Verwertungsgesellschaft Wort) nimmt Vergütungsansprüche für Urheber von Sprachwerken wahr, die durch Gesetz entstehen (z.B. Kopiergeräte-Vergütung nach § 54 UrhG, Bibliothekstantieme nach § 27 UrhG). Kläre, wer der VG Wort beitreten kann, welche Werke gemeldet werden müssen, wie Ausschüttungen berechnet werden und welche Rolle Verlage dabei spielen.
Rechtsgrundlagen
| Norm | Inhalt | Quelle |
|---|---|---|
| UrhG § 27 | Bibliothekstantieme: Vergütung für Verleih | https://dejure.org/gesetze/UrhG/27.html |
| UrhG §§ 54–54h | Geräte- und Speichermedienvergütung (Kopiervergütung) | https://dejure.org/gesetze/UrhG/54.html |
| VGG § 1 | Aufgaben der Verwertungsgesellschaft | https://www.gesetze-im-internet.de/vgg/__1.html |
| VGG § 27 | Wahrnehmungsvertrag: Rechte und Pflichten | https://www.gesetze-im-internet.de/vgg/__27.html |
| VGG § 28 | Tarifaufstellung der VG Wort | https://www.gesetze-im-internet.de/vgg/__28.html |
| VGG §§ 26 ff. | Verteilung der Einnahmen | https://www.gesetze-im-internet.de/vgg/ |
| BGH „Verlegeranteil" | Verleger können keine eigenen Vergütungsansprüche bei VG Wort geltend machen | https://www.bgh.de |
Struktur der VG Wort
Mitglieder
- Berechtigte: Urheber von Sprachwerken (Autoren, Journalisten, Übersetzer, Wissenschaftler) und Verleger.
- Mitgliedschaft: Erfordert Wahrnehmungsvertrag mit VG Wort.
- Wichtige Einschränkung (BGH, I ZR 198/13 „Verlegeranteil"): Verlage sind keine Urheber; sie dürfen bei VG Wort keine Tantiemen auf Kosten der Autoren beanspruchen, die auf Urheberrechten basieren. Verlegeranteil im Verteilungsplan wurde 2016 nach BGH-Urteil reformiert.
Reformierter Verteilungsplan nach 2016
- Nach BGH-Urteil 2016: VG Wort hat Verteilungsplan geändert; Verlage erhalten nur noch Anteil aus Rechten, die Autoren ihnen ausdrücklich übertragen haben.
- Verlag-Beteiligung: Autor kann in Wahrnehmungsvertrag oder Verlagsvertrag Verlag an VG-Wort-Erlösen beteiligen (Abtretungsklausel).
Werkmeldung
Meldepflichten des Autors
- Autoren müssen ihre Werke aktiv bei VG Wort melden, um an der Ausschüttung zu partizipieren.
- Meldeportal: METIS (Meldung für wissenschaftliche Texte), Belletristik-Portal, Onlineportal T.O.M.
- Meldefrist: Jährlich; Werke müssen bis zum 31. Januar des Folgejahres für das Vorjahr gemeldet sein.
Was kann gemeldet werden?
- Bücher: Sprachwerke mit ISBN; gedruckte und digitale Ausgaben.
- Zeitschriften- und Zeitungsbeiträge: Einzelne Artikel mit Angabe der Publikation.
- Online-Texte (METIS): Seit 2007 können Online-Texte ab 1.800 Zeichen gemeldet werden.
- Wissenschaftliche Texte: Hochschulschriften, Fachaufsätze.
Mindeststärke
- Bücher: Mindestumfang 4 Normseiten (ca. 5.600 Zeichen).
- Periodika-Beiträge: Mindestlänge 1.800 Zeichen.
Ausschüttung
Arten der Ausschüttungen
- Bücher / Buchkapitel: Anteil an Kopiergeräte-Vergütung (§§ 54 ff. UrhG), Bibliothekstantieme (§ 27 UrhG).
- Presse: Zeitungs- und Zeitschriftenartikel aus Presseverlagen.
- Wissenschaft: Sonderausschüttungen für wissenschaftliche Autoren (METIS-Auswertung).
- Online-Texte: METIS-basierte Erfassung von Zugriffen auf Online-Texte.
Ausschüttungskalender
- Bücher: Jährliche Hauptausschüttung; i.d.R. im Frühjahr.
- Presse: Vierteljährliche oder halbjährliche Ausschüttung.
- Nachschüttung: Falls nach der Hauptausschüttung noch Mittel verbleiben.
Berechnung
- Verteilungsplan der VG Wort legt Punktewerte für verschiedene Werkarten fest.
- Buch mit hoher Auflage erhält mehr Punkte als Nischentitel.
- Punkte × Punktewert (€/Punkt aus Gesamteinnahmen) = Ausschüttung.
Verlegeranteil und Vertragsbeteiligung
Rechtslage nach 2016
- Verlag kann VG-Wort-Erlöse nur dann beanspruchen, wenn Autor ihm ausdrücklich seine VG-Wort-Ansprüche abgetreten oder zur Wahrnehmung übertragen hat.
- Klausel im Verlagsvertrag: „Der Autor überträgt dem Verlag die Hälfte seiner Ansprüche gegenüber der VG Wort."
- Ohne solche Klausel: Verlag erhält nichts von der VG Wort.
Empfehlung
- Neue Verlagsverträge: Explizite Regelung der VG-Wort-Beteiligung (Anteil, Abrechnungsmodalität).
- Altverträge: Prüfen, ob eine Beteiligungsklausel vorhanden und nach 2016-Rechtslage noch wirksam ist.
METIS — Online-Text-Meldung
- METIS (Meldung elektronischer Texte) erfasst Abrufe von Online-Texten durch Bibliotheken und Hochschulen.
- Autoren melden Online-Texte inklusive URL.
- VG Wort prüft Abrufzahlen; Ausschüttung je nach Zugriffszahl.
- Wichtig: URL muss stabil und dauerhaft sein; Texte hinter Paywalls sind meldbar.
Typische Fallen
- Meldefrist versäumt: Jahresfrist bis 31. Januar; nicht rückwirkend nachholbar.
- Verlegeranteil-Klausel fehlt: Alter Verlagsvertrag ohne explizite Abtretungsklausel → Verlag erhält nach 2016 nichts.
- Doppelmeldung: Autor meldet für Kapitel im Sammelwerk; Herausgeber meldet das Gesamtwerk → VG Wort-Richtlinie regelt Abgrenzung; Abstimmung notwendig.
- Falsche Angaben: Auflagenzahl oder Seitenumfang falsch → Korrektur über METIS möglich.
- Online-Text-URL veraltet: METIS-Meldung mit alter URL → keine Zugriffe zählbar.
Checkliste VG Wort
- Wahrnehmungsvertrag mit VG Wort abgeschlossen (Autor)
- Alle Bücher, Artikel, Online-Texte des Vorjahres bis 31. Januar gemeldet
- Verlagsvertrag: Verleger-Beteiligungsklausel vorhanden und rechtswirksam (post-2016)
- METIS-Meldungen: URLs geprüft und aktuell
- Ausschüttungsbelege für Buchhaltung gespeichert
- Sammelwerk: Abgrenzung Autor-Kapitel / Herausgeber-Gesamtwerk koordiniert
Quellenreferenzen
- VGG: https://www.gesetze-im-internet.de/vgg/
- UrhG §§ 54–54h: https://dejure.org/gesetze/UrhG/54.html
- VG Wort, Verteilungsplan: https://www.vgwort.de/verguetungen/verteilungsplan.html
- BGH „Verlegeranteil" I ZR 198/13: https://www.bgh.de
- VG Wort METIS: https://tom.vgwort.de
Output-Formate
- Meldeliste: Alle Werke mit Meldefristen und -status
- Ausschüttungsprognose: Grobe Berechnung auf Basis von Auflage und Werkart
- Verleger-Beteiligungscheck: Vertragsklausel vorhanden / fehlt / reformbedürftig
- METIS-Melde-Entwurf: Strukturiertes Formular für Online-Texte
- Jahresabschluss-Auswertung: Tatsächliche Ausschüttungen vs. Erwartungen
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.