name: uebersetzungsrechte-auslandslizenz-und-co-edition description: "Verlagsrecht: Übersetzungsrechte, Auslandslizenzen und Co-Editions — VerlG § 35, UrhG § 3, internationale Lizenzvertragsgestaltung, Verlagsrecht als Lizenzgeber und -nehmer im Verlagsrecht/Buchpreisbindung: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung."
Verl-007 · Übersetzungsrechte, Auslandslizenz und Co-Edition
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Zweck dieses Skills
Behandelt die Internationalisierung von Verlagswerken: Vergabe von Übersetzungslizenzen, Auslandslizenzen und Co-Edition-Arrangements. Er klärt die Rechtsgrundlagen, die Lizenzvertragsgestaltung, Honorarfragen für Übersetzer und die Besonderheiten des internationalen Lizenzhandels bei Buchmessen.
Rechtsgrundlagen
| Norm | Inhalt | Quelle |
|---|---|---|
| UrhG § 3 | Übersetzungen als selbständige Schutzwerke | https://dejure.org/gesetze/UrhG/3.html |
| UrhG § 23 | Bearbeitungen und Umgestaltungen | https://dejure.org/gesetze/UrhG/23.html |
| UrhG § 31 | Einräumung von Nutzungsrechten, territorial beschränkt | https://dejure.org/gesetze/UrhG/31.html |
| VerlG § 35 | Übersetzungsrecht und Pflichten des Übersetzers | https://www.gesetze-im-internet.de/verlg/__35.html |
| UrhG § 32 | Angemessene Vergütung für Übersetzer | https://dejure.org/gesetze/UrhG/32.html |
| UrhG § 32d | Auskunftsanspruch des Übersetzers | https://dejure.org/gesetze/UrhG/32d.html |
| BGB §§ 305 ff. | AGB-Kontrolle bei Standard-Lizenzverträgen | https://dejure.org/gesetze/BGB/305.html |
| EU-VO 2017/1128 | Portabilität digitaler Inhalte (Territorialbeschränkungen) | https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32017R1128 |
Übersetzungsrecht im Überblick
Urheberrecht der Übersetzung (§ 3 UrhG)
- Eine Übersetzung ist ein selbständiges Schutzwerk, sofern schöpferische Leistung (Gestaltungsspielraum bei Wortwahl, Stil, Syntax).
- Übersetzer hält Urheberrecht an der Übersetzung; Original-Urheber behält sein Recht.
- Beide Rechte müssen lizenziert werden, um die Übersetzung zu veröffentlichen.
Bearbeitung vs. Übersetzung (§ 23 UrhG)
- Übersetzung ist stets Bearbeitung; Veröffentlichung erfordert Zustimmung des Originalurhebers (§ 23 Abs. 1 UrhG n.F.).
- Sachliche Überarbeitungen (neue Auflage angepasst an anderen Rechtsstand) können zusätzliche Bearbeitungsgenehmigung erfordern.
Vertragsgestaltung: Lizenzgeber (dt. Verlag) an ausländischen Verlag
Lizenzumfang
- Sprachliche Beschränkung: Lizenz nur für z.B. spanische Sprache; alle übrigen Sprachen beim Lizenzgeber.
- Territoriale Beschränkung: Lizenz für Spanien + Lateinamerika; klare Gebietsabgrenzung (ISO-Länderliste empfohlen).
- Zeitliche Beschränkung: 5–10 Jahre Standardlizenz; Verlängerungsoption bei Erreichen bestimmter Verkaufszahlen.
- Nutzungsarten: Print, E-Book, Hörbuch separat lizenzieren; keine Sammelformulierung „all media".
Lizenzgebühr
- Advance: Vorschuss gegen zukünftige Tantiemen; typischerweise 10–20 % des Erstauflagenerlöses.
- Royalties: 7–12 % des Nettoladenpreises der Lizenzausgabe; bei E-Book ggf. höher.
- Mindestlizenzgebühr: Auch wenn Absatz gering; schützt Lizenzgeber vor wertlosem Vertrag.
- Reporting-Pflicht: Lizenznehmer muss mindestens jährlich über Absatz und Honorarberechnung berichten.
Erscheinungspflicht des Lizenznehmers
- Vereinbarte Erscheinungsfrist (i.d.R. 18–36 Monate nach Lizenzerteilung).
- Erscheint die Übersetzung nicht: Lizenz fällt zurück (Rücktrittsklausel); Advance ggf. zurückzuzahlen.
- Qualitätskontrolle: Lizenzgeber sollte Recht zur Prüfung der Übersetzung vor Erscheinen einräumen.
Übersetzervertrag (VerlG § 35, UrhG §§ 32, 32d)
Pflichten des Übersetzers
- Vollständige und werkgetreue Übersetzung des Originals.
- Ablieferung in vereinbarter Form und Frist.
- Keine Parallelübersetzung für Dritte ohne Zustimmung (Exklusivitätsklausel üblich).
Vergütung des Übersetzers
- Gemeinsame Vergütungsregeln für literarische Übersetzer (VdÜ/Verleger-Verbände):
- Worthonorar: mind. 21,00 € / 1.000 Zeichen (Stand: VS-Richtsätze, regelmäßig aktualisiert)
- Absatzhonorar ab bestimmtem Absatz (Folgebeteiligung)
- Angemessenheit (§ 32 UrhG): Gemeinsame Vergütungsregeln schaffen Vermutungswirkung.
- Nachvergütung (§ 32a UrhG): Bei Bestseller-Erfolg des übersetzten Werks.
- Auskunft (§ 32d UrhG): Jahresabrechnung mit Absatzzahlen und Erlösen.
Urhebernennung und Persönlichkeitsrechte
- Übersetzer muss auf dem Titelblatt oder im Impressum namentlich genannt werden (§ 13 UrhG).
- Entstellungsverbot (§ 14 UrhG): Keine inhaltlichen Änderungen an der Übersetzung ohne Zustimmung.
Co-Edition
Konzept
- Co-Edition: Zwei oder mehr Verlage produzieren gemeinsam ein Werk in mehreren Sprachversionen; häufig für illustrierte Bücher (Bildbände, Kinderbücher), da Druckkosten-Splitting attraktiv.
- Rechtlich: Kein gemeinsames Urheberrecht; separate Verlagsverträge mit Autoren und Lizenzverträge zwischen Verlagen.
Typische Struktur
- Originating Publisher (dt. Verlag) hält alle Rechte und lizenziert andere Verlage.
- Co-Publisher zahlt Druckkostenbeitrag und erhält fixierten Lizenzpreis per Exemplar.
- Jeder Co-Publisher setzt eigenen Ladenpreis im eigenen Markt.
- Musterklausel: „The Co-Publisher shall print not fewer than 2,000 copies simultaneously with the originating publisher's print run."
Lizenzhandel auf Buchmessen (Frankfurt, Bologna)
- Lizenzen werden auf Buchmessen verhandelt; Basis ist i.d.R. ein Term Sheet.
- NDA ist üblich für unveröffentlichte Projekte (siehe auch verl-037).
- Letter of Intent (LOI) vs. bindender Vertrag: LOI schützt Exklusivität; bindend erst bei unterzeichnetem Lizenzvertrag.
- Frist: Exklusivitätsklauseln in LOI laufen 30–90 Tage; danach freie Lizenzvergabe.
Typische Fallen
- Territorialbeschränkung unscharf: „Spanischsprachige Länder" ohne ISO-Liste → Streit über Lateinamerika.
- Übersetzerrechte nicht eingeholt: Verlag hat Lizenz vom Originalverlag, aber kein Nutzungsrecht an der Übersetzung des Übersetzers.
- Erscheinungsfrist nicht sanktioniert: Kein Rücktrittsrecht bei Nichterscheinen → Lizenz blockiert andere Verlage.
- Nachvergütung für Übersetzer unterschätzt: Bei Übersetzung eines internationalen Bestsellers kann § 32a UrhG erhebliche Nachforderungen auslösen.
- EU-Portabilität unterlaufen: Territorial beschränkte E-Book-Lizenz kann durch EU-VO 2017/1128 für EU-Bürger auf Reisen ausgehebelt werden.
Quellenreferenzen
- UrhG § 3: https://dejure.org/gesetze/UrhG/3.html
- VerlG § 35: https://www.gesetze-im-internet.de/verlg/__35.html
- EU-VO 2017/1128: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32017R1128
- VdÜ Vergütungsregeln für literarische Übersetzer: https://www.vdue.de
- BGH, Urt. v. 07.10.2009 – I ZR 38/07 (Übersetzervertrag Vergütung): https://www.bgh.de
Output-Formate
- Lizenzvertragsentwurf: Territory, Nutzungsarten, Laufzeit, Advance, Royalties
- Übersetzervertrag-Checkliste: Vergütung, Fristen, Rechte
- Lizenz-Portfolioübersicht: Alle vergebenen Lizenzen mit Status
- Messen-Term-Sheet: Einfaches Verhandlungsdokument für Buchmessen
- Co-Edition-Kalkulation: Druckkosten-Split und Lizenzpreis
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.