probeabo-widerruf-verbandsstrategie

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Verbraucherzentrale: Probeabo- und automatische Verlängerungsmodelle strategisch prüfen; EuGH C-565/22 Sofatutor, § 312j/312k/355 BGB, Widerrufsbelehrung, Kündigungsbutton, Anspruchsgruppen und Rückzahlungslogik im Verbraucherverband-Durchsetzung: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt.

Klotzkette By Klotzkette schedule Updated 6/7/2026

name: probeabo-widerruf-verbandsstrategie description: "Verbraucherzentrale: Probeabo- und automatische Verlängerungsmodelle strategisch prüfen; EuGH C-565/22 Sofatutor, § 312j/312k/355 BGB, Widerrufsbelehrung, Kündigungsbutton, Anspruchsgruppen und Rückzahlungslogik im Verbraucherverband-Durchsetzung."

VDG 104 Probeabo Widerruf Verbandsstrategie

Normenanker

Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:

  • § 13 BGB — Verbraucherbegriff.
  • § 14 BGB — Unternehmerbegriff.
  • § 312c BGB — Fernabsatzvertrag.
  • § 312d BGB — Informationspflichten.
  • § 355 Abs. 1 BGB — Widerrufsrecht.
  • § 357 BGB — Rechtsfolgen des Widerrufs.
  • § 434 BGB — Sachmangel.
  • § 475 BGB — Verbrauchsgüterkauf.
  • § 477 BGB — Beweislastumkehr.
  • § 5 UWG — irrefuehrende geschäftliche Handlung.

Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: VDuG; UKlaG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Rechtsanker

  • §§ 312g, 312j, 312k, 355, 356 BGB.
  • EuGH, Urteil vom 05.10.2023, C-565/22, Sofatutor.
  • UKlaG/UWG/VDuG je nach Ziel.

Typische Muster

  • "kostenlos testen" mit späterer Jahresbindung.
  • Kündigungsbutton fehlt, ist versteckt oder läuft ins Leere.
  • Widerrufsbelehrung benennt spätere Kosten nicht klar.
  • Plattform fordert trotz Widerruf oder Kündigung weiter.
  • Inkasso erhöht Druck nach automatischer Verlängerung.

Arbeitsgang

  1. Nutzerstrecke als Beweiskette sichern.
  2. Informationsstand bei Vertragsschluss und bei Verlängerung trennen.
  3. Widerruf, Kündigung und fehlenden Vertragsschluss nicht durcheinanderwerfen.
  4. Anspruchsgruppen bilden: nie gekündigt, rechtzeitig gekündigt, widerrufen, Minderjährige, Identitätsmissbrauch.
  5. Rückzahlungslogik: Zahlungen, Nutzungszeiträume, Wertersatz, Verjährung.

Red Team

Prüfe die Verteidigung: klare Kostenhinweise, bestätigte Nutzung, Wertersatz, ordnungsgemäße Kündigungsbestätigung, individuelles Vergleichsangebot.

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