name: zivil-schreiben-tenor-bauen-urb-mehrere description: "Tatbestand eines Zivilurteils nach § 313 Abs. 2 ZPO schreiben: Richter muss den Prozessstoff sachlich und knapp wiedergeben. Normen: § 313 Abs. 2 ZPO (Tatbestand-Anforderungen), § 314 ZPO (Beweiskraft des Tatbestands). Prüfraster: Einleitungssatz, unstreitiger Sachverhalt, streitiges Klägervorbr"
Tatbestand schreiben
Arbeitsbereich
Tatbestand eines Zivilurteils nach § 313 Abs. 2 ZPO schreiben: Richter muss den Prozessstoff sachlich und knapp wiedergeben. Normen: § 313 Abs. 2 ZPO (Tatbestand-Anforderungen), § 314 ZPO (Beweiskraft des Tatbestands). Prüfraster: Einleitungssatz, unstreitiger Sachverhalt, streitiges Klägervorbringen mit Antrag, Beklagtenvorbringen mit Antrag, Bezugnahmen auf Anlagen. Output Tatbestand-Entwurf: knapp, nuechtern, objektiv im Urteilsstil. Abgrenzung: Entscheidungsgründe siehe entscheidungsgründe-zivil-schreiben; Relation (Vorstufe) siehe relation-zivil. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Spezialwissen
Form und Inhalt: Paragraf 313 Abs. 2 ZPO. Knapp, nuechtern, objektiv, im Praesens, nicht im Perfekt.
Triage zu Beginn
- Ist die Beweisaufnahme abgeschlossen — alle Aussagen und Gutachten protokolliert?
- Sind alle streitigen und unstreitigen Tatsachen aus dem Aktenintake eindeutig getrennt?
- Hat das Gericht Hinweisbeschlüsse nach § 139 ZPO erlassen — wurden sie befolgt?
- Gibt es Widerklage oder Hilfsanträge — müssen im Tatbestand vollständig erscheinen?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Zentrale Normen
- § 313 Abs. 2 ZPO — Tatbestand: gedrängter Überblick über Vorbringen beider Parteien, Bezugnahme auf Anlagen
- § 314 ZPO — Beweiskraft des Tatbestands
- § 320 ZPO — Tatbestandsberichtigung auf Antrag
- § 286 ZPO — Beweiswürdigung (gehört in Entscheidungsgründe, nicht Tatbestand)
Schritt-für-Schritt-Workflow
Vorab: Der untenstehende ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.
- Einleitungssatz formulieren: "Die Parteien streiten über [STREITGEGENSTAND] aus [VERTRAGSART/DELIKT]."
- Unstreitige Tatsachen: Chronologisch — Vertragsschluss, Lieferung, Zahlung etc.
- Streitiges Klägervorbringen: Eingeleitet mit "Der Kläger behauptet, ..." — nicht als Tatsache darstellen.
- Klageantrag: Wörtlich einfügen oder durch Bezugnahme auf Schriftsatz.
- Streitiges Beklagtenvorbringen: "Die Beklagte beträgt, ..."
- Beklagtenantrag: "Die Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen."
- Beweisaufnahme: "Das Gericht hat Beweis erhoben durch Vernehmung der Zeugen [NAMEN]. Wegen der Einzelheiten wird auf das Sitzungsprotokoll vom [DATUM] Bezug genommen."
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
| Konstellation | Empfohlener Weg |
|---|---|
| Standard — Tatbestand für Zivilurteil schreiben | Tatbestand nach Schema; Template unten |
| Variante A — Sachverhalt sehr komplex viele Beteiligte | Komprimierter Tatbestand; Anlage für Details verwenden |
| Variante B — Partien sind einig nur formale Niederlegung noetig | Vereinfachter Tatbestand; nur wesentliche streitige Punkte |
| Variante C — Tatbestand wird angesteuert auf Revision | Revisionssichere Tatbestandsdarstellung; alle relevanten Tatsachen |
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
Output-Template
Adressat: Urteil → Tatbestand — Tonfall: nüchtern-objektiv, Präsens
--- vor Versand klaeren ---
1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Durchsetzung des Anspruchs / Vergleich / Reputationsschutz / schnelle Loesung]
2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestforderung / Zeitrahmen / Formerfordernis]
3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgesprach / Einigung vor Fristablauf]
Schlussabsatz Variante A (kooperativ):
Wir regen eine guetliche Einigung an und stehen für ein klaerenden Gesprach zur Verfuegung. Eine einvernehmliche Loesung erspart beiden Seiten Zeit und Kosten.
Schlussabsatz Variante B (formal-streng):
Eine aussergerichtliche Einigung kommt nur in Betracht wenn die Gegenseite innerhalb von [X] Tagen einen akzeptablen Vorschlag unterbreitet. Anderenfalls werden wir alle rechtlichen Schritte einleiten.
## Tatbestand
Die Parteien streiten über [STREITGEGENSTAND] aus einem [Kauf- / Werk- / Miet-]vertrag
vom [DATUM].
Der Kläger erwarb von der Beklagten [WARE/LEISTUNG] zum Preis von [BETRAG] EUR (Anlage K1).
Die Beklagte lieferte am [DATUM].
Der Kläger behauptet, [STREITIGE TATSACHE KLÄGER].
Der Kläger beantragt,
die Beklagte zu verurteilen, an ihn [BETRAG] EUR nebst Zinsen zu zahlen.
Die Beklagte behauptet, [STREITIGE TATSACHE BEKLAGTE].
Die Beklagte beantragt,
die Klage abzuweisen.
Das Gericht hat Beweis erhoben durch Vernehmung des Zeugen [NAME] sowie durch Einholung
eines schriftlichen Sachverständigengutachtens des Sachverständigen [NAME] vom [DATUM].
Wegen der Einzelheiten wird auf das Sitzungsprotokoll vom [DATUM] und das Gutachten Bezug genommen.
Aufbau
- Einleitungssatz: "Die Parteien streiten über ... aus einem ... Vertrag" / "... wegen ... aus einem ... Unfall"
- Unstreitiger Sachverhalt - chronologisch
- Streitiges Klägervorbringen - eingeleitet mit "Der Kläger behauptet, ..." oder "Der Kläger ist der Ansicht, ..."
- Antrag des Klägers - wörtlich (mit Antrags-Einrueckung) oder durch Bezugnahme
- Streitiges Beklagtenvorbringen - "Die Beklagte behauptet, ... Sie ist der Ansicht, ..."
- Antrag des Beklagten - "Die Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen."
- Beweisaufnahme - "Das Gericht hat Beweis erhoben durch Vernehmung der Zeugen X und Y sowie durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens des Sachverständigen Dr. Z. Wegen der Einzelheiten der Beweisaufnahme wird auf das Sitzungsprotokoll vom 14. Mai 2026 und auf das Gutachten vom 28. Februar 2026 Bezug genommen."
Bezugnahmen
Auf Anlagen, Schriftsätze, Protokolle nach Paragraf 313 Abs. 2 Satz 2 ZPO konkret Bezug nehmen: "Wegen der Einzelheiten wird auf die Anlage K3 (Bl. 18 der Akte) Bezug genommen."
Konventionen
- Parteien werden als "Kläger" / "Beklagte" bezeichnet (nicht namentlich, außer zur Unterscheidung mehrerer Beklagter)
- Streitwertangaben im Tatbestand vermeiden (gehören in den Tenor / Streitwertbeschluss)
- "Wegen ..." gehört in den Einleitungssatz, nicht in das Rubrum