name: tenor-bauen-zivil description: "Tenor eines Zivilurteils konstruieren: Richter muss Hauptsache-Entscheidung, Kosten und Vollstreckbarkeit klar tenorieren. Normen: §§ 91 ff. ZPO (Kosten), §§ 708-720a ZPO (vorläufige Vollstreckbarkeit), § 511 ZPO (Berufungszulassung), Bestimmtheitsgebot. Prüfraster: Zahlungsantrag mit Zinsen ab,..."
Tenor bauen Zivilurteil
Der Tenor ist das Herzstück des Urteils. Er muss vollstreckbar sein.
Triage zu Beginn
- Welche Anträge wurden gestellt — Hauptantrag, Hilfsantrag, Widerklage?
- Ist der Kläger voll, teilweise oder gar nicht erfolgreich?
- Welcher Zinssatz gilt — 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB) oder 9 Prozentpunkte (§ 288 Abs. 2 BGB, B2B)?
- Ist vorläufige Vollstreckbarkeit mit oder ohne Sicherheitsleistung anzuordnen (§ 708 Nr. 11 oder § 709 ZPO)?
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Zentrale Normen
- § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO — Bestimmtheitsgebot für den Antrag (gilt spiegelbildlich für Tenor)
- § 288 Abs. 1 BGB — Verzugszinssatz (5 Prozentpunkte über Basiszinssatz)
- § 288 Abs. 2 BGB — Verzugszinssatz im B2B-Bereich (9 Prozentpunkte über Basiszinssatz)
- § 291 BGB — Rechtshängigkeitszinsen (ab Klageerhebung)
- § 708 Nr. 11 ZPO — Vollstreckbarkeit ohne Sicherheit bis 1.500 EUR
- § 709 ZPO — Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung von 110 Prozent
- § 713 ZPO — Vollstreckbarkeit ohne Sicherheit bei fehlendem Rechtsmittel
Schritt-für-Schritt-Workflow
- Hauptsacheantrag prüfen: Zahlungsbetrag, Zinssatz, Zinsbeginn — konkret und vollstreckbar formulieren.
- Hilfsanträge/Widerklage: Reihenfolge wie im Klageantrag; Hilfsantrag mit "hilfsweise:" kennzeichnen.
- Kostenentscheidung: § 91 ZPO (voller Sieg) oder § 92 ZPO (Quotelung).
- Vorläufige Vollstreckbarkeit: Passende Norm wählen (§ 708, 709 oder 713 ZPO).
- Streitwertbeschluss: Im Tenor oder separat (§ 63 GKG).
Output-Template
Adressat: Urteil → Tenor — Tonfall: formal-amtlich
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[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
## Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger [BETRAG] EUR nebst Zinsen in Höhe von
fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem [DATUM] zu zahlen.
[Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.]
2. Die [Beklagte / Kosten werden gequotelt: Kläger X von Hundert, Beklagte Y von Hundert]
trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar [gegen Sicherheitsleistung in Höhe von
einhundertzehn Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages].
4. Der Streitwert wird auf [BETRAG] EUR festgesetzt.
Aufbau
- Hauptsache (Verurteilung / Klageabweisung)
- bezifferter Zahlungsantrag mit Zinsen "ab" Datum / "seit" Datum
- bei Mehrforderungen: Reihenfolge wie im Antrag, mit Hilfsanträgen kenntlich machen
- Kosten (Paragraf 91 ff ZPO)
- bei vollem Obsiegen: "Der Beklagte traegt die Kosten des Rechtsstreits."
- bei teilweisem Obsiegen: Quote nach Paragraf 92 ZPO
- bei mehreren Beklagten: Paragraf 100 ZPO
- Vorläufige Vollstreckbarkeit (Paragraf 708 ff ZPO)
- Standardformel: "Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von einhundertzehn Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages."
- Bei Beschwer unter 600 EUR: Paragraf 713 ZPO - ohne Sicherheit
- Bei Versäumnisurteil: Paragraf 708 Nr. 2 ZPO
- Streitwert (gesonderter Beschluss oder im Tenor)
- Berufungszulassung (Paragraf 511 Abs. 4 ZPO bei AG-Urteilen mit Beschwer unter 600 EUR)
Bestimmtheitsgebot
Der Tenor muss aus sich heraus vollstreckbar sein. Keine Bezugnahmen auf den Tatbestand.
Beispiele
- "Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Komma fünffünfsiebenzig Euro (genauer: 1577 EUR oder 1577.00 EUR) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15. Januar 2026 zu zahlen."
- "Die Klage wird abgewiesen."
- "Die Kosten des Rechtsstreits traegt die Beklagte."
- "Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von einhundertzehn Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages."
- "Der Streitwert wird auf 1577 Euro festgesetzt."
Im Repository werden Geldbetraege im Fliesstext mit Punkt geschrieben (Repo-Konvention).