cisg-pruefen

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UN-Kaufrecht (CISG) auf Anwendbarkeit und Eingreifen prüfen: Internationaler Kaufvertrag mit Auslandsbezug und Vertragsstreit. Normen: CISG Art. 1-6 (Anwendungsbereich), Art. 25 (wesentliche Vertragsverletzung), Art. 35 (Vertragsmäßigkeit), Art. 38-39 (Untersuchungs-/Ruegeobliegenheit), Art. 49 (Aufhebung). Prüfraster: sachlicher/persönlicher/räumlicher/zeitlicher Anwendungsbereich, Ausschluss Art. 6, Rechtsbehelfe. Output CISG-Prüfschema, Anspruchs-Memo. Abgrenzung: IPR-Fragen siehe internationales-privatrecht; Incoterms siehe incoterms-und-gefahruebergang.

Klotzkette By Klotzkette schedule Updated 6/7/2026

name: cisg-pruefen description: "UN-Kaufrecht (CISG) auf Anwendbarkeit und Eingreifen prüfen: Internationaler Kaufvertrag mit Auslandsbezug und Vertragsstreit. Normen: CISG Art. 1-6 (Anwendungsbereich), Art. 25 (wesentliche Vertragsverletzung), Art. 35 (Vertragsmäßigkeit), Art. 38-39 (Untersuchungs-/Ruegeobliegenheit), Art. 49 (..."

CISG-Prüfung

Das UN-Kaufrecht (Wiener Übereinkommen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf) ist ein direkt anwendbares Einheitskaufrecht und geht dem IPR vor, soweit es eingreift.

Triage zu Beginn

  1. Sind beide Parteien Kaufleute mit Niederlassung in verschiedenen Vertragsstaaten des CISG?
  2. Ist der Gegenstand eine bewegliche körperliche Sache (kein Konsumkauf, keine Dienstleistung)?
  3. Haben die Parteien die Anwendung des CISG wirksam ausgeschlossen (Art. 6 CISG — ausdrücklicher Ausschluss nötig)?
  4. Welche Rügefrist gilt — ist die Rügeobliegenheit nach Art. 38, 39 CISG gewahrt?

Aktuelle Rechtsprechung

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Zentrale Normen

  • Art. 1 CISG — sachlicher, persönlicher, räumlicher Anwendungsbereich
  • Art. 6 CISG — Ausschluss durch Vereinbarung (muss ausdrücklich sein)
  • Art. 25 CISG — wesentliche Vertragsverletzung
  • Art. 35 CISG — Vertragsgemäßheit der Ware
  • Art. 38, 39 CISG — Untersuchungs- und Rügeobliegenheit
  • Art. 49 CISG — Aufhebungsrecht des Käufers
  • Art. 74-78 CISG — Schadensersatz und Zinsen

Schritt-für-Schritt-Workflow

  1. Anwendbarkeit prüfen: Vertragsstaaten? Warenkauf? Kein Konsumkauf? Kein wirksamer Ausschluss?
  2. Vertragsgemäßheit prüfen (Art. 35 CISG): War die Ware vertragsgemäß geliefert?
  3. Rüge geprüft (Art. 38, 39 CISG): Wurde innerhalb angemessener Frist gerügt? (Bei Fristversäumnis: Verlust der Mängelrechte.)
  4. Wesentliche Vertragsverletzung (Art. 25 CISG): Nur dann Vertragsaufhebung (Art. 49 CISG).
  5. Rechtsbehelfe prüfen: Minderung, Schadensersatz (Art. 74 ff. CISG), Zinsen (Art. 78 CISG).

Output-Template

Adressat: Entscheidungsgründe — Tonfall: sachlich-juristisch

Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.

Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.

Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.

## CISG-Prüfung

**Anwendbarkeit:** Das CISG ist anwendbar, weil [PARTEI A] ihre Niederlassung in [STAAT A]
und [PARTEI B] ihre Niederlassung in [STAAT B] hat, beides CISG-Vertragsstaaten (Art. 1 Abs. 1 lit. a CISG).
Ein Ausschluss nach Art. 6 CISG liegt nicht vor. [Alternativ: CISG ausgeschlossen durch Klausel ...]

**Vertragsgemäßheit (Art. 35 CISG):** Die Ware war [vertragsgemäß / nicht vertragsgemäß], weil [BEGRÜNDUNG].

**Rügeobliegenheit (Art. 38, 39 CISG):** [Die Rüge erfolgte am DATUM, innerhalb angemessener Frist.
/ Die Rüge erfolgte nicht fristgerecht, so dass Käufer seine Mängelrechte verloren hat.]

**Ergebnis:** [PARTEI] hat Anspruch auf [Minderung / Schadensersatz / Aufhebung] nach Art. [NORM] CISG.

Ausschluss

  • Artikel 6 CISG: Parteien können die Anwendung ganz oder teilweise ausschließen.
  • Wirksamer Ausschluss erfordert klare Vereinbarung. Nicht ausreichend ist die blosse Rechtswahl "deutsches Recht" - CISG ist Teil des deutschen Rechts. Erforderlich: ausdruecklicher Ausschluss ("unter Ausschluss des UN-Kaufrechts").

Wichtige Vorschriften

  • Artikel 25 CISG - wesentliche Vertragsverletzung
  • Artikel 35 CISG - Vertragsmaessigkeit der Ware
  • Artikel 38 und 39 CISG - Untersuchungs- und Ruegeobliegenheit; kurze Frist
  • Artikel 49 CISG - Aufhebung des Vertrages bei wesentlicher Vertragsverletzung
  • Artikel 74-77 CISG - Schadensersatz
  • Artikel 78 CISG - Zinsen ab Fälligkeit (Höhe nach nationalem Recht)

Kollisionsfälle

Wenn die Parteien gleichzeitig deutsches und Schweizer Recht wählen (kollidierende AGB), greift in der Regel CISG, weil beide Staaten Vertragsstaaten sind und die Rechtswahl in beiden Fällen auf einen Vertragsstaat führt. Falls eine Partei den Ausschluss in ihren AGB hat und die andere nicht, ist nach der Theorie der Resstgültigkeit / Knock-out-Doktrin (Artikel 19 CISG, herrschende Meinung in Deutschland) der Ausschluss nicht wirksam vereinbart.

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