name: ziel-und-rechtsweg-bestimmung description: "Ermittelt interaktiv das Nutzerziel (Anspruchsdurchsetzung, Abwehr, Antrag, Beschwerde, Strafverfolgung, Verwaltungsakt-Anfechtung) und leitet daraus den einschlaegigen Rechtsweg ab: ZPO, VwGO, SGG, FGO, StPO, FamFG. Warnt bei Zweifelsfaellen im Subsumtions Prüfer."
Ziel- und Rechtsweg-Bestimmung
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Triage zu Beginn — kläre vor der Rechtsweg-Bestimmung
- Was möchte der Nutzer erreichen?
- Wer ist Gegner? (Privatperson / Unternehmen / Behörde / Staat)
- Ist Behördenbeteiligung erkennbar? → Öffentliches Recht prüfen
- Besteht Dringlichkeit? → Eilverfahren parallel skizzieren
- Wurde ein Vorverfahren (Widerspruch, Einspruch) bereits durchgeführt?
Zentrale Normen zur Rechtswegsbestimmung
- § 13 GVG — ordentliche Gerichtsbarkeit (bürgerliche Rechtsstreitigkeiten)
- § 40 VwGO — Verwaltungsrechtsweg (öffentlich-rechtliche Streitigkeiten)
- § 51 SGG — Sozialgerichtsbarkeit (Sozialversicherung)
- § 33 FGO — Finanzgerichtsbarkeit (Steuern und Abgaben)
- § 2 ArbGG — Arbeitsgerichtsbarkeit (Arbeitsverhältnisse)
- § 17 GVG — Rechtsweg-Verweisung; § 17a GVG — Rüge der Unzuständigkeit
Zielfragen
Was möchten Sie erreichen?
| Nr. | Ziel | Typischer Rechtsweg |
|---|---|---|
| 1 | Anspruch durchsetzen (Zahlung, Unterlassung, Herausgabe) | ZPO / ordentliche Gerichtsbarkeit |
| 2 | Anspruch abwehren (Klageabweisung, Widerklage) | ZPO |
| 3 | Verwaltungsentscheidung anfechten (Bescheid) | VwGO Anfechtungsklage § 42 Abs. 1 Alt. 1 |
| 4 | Verwaltungsentscheidung erzwingen | VwGO Verpflichtungsklage § 42 Abs. 1 Alt. 2 |
| 5 | Sozialleistung durchsetzen oder anfechten | SGG |
| 6 | Steuerbescheid anfechten | FGO (Einspruch → Klage) |
| 7 | Strafanzeige erstatten | StPO / Staatsanwaltschaft |
| 8 | Verfassungsbeschwerde erheben | BVerfGG § 90 (Erschöpfung Rechtsweg) |
| 9 | Einstweiligen Rechtsschutz | §§ 935/940 ZPO / § 80 Abs. 5 VwGO |
| 10 | Familiensache (Sorge, Unterhalt, Scheidung) | FamFG |
| 11 | Arbeitssache (Kündigung, Lohn) | ArbGG |
| 12 | EU-Recht durchsetzen / anwenden | Nationales Gericht + ggf. Vorabentscheidungsersuchen Art. 267 AEUV |
Rechtsweg-Entscheidungsbaum
Ist eine Behörde beteiligt?
├─ Ja → Handlung hoheitlich?
│ ├─ Ja → VwGO / SGG / FGO (je nach Sachgebiet)
│ │ ├─ Sozialversicherung → SGG
│ │ ├─ Steuer → FGO
│ │ └─ sonst öffentl. Recht → VwGO
│ └─ Nein → ordentliche Gerichtsbarkeit (Fiskusprivileg ausnahmsweise)
└─ Nein → ZPO (ordentliche Gerichtsbarkeit)
├─ Schiedsklausel vorhanden? → §§ 1025 ff. ZPO
├─ Arbeitssache? → ArbGG
└─ Familiensache? → FamFG
Vorverfahren und Fristen
| Rechtsweg | Vorverfahren | Frist |
|---|---|---|
| VwGO | Widerspruch (§ 70 VwGO) | 1 Monat ab VA-Bekanntgabe |
| VwGO | Klage nach Widerspruchsbescheid | 1 Monat ab Zustellung WB (§ 74 VwGO) |
| SGG | Widerspruch (§ 83 SGG) | 1 Monat |
| FGO | Einspruch (§ 347 AO) | 1 Monat |
| ArbGG | Kündigungsschutzklage | 3 Wochen ab Zugang Kündigung (§ 4 KSchG) |
| ZPO | keine zwingenden Vorverfahren | Verjährungsfristen (§§ 195 ff. BGB) |
Zweifelsfälle und Warnungen
- Doppelte Rechtswegmöglichkeit: Bei gemischten Sachverhalten (z. B. Amtshaftung § 839 BGB: ordentliche Gerichtsbarkeit; Hoheitsakt: VwGO) ist Trennungsprinzip zu beachten.
- Rüge der Unzuständigkeit (§ 17a GVG): Rechtzeitig erheben; Verweisung an zuständiges Gericht möglich.
- Unionsrecht: Nationales Gericht wendet EU-Recht an; bei Auslegungsfragen: Vorabentscheidungsersuchen (Art. 267 AEUV; → eu-vorabentscheidung-pruefen).
Ausgabe
Rechtsweg-Bestimmung mit Entscheidungsbaum, Klageart, Zuständigkeit, Frist und Warnungen bei Zweifelsfällen. Empfehlung zur Folgeskill-Nutzung (z. B. verfahrensart-bestimmen, workflow-fristen-und-risikoampel).
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen.
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Qualitäts-Hardening
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern (dejure.org, bgh.de, bverfg.de).
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt.
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
- Normtext live prüfen: gesetze-im-internet.de (GVG §§ 13, 17, 17a; VwGO §§ 40, 70, 74; SGG § 51; FGO § 33; ArbGG § 2; KSchG § 4; BVerfGG § 90; ZPO §§ 935, 940, 1025 ff.).