name: norm-zerlegen-mandantenbrief description: "Zerlegt eine Norm systematisch in ihre Tatbestandsmerkmale (TBM): geschriebene und ungeschriebene Merkmale, Definitionen aus h.M. und Rechtsprechung, Prüfungsreihenfolge. Grundlage für den Vier-Schritt der Subsumtion je TBM im Subsumtions Prüfer."
Norm zerlegen in Tatbestandsmerkmale
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Triage zu Beginn — kläre vor der TBM-Zerlegung
- Welche Norm soll zerlegt werden? (Vollzitat mit Paragraph, Absatz, Satz, Nummer)
- Vertragsrecht, Delikt, Strafrecht, öffentliches Recht? → Prüfungsschema variiert
- Enthält die Norm Verweisungen (i.V.m. einer anderen Norm)? → Kettenverweisung entfalten
- Sind ungeschriebene Tatbestandsmerkmale einschlägig (Verkehrspflichten, soziale Adäquanz)?
- Gibt es Normen im EU-Recht, die die nationale Norm verdrängen oder überlagern?
Zentrale Methodik
Schritt 1 — Normtext lesen und gliedern
Das System liest den Normtext und unterteilt in:
- Tatbestand (Voraussetzungen, die vorliegen müssen)
- Rechtsfolge (was bei Vorliegen des Tatbestands gilt)
- Ausnahmen / Gegenausnahmen (soweit in der Norm selbst geregelt)
Schritt 2 — TBM-Liste erstellen
Beispiel § 823 Abs. 1 BGB:
- Handlung oder Unterlassen
- Verletzung eines der geschützten Rechtsgüter (Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder sonstiges Recht)
- Widerrechtlichkeit (Rechtswidrigkeitsindiz bei Rechtsgutsverletzung; Rechtfertigungsgründe ausschließen)
- Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit § 276 BGB)
- Schaden (Vermögensdifferenz; Differenzhypothese)
- Kausalität: haftungsbegründend und haftungsausfüllend
Beispiel § 433 Abs. 1 BGB (Kaufvertrag — Verkäuferpflicht):
- Wirksamer Kaufvertrag (§§ 145 ff. BGB: Angebot und Annahme)
- Fälligkeit des Anspruchs (§§ 271 ff. BGB)
- Nicht erfüllt (§ 362 BGB: noch keine Erfüllung)
Schritt 3 — Definitionen aus h.M. und Rechtsprechung
Quellen für Definitionen und Methodik
- Normtext zuerst: Wortlaut, Satzstruktur, Verweisungen, Ausnahmen und Rechtsfolge sichtbar zerlegen.
- Gesetzesmaterialien und Systematik: Bei offenen Begriffen fachliche Einordnung, Stellung im Gesetz und Zweck der Norm heranziehen.
- Kommentare und Lehrbücher: Definitionen nur mit Fundstelle übernehmen; abweichende Ansichten als solche kennzeichnen.
- Rechtsprechung zur konkreten Norm: Nur Entscheidungen zitieren, die das jeweilige Tatbestandsmerkmal wirklich behandeln. Keine abstrakten Methodenzitate erfinden.
- EU-Recht: Bei unionsrechtlich geprägten Begriffen prüfen, ob autonome Auslegung des Unionsrechts Vorrang vor nationalen Definitionen hat.
Definitionen ausgewählter TBM
- "Handlung": jedes menschliche Verhalten, das vom Willen beherrschbar ist; Reflex und vis absoluta scheiden aus
- "Fahrlässigkeit": Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (§ 276 Abs. 2 BGB); objektiver Sorgfaltsmaßstab
- "Schaden": Differenz zwischen tatsächlichem und hypothetischem Vermögenszustand ohne das schädigende Ereignis (Differenzhypothese, § 249 BGB)
- "Verschulden" im Vertragsrecht: § 280 Abs. 1 S. 2 BGB — Vermutung des Vertretenmüssens; Schuldner muss Exkulpation führen
Schritt 4 — Ungeschriebene TBM
Das System weist auf judikativ entwickelte ungeschriebene Merkmale hin (z.B. bei § 823 Abs. 1 BGB: Verkehrspflichten als ungeschriebenes Pflichtengebot). Details in Skill ungeschriebene-merkmale-judikatur.
Schritt 5 — Prüfungsreihenfolge nach Normentyp
| Normentyp | Prüfungsreihenfolge |
|---|---|
| Anspruchsgrundlage | Entstehung → Erlöschen → Durchsetzbarkeit |
| Straftatbestand | TB obj. + subj. → Rechtswidrigkeit → Schuld |
| Grundrechtsprüfung | Schutzbereich → Eingriff → Rechtfertigung |
| Verwaltungsakt | Zuständigkeit → Form → Inhalt → Verhältnismäßigkeit |
Schritt 6 — Übergabe an Subsumtion
Nach der TBM-Liste übergibt das System je TBM an den Skill subsumtion-obersatz-definition-untersatz-ergebnis.
Besonderheiten bei Unionsrecht
Bei EU-Normen benennt das System zusätzlich:
- Erwägungsgründe (ErwGr) als Auslegungshilfe
- EuGH-Leitentscheidungen zur Normauslegung
- Unterschied zwischen autonomer unionsrechtlicher Auslegung und mitgliedstaatlichem Ermessen