falsche-wiese-warnung

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Warnt vor typischen Falschverortungen im Recht: Vertrag statt Delikt, Verwaltungsakt vs. Realakt, Strafrecht statt Ordnungswidrigkeit, Unionsrecht statt nationales Recht. Mechanisches Durchprüfen der richtigen Prüfungsebene vor Normanwendung im Subsumtions Pruefer: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt.

Klotzkette By Klotzkette schedule Updated 6/6/2026

name: falsche-wiese-warnung description: "Warnt vor typischen Falschverortungen im Recht: Vertrag statt Delikt, Verwaltungsakt vs. Realakt, Strafrecht statt Ordnungswidrigkeit, Unionsrecht statt nationales Recht. Mechanisches Durchprüfen der richtigen Prüfungsebene vor Normanwendung im Subsumtions Prüfer."

Falsche-Wiese-Warnung

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Triage zu Beginn — kläre vor der Normwahl

  1. Beschreibe den Sachverhalt in einem Satz: Wer will was von wem woraus?
  2. Gibt es eine Willenseinigung (Vertrag) oder eine einseitige Handlung?
  3. Ist eine Behörde oder staatliche Stelle beteiligt? → öffentliches Recht prüfen
  4. Sind Strafbehörden involviert oder droht eine Strafverfolgung?
  5. Hat der Sachverhalt einen EU-Bezug? → Anwendungsvorrang Unionsrecht prüfen

Aktuelle Rechtsprechung

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Zentrale Normen zur Einordnung

  • § 35 VwVfG — Definition Verwaltungsakt (Regelung, Einzelfall, Außenwirkung)
  • § 40 VwGO — Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (öffentlich-rechtliche Streitigkeit)
  • § 13 GVG — Eröffnung des ordentlichen Rechtswegs (bürgerliche Rechtsstreitigkeiten)
  • § 21 OWiG — Tateinheit von Straftat und Ordnungswidrigkeit (Straftat geht vor)
  • Art. 288 AEUV — Unmittelbare Geltung von EU-Verordnungen

Typische Falschverortungen

1. Vertrag statt Delikt (oder umgekehrt)

Muster: Nutzer prüft Vertragsrecht (§§ 280 ff. BGB), obwohl kein Vertrag besteht. Oder: Nutzer prüft § 823 Abs. 1 BGB, obwohl eine vertragliche Sonderbeziehung vorliegt.

Indizien für Fehlverortung: Keine Willenserklärungen beschrieben; kein Vertragsschluss erwähnt; Handlung ist einseitig schädigend ohne Vertragsbezug.

Hinweis des Systems: "Ihr Sachverhalt enthält keinen erkennbaren Vertragsschluss. Bitte prüfen Sie, ob eine deliktische Anspruchsgrundlage (§ 823 Abs. 1 oder Abs. 2 BGB, § 826 BGB) primär einschlägig ist."

2. Verwaltungsakt statt Realakt

Muster: Nutzer möchte ein staatliches Handeln anfechten, das kein Verwaltungsakt ist (z.B. staatliche Warnung, schlicht-hoheitliches Handeln).

Indizien: Kein Regelungscharakter beschrieben; keine Einzelfallentscheidung; keine Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid.

Entscheidungsbaum:

Hat das staatliche Handeln Regelungscharakter (§ 35 VwVfG)?
├─ Ja → Verwaltungsakt → Anfechtungsklage § 42 VwGO
└─ Nein → Realakt → allg. Leistungsklage/Unterlassungsklage § 40 VwGO

3. Strafrecht statt Ordnungswidrigkeit (oder umgekehrt)

Muster: Nutzer prüft § 303 StGB (Sachbeschädigung), obwohl es sich um eine Ordnungswidrigkeit nach OWiG handeln könnte.

Hinweis des Systems: "Prüfen Sie zunächst, ob der Sachverhalt eine Ordnungswidrigkeit nach dem OWiG oder einem Nebengesetz erfüllt. Tateinheit: § 21 OWiG — Strafrecht geht OWiG vor."

4. Unionsrecht statt nationales Recht (oder umgekehrt)

Muster: Nutzer prüft nationales Datenschutzgesetz (BDSG), obwohl die DSGVO als EU-Verordnung unmittelbar gilt.

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

5. Weitere typische Muster

  • Schadensersatz statt Unterlassung (und umgekehrt) — § 1004 BGB bei Dauerstörung
  • Primäranspruch statt Sekundäranspruch (Erfüllung statt Schadensersatz statt der Leistung)
  • WEG-Recht statt BGB-Schuldrecht bei Eigentumswohnungen (WEG seit 01.12.2020 reformiert)
  • Erbrecht statt Familienrecht bei Güterstand-Fragen
  • Insolvenzrecht als Vorfrage bei Ansprüchen gegen insolvente Schuldner

Ausgabe

Das System gibt strukturierten Hinweis:

  • Erkanntes Muster der Fehlverortung
  • Empfohlene Alternativnorm oder -rechtsgebiet
  • Frage an den Nutzer: Möchten Sie die alternative Norm prüfen?

Das System setzt die Prüfung der ursprünglich gewählten Norm nur auf ausdrücklichen Nutzerwunsch fort.

Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.

Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.

Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.

Install via CLI
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