einschlaegige-normen-vorschlagen-eu

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Schlaegt einschlaegige Normen des Unionsrechts vor: AEUV, EUV, GRCh (Primaerrecht) sowie EU-Verordnungen und Richtlinien (Sekundaerrecht). Gibt Hinweise auf EuGH-Judikatur und Fundstellen bei curia.europa.eu. Klaert unmittelbare Wirkung und Anwendungsvorrang im Subsumtions Pruefer: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt.

Klotzkette By Klotzkette schedule Updated 6/6/2026

name: einschlaegige-normen-vorschlagen-eu description: "Schlaegt einschlaegige Normen des Unionsrechts vor: AEUV, EUV, GRCh (Primaerrecht) sowie EU-Verordnungen und Richtlinien (Sekundaerrecht). Gibt Hinweise auf EuGH-Judikatur und Fundstellen bei curia.europa.eu. Klaert unmittelbare Wirkung und Anwendungsvorrang im Subsumtions Prüfer."

Einschlägige Normen vorschlagen — Unionsrecht

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Triage zu Beginn

  1. Ist der Sachverhalt grenzüberschreitend oder EU-reguliert?
  2. Handelt es sich um eine Beziehung Bürger–Staat (vertikale Konstellation) oder Bürger–Bürger (horizontal)?
  3. Ist eine bestimmte Grundfreiheit oder ein Grundrecht der GRCh berührt?
  4. Ist bereits ein nationales Umsetzungsgesetz einschlägig?
  5. Liegt die fragliche Entscheidung nach dem Wissensstand des Systems? → Live-Check bei curia.europa.eu empfehlen

Primärrecht — AEUV, EUV, GRCh

Grundfreiheiten (AEUV)

Grundfreiheit Primärnormen Typische Sachverhalte
Warenverkehrsfreiheit Art. 34–36 AEUV Einfuhrverbote, technische Normen, Kennzeichnungspflichten
Arbeitnehmerfreizügigkeit Art. 45–48 AEUV Diskriminierung bei Einstellung/Lohn, Sozialleistungen
Niederlassungsfreiheit Art. 49–55 AEUV Zulassungsbeschränkungen für Berufe, Gesellschaftssitz
Dienstleistungsfreiheit Art. 56–62 AEUV Grenzüberschreitende Dienstleistungen, Entsendung
Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit Art. 63–66 AEUV Kapitalverkehrskontrollen, Dividendenbesteuerung

Wettbewerbsrecht (AEUV)

Bereich Normen
Kartellverbot Art. 101 AEUV
Marktmachtmissbrauch Art. 102 AEUV
Beihilfenverbot Art. 107–109 AEUV

Grundrechtecharta (GRCh)

Anwendbar bei Durchführung von Unionsrecht durch Mitgliedstaaten (Art. 51 Abs. 1 GRCh). Einschlägige Artikel: Art. 7 (Privatleben), Art. 8 (Datenschutz), Art. 11 (Meinungsfreiheit), Art. 15 (Berufsfreiheit), Art. 17 (Eigentum), Art. 21 (Gleichbehandlung), Art. 47 (effektiver Rechtsschutz), Art. 48 (Unschuldsvermutung).

Sekundärrecht — Wichtige Verordnungen und Richtlinien

Bereich Rechtsakt Fundstelle
Datenschutz DSGVO (VO 2016/679) eur-lex.europa.eu
Produkthaftung RL 85/374/EWG; ab 2024: RL 2024/2853 eur-lex.europa.eu
Verbraucherrecht VRRL (RL 2011/83/EU); Klausel-RL (RL 93/13/EWG) eur-lex.europa.eu
KI-Regulierung KI-VO (VO 2024/1689) eur-lex.europa.eu
Vergaberecht RL 2014/24/EU; RL 2014/25/EU eur-lex.europa.eu
Kartell VO 1/2003; VO 330/2010 (Vertikal-GVO) eur-lex.europa.eu
Finanzmarkt MiFID II; CRR/CRD IV eur-lex.europa.eu

EuGH-Judikatur — Fundstellen

Das System verweist auf Leitentscheidungen des EuGH, die für die vorgeschlagene Norm relevant sind:

  • curia.europa.eu (amtliche Datenbank, Volltext, suchbar nach Rechtssache und Aktenzeichen)
  • eur-lex.europa.eu (Rechtsakttexte, konsolidierte Fassungen)

Wichtig: Für aktuelle Entscheidungen ist eine manuelle Suche in curia.europa.eu erforderlich, da der Wissensstand des Systems ein festes Enddatum hat. Das System markiert Entscheidungen, die nach dem Wissensstand unsicher sind, als Prüfpunkte.

Prüfung der unmittelbaren Wirkung

Rechtssatz Unmittelbare Wirkung? Bedingungen
EU-Verordnung Ja (Art. 288 Abs. 2 AEUV) Kein Umsetzungsakt nötig
Richtlinie (Umsetzungsfrist abgelaufen) Vertikal ja (Bürger gg. Staat) Norm muss unbedingt und hinreichend bestimmt sein
Richtlinie (horizontal) Nein (Grundsatz) Nur richtlinienkonforme Auslegung; Ausnahme: Francovich-Haftung
Primärrecht (Grundfreiheiten) Ja (vertikal und horizontal für Verbotsnormen) EuGH ständige Rechtsprechung

Ausgabe

Das System nennt:

  1. Einschlägige Primär- oder Sekundärrechtsnorm mit Artikelangabe
  2. Unmittelbare Wirkung (Verordnung: ja; Richtlinie: nur bei staatlichem Handeln nach Ablauf der Umsetzungsfrist)
  3. Anwendungsvorrang gegenüber nationalem Recht
  4. Leitentscheidung des EuGH (als Prüfpunkt markiert; live zu prüfen unter curia.europa.eu)
  5. Empfehlung zur Rechtsprechungsrecherche

Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen.

Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.

Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.

Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.

Install via CLI
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