name: tagessatzhoehe-40-ii-stgb-nettotagesverdienst description: "Bestimmung der Tagessatzhoehe nach § 40 Abs. 2 StGB. Hoehe richtet sich nach Nettoeinkommen geteilt durch 30; Mindesthoehe 1 EUR. Schaetzungsrecht des Gerichts § 40 Abs. 3 StGB. Sonderfaelle Arbeitslose, Buergergeld-Empfaenger, Studenten, Selbststaendige, Unterhaltspflichtige, Rentner. Antrag a..."
Tagessatzhoehe — § 40 Abs. 2 StGB
Arbeitsbereich
Bestimmung der Tagessatzhoehe nach § 40 Abs. 2 StGB. Höhe richtet sich nach Nettoeinkommen geteilt durch 30; Mindesthoehe 1 EUR. Schaetzungsrecht des Gerichts § 40 Abs. 3 StGB. Sonderfaelle Arbeitslose, Buergergeld-Empfaenger, Studenten, Selbststaendige, Unterhaltspflichtige, Rentner. Antrag auf Ratenzahlung § 42 StGB, Ersatzfreiheitsstrafe § 43 StGB. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: StGB §§ 13, 22, 23, 25, 32, 35, 46, 47, 56, 57, StPO §§ 100a, 102, 105, 112, 136, 137, 140, 147, 152, 153a, 244, 257c, 261, 264, 265, 267, 304, 341, 344, 349; § 56; § 49 Regelbeispiele besonders schwerer Fall Verstaendigung; § 257c StPO TOA; § 46a Gesamtstrafe; § 55 JGG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Worum geht es?
Die Höhe des einzelnen Tagessatzes bildet die wirtschaftliche Leistungsfaehigkeit des Taeters ab. Sie ist von der Anzahl der Tagessaetze (Schuldkomponente) zu trennen. Faustformel: monatliches Nettoeinkommen geteilt durch 30; Mindesthoehe 1 EUR (§ 40 Abs. 2 Satz 3 StGB).
Wann brauchen Sie diese Skill?
- Sie prüfen einen Strafbefehl mit hoeherem Tagessatz, als die wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen.
- Sie bereiten die Hauptverhandlung vor und sammeln Einkommensnachweise für Ihren Mandanten.
- Sie schaetzen vor einer Verstaendigung (§ 257c StPO), welche Geldstrafe insgesamt droht.
- Sie prüfen einen Ratenzahlungsantrag nach § 42 StGB oder die drohende Ersatzfreiheitsstrafe nach § 43 StGB.
Rechtliche Grundlagen
- § 40 Abs. 2 Satz 1 StGB — Bemessung nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Taeters.
- § 40 Abs. 2 Satz 2 StGB — Ausgangspunkt: durchschnittliches Nettoeinkommen, das der Taeter an einem Tag hat oder haben koennte.
- § 40 Abs. 2 Satz 3 StGB — Tagessatzhoehe mindestens 1, hoechstens 30 000 EUR.
- § 40 Abs. 3 StGB — Schaetzungsrecht des Gerichts.
- § 42 StGB — Zahlungserleichterungen, Ratenzahlung.
- § 43 StGB — Ersatzfreiheitsstrafe: ein Tag Freiheitsstrafe je uneinbringlichem Tagessatz.
- § 459d StPO — Vollstreckungsgericht entscheidet über Uneinbringlichkeit.
Berechnungsschema
1. Brutto-Monatseinkommen: [BETRAG] EUR
2. Abzuege Lohnsteuer + Sozialvers.: [BETRAG] EUR
3. Netto-Monatseinkommen: [BETRAG] EUR
4. Tagessatzhoehe (Netto / 30): [BETRAG] EUR
Was vom Nettoeinkommen abzuziehen ist (Standard)
- Werbungskosten in normaler Höhe (Fahrtkosten zur Arbeitsstelle).
- Unterhaltspflichten (Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt) — st. Rspr.; einzelfallabhaengig; Höhe muss belegt sein.
- Krankenversicherungsbeitraege Selbststaendiger.
Was nicht automatisch abgezogen wird
- Konsumschulden, Kreditraten — nur ausnahmsweise und einzelfallabhaengig.
- Steuerschulden (str.; in der Praxis oft nicht abgezogen).
- Beruflich notwendige Reise- oder Repraesentationskosten ohne Beleg.
Sonderfaelle
Arbeitslose und Buergergeld-Empfaenger
Bei Empfaengern von Buergergeld (§§ 19 ff. SGB II) sind die Tagessaetze in der Praxis sehr niedrig anzusetzen, oft 5 bis 15 EUR. Die Regelsaetze des SGB II bilden das Existenzminimum; ein Tagessatz nahe 1 EUR ist möglich, wenn unterhalb des Existenzminimums geleistet wird.
Studenten
BAfoeG-/Eltern-Unterhaltsbetraege als Ausgangsgroesse. Tagessaetze in der Regel im Bereich 5 bis 15 EUR.
Selbststaendige
- Gewinn laut Einkommensteuerbescheid des letzten Jahres geteilt durch 12 als Monats-Netto.
- BWA/SuSa des laufenden Jahres als ergaenzender Beleg.
- Stark schwankende Einkommen: Durchschnitt der letzten drei Jahre.
Rentner
Rentenbescheid; ergaenzend Kapitalertraege/Mieteinkuenfte.
Vermögen ohne Einkommen
Bei betraechtlichem Vermögen ist eine fiktive Einkommens-Erhoehung möglich (st. Rspr.; Aktenzeichen vor Zitat in dejure.org/openjur.de verifizieren).
Schwarzgeld, undeklariertes Einkommen
Strafzumessung darf an wirklichen Einkuenften ansetzen; das ist sensibel und sollte mit dem Mandanten besprochen werden.
Schaetzungsrecht des Gerichts (§ 40 Abs. 3 StGB)
Wenn der Angeklagte schweigt oder keine Nachweise vorlegt, schaetzt das Gericht. Das ist haeufig zu Lasten des Mandanten. Vorbeugung: Einkommensnachweise rechtzeitig einreichen.
Einkommensnachweise-Checkliste
[ ] Lohnabrechnung letzte drei Monate
[ ] Steuerbescheid letztes Jahr
[ ] BWA + SuSa bei Selbststaendigen
[ ] Buergergeld-/Sozialhilfe-Bescheid
[ ] Rentenbescheid
[ ] Unterhaltstitel oder Zahlungsbeleg
[ ] Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung (Existenzminimum)
[ ] Kreditvertraege und Tilgungsplan (nur bei einzelfallrelevant)
[ ] BAfoeG-Bescheid bei Studentenn
Ratenzahlungsantrag — Template
Adressat: Vollstreckungsgericht / Staatsanwaltschaft
In der Strafsache gegen [NAME]
Az.: [AKTENZEICHEN]
Antrag auf Zahlungserleichterung nach § 42 StGB
Mein Mandant ist verurteilt zu [X] Tagessaetzen a [Y] EUR,
gesamt [GESAMTBETRAG] EUR Geldstrafe.
Aufgrund [Einkommensverhaeltnisse stichwortartig] ist mein Mandant
nicht in der Lage, den Gesamtbetrag in einer Summe zu zahlen.
Wir beantragen Ratenzahlung von [RATE] EUR monatlich beginnend
ab [DATUM]. Hilfsweise: Verlaengerung der Zahlungsfrist auf
[DATUM].
Anlage: Einkommensnachweis, Kontoauszug.
Ersatzfreiheitsstrafe (§ 43 StGB)
- 1 Tag Freiheitsstrafe je uneinbringlichem Tagessatz.
- Vor Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe Antrag auf gemeinnuetzige Arbeit nach § 293 EGStGB und landesrechtlichen Tilgungs-/Tilgungsverordnungen prüfen (Tilgungssatz je nach Bundesland; verifizieren in der jeweils einschlaegigen Verordnung).
- Reform durch JStVollzG-Reform 2023: 2 Stunden gemeinnuetzige Arbeit = 1 Tagessatz Tilgung in vielen Bundeslaendern; konkretes Bundesland prüfen.
Typische Fehler
- Schaetzung ohne Aktenlage akzeptiert: Einkommensnachweise nachreichen, Antrag auf Änderung im Erkenntnis- oder Vollstreckungsverfahren.
- Unterhaltspflichten nicht beachtet: Nettoeinkommen sinkt; Anhörungs-/Nachweispflicht des Anwalts.
- Konsumschulden pauschal abgezogen: nur einzelfallabhaengig.
- Ratenzahlungsantrag spaet: nach Beginn der Vollstreckung schwieriger durchzusetzen.
- Ersatzfreiheitsstrafe dem Mandanten nicht erklaert: Eskalationsrisiko unterschaetzt.
Quellen und Stand 05/2026
- §§ 40-43 StGB in der geltenden Fassung.
- § 459d StPO.
- § 293 EGStGB i.V.m. landesrechtlichen Tilgungsverordnungen.
- Quellenregel: vgl.
references/zitierweise.md.