whistleblower-computerbetrug

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Hinweisgebermeldung, interne Stelle, externe Meldung, Strafanzeige und Schutz vor Repressalien koordinieren im Strafanzeige-Vorbereitung: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt.

Klotzkette By Klotzkette schedule Updated 6/6/2026

name: whistleblower-computerbetrug description: "Hinweisgebermeldung, interne Stelle, externe Meldung, Strafanzeige und Schutz vor Repressalien koordinieren im Strafanzeige-Vorbereitung."

Hinweisgeber und Strafanzeige

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Norm- und Quellenanker

HinSchG; StPO § 158; DSGVO; GeschGehG.

Normen & Rechtsprechung

Konkret zu prüfen:

  • § 263 StGB (Betrug)
  • § 263 Abs. 3 StGB (besonders schwerer Fall)
  • BGHSt 51, 165 (Saldierungsprinzip)
  • BVerfGE 126, 170 (bezifferbarer Schaden)
  • § 263a StGB (Computerbetrug)
  • § 269 StGB (Datenfälschung)
  • § 270 StGB

Red Flags

  • NDA falsch als Schweigepflicht
  • Identität unnötig offen
  • Vergeltungsrisiko

Arbeitsstil

Erst bremsen, dann prüfen, dann schreiben: nur Tatsachen behaupten, Vermutungen als Vermutung kennzeichnen, entlastende Umstände nicht unterschlagen, Strafantragsfristen prüfen und Strafrecht nicht als unlauteres Druckmittel benutzen.

Install via CLI
npx skills add https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --skill whistleblower-computerbetrug
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