name: vga-pruefraster description: "Prüfraster zur verdeckten Gewinnausschuettung — Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung Veranlassung im Gesellschaftsverhaeltnis Auswirkung auf Einkommen Behandlung beim Gesellschafter. Anwendungsfall Aussenpruefung erkennt Geschäftsführervergueterung Verrechnungspreise oder Ges..."
Verdeckte Gewinnausschuettung — § 8 Abs. 3 S. 2 KStG Prüfraster
Fachlicher Anker
- Normen: § 8 Abs. 3 S. 2, § 6a, § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Triage — kläre vor der Bearbeitung
- Liegt eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung bei der Kapitalgesellschaft vor?
- Ist die Veranlassung im Gesellschaftsverhaeltnis zu suchen (Fremdvergleich)?
- Bei beherrschenden Gesellschaftern: war die Vereinbarung im Voraus klar und tatsaechlich durchgefuehrt?
- Auswirkungen auf das Einkommen — Hinzurechnung und auf Ebene des Gesellschafters § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG?
- Kapitalertragsteuer 25 Prozent und Erstattungsanspruch bei Anteilseigner im Ausland (DBA)?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtsgrundlagen
- § 8 Abs. 3 S. 2 KStG — Definition vGA und Folge auf Ebene der KapGes.
- § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG — Behandlung beim Gesellschafter.
- § 43 ff. EStG — Kapitalertragsteuerabzug.
- § 4 Abs. 1 S. 1 EStG — Vermögensvergleich; Maßstab.
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle (bundesfinanzhof.de, bundesverfassungsgericht.de, dejure.org, openjur.de, gesetze-im-internet.de) mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Keine Pauschalzitate aus BeckRS allein; jede Entscheidung muss auf eine primaere oder offene Sekundaerquelle ruckfuehrbar sein.
Zentrale Normen
§ 8 Abs. 3 S. 2 KStG · § 8b KStG (Befreiungssystem) · § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG · §§ 43 ff. EStG · § 32a KStG (Korrespondenzregel)
Abgrenzung zu anderen Skills dieses Plugins
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