name: umwandlung-formwechsel-umwstg description: "Systematische Einordnung von Umwandlungsvorgaengen nach Umwandlungssteuerrecht — Verschmelzung Spaltung Formwechsel Einbringung mit den Rechtsfolgen Buchwert Zwischenwert oder gemeiner Wert. Anwendungsfall Konzern oder Familie strukturiert um — Mandant braucht Klarheit zu Steuerfolgen Sperrfriste..."
Umwandlungssteuerrecht — Verschmelzung Spaltung Formwechsel nach UmwStG
Fachlicher Anker
- Normen: § 6a, § 22, § 2.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Triage — kläre vor der Bearbeitung
- Welcher Umwandlungstyp liegt vor (Verschmelzung Spaltung Formwechsel Einbringung)?
- Sind die Voraussetzungen für Buchwertfortfuehrung erfuellt (Sicherstellung der Besteuerung im Inland)?
- Welche Sperrfristen sind zu beachten (§ 22 UmwStG für Einbringungen)?
- Wie wirkt sich der steuerliche Uebertragungsstichtag aus (Rueckwirkung § 2 UmwStG)?
- Was passiert mit Verlustvortraegen — Untergang § 12 Abs. 3 UmwStG iVm § 8c KStG?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtsgrundlagen
- § 2 UmwStG — Steuerlicher Uebertragungsstichtag.
- § 3 UmwStG — Wertansatz bei Verschmelzung; Buchwert Zwischenwert gemeiner Wert.
- § 11 UmwStG — Verschmelzung von Koerperschaften.
- § 15 UmwStG — Auf- und Abspaltung.
- § 20 UmwStG — Einbringung in Kapitalgesellschaft.
- § 22 UmwStG — Sperrfristen bei Einbringung.
- § 24 UmwStG — Einbringung in Personengesellschaft.
- § 8c KStG — Verlustabzug nach Anteilsuebertragung.
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle (bundesfinanzhof.de, bundesverfassungsgericht.de, dejure.org, openjur.de, gesetze-im-internet.de) mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Keine Pauschalzitate aus BeckRS allein; jede Entscheidung muss auf eine primaere oder offene Sekundaerquelle ruckfuehrbar sein.
Zentrale Normen
§ 2 UmwStG · § 3 UmwStG · § 11 UmwStG · § 15 UmwStG · § 20 UmwStG · § 22 UmwStG · § 24 UmwStG · § 8c KStG · § 12 KStG
Abgrenzung zu anderen Skills dieses Plugins
- Verfahrens-Sklls (
anw-einspruch-finanzamt,anw-aussetzung-vollziehung,anw-akteneinsicht-steuerakte) decken den prozessualen Rahmen ab; dieser Skill liefert die materielle Begruendung. - Bei steuerstrafrechtlichen Beruehrungspunkten parallel
fa-stu-steuerhinterziehung-370-aoundfa-stu-selbstanzeige-371-aoaufrufen. - Bei berufsrechtlichen Fragestellungen
fa-stu-stberg-vereinbare-taetigkeitbzw.fa-stu-rvg-steuerstreitparallel ziehen.