name: susa-debitorenliste-osa-offene-posten description: "Debitoren-Saldenliste und Offene-Posten-Auswertung OPOS. Anwendungsfall Monats- oder Quartalsauswertung Mahnwesen Forderungsanalyse Bilanzvorbereitung. Methodik OPOS-Liste Fälligkeitsstrukur Top-Schuldner Risikoprüfung. Output OPOS-Liste mit Fälligkeitsstaffel."
Debitoren-Saldenliste / Offene-Posten-Auswertung (OPOS)
Fachlicher Anker
- Normen: § 6a, § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB, § 253 Abs. 4 HGB.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Kernsachverhalt
Die Debitoren-Saldenliste zeigt alle Forderungen gegen Kunden mit Saldo, Faelligkeit und Status. Die OPOS-Auswertung ist Standardinstrument für Mahnwesen, Bilanzvorbereitung und Liquiditaetsplanung. Der Steuerberater erstellt sie monatlich (oder mit BWA-Frequenz), prüft die Werthaltigkeit großer Posten und gibt Hinweise auf Forderungsausfall-Risiken.
Kaltstart-Rueckfragen
- Welcher Stichtag — Monatsende, Quartalsende, Bilanzstichtag?
- Welche Detailtiefe — alle OP oder nur ueberfaellige?
- Welche Faelligkeitsstaffeln (0-30, 31-60, 61-90, > 90 Tage)?
- Welche Top-Schuldner sind zu beobachten?
- Welche Forderungen sind strittig oder von Mandantenkonflikten betroffen?
- Welche Mahnsystematik ist mit dem Mandanten vereinbart?
- Welche Einzelwertberichtigungen sind anzusetzen?
- Welche Pauschalwertberichtigung (1 Prozent) gilt für Bilanzstichtag?
Rechtlicher Rahmen
Primaernormen
§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB — Vorsichtsprinzip; Forderungen niederwertbewertet.
§ 253 Abs. 4 HGB — Niederstwertprinzip Umlaufvermoegen; Forderungen.
§ 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG — steuerliche Bewertung; voraussichtlich uneinbringliche Forderung.
§ 17 InsO — Zahlungsunfaehigkeit; Faelligkeitsstruktur ist Indikator.
§ 102 StaRUG — Hinweispflicht.
Standards
- BMF zu Forderungsbewertung: massgeblich sind §§ 252, 253 HGB und § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG; aktuelle BMF-Schreiben zur Einzel- und Pauschalwertberichtigung über bundesfinanzministerium.de abrufbar.
- IDW PS 480.
- DATEV OPOS-Modul.
Workflow
Phase 1 — Datenbasis
- OPOS-Liste aus DATEV/Addison/Sage.
- Mahnstand und Mahnbescheid-Vermerke.
- Strittige Forderungen aus Mandantenkommunikation.
- Insolvenzvermerke (Schuldner in Insolvenz?).
Phase 2 — Aufbau OPOS-Liste
DEBITOREN-OPOS-LISTE
Stichtag: [Datum]
Konto Name Saldo EUR Faelligkeit Mahnstand Bemerkung
10001 [Kunde A] 5.500 30 Tage 1. Mahnung Brief am [Datum]
10002 [Kunde B] 12.000 90 Tage 3. Mahnung Anwalt eingeschaltet
10003 [Kunde C] 850 15 Tage — im Plan
...
SUMME [X]
Phase 3 — Faelligkeitsstaffel
| Staffel | Anteil | Bewertung |
|---|---|---|
| Nicht faellig (0-30 Tage) | [X Prozent] | Normalbestand |
| 31-60 Tage faellig | [Y Prozent] | Erinnerung versenden |
| 61-90 Tage faellig | [Z Prozent] | Mahnung 1./2. Stufe |
| Über 90 Tage | [A Prozent] | Anwalt einschalten |
| Über 180 Tage | [B Prozent] | Einzelwertberichtigung |
Phase 4 — Bewertung
- Einzelwertberichtigung bei konkretem Ausfallrisiko (Schuldner in Insolvenz, Bestreitung).
- Pauschalwertberichtigung: 1 Prozent der nicht-einzelwertberichtigten Restforderung (in der Steuerbilanz; in der Handelsbilanz mit konkreter Risikobewertung).
- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit USt: VBerich brutto bewerten, USt-Berichtigung nach § 17 UStG.
Phase 5 — Mahnwesen
- Aufbau-Mahnstufen: Zahlungserinnerung (kostenfrei), 1. Mahnung (15 EUR), 2. Mahnung (20 EUR), Anwalt (gerichtlich).
- Mahnbeschuldigung über DATEV-Mahnmodul oder externes Inkasso.
- Bei groesseren Forderungen: Anwalt mit Klage beauftragen.
Phase 6 — Reporting an Mandant
- OPOS-Auszug monatlich an Mandant.
- Hinweis auf Top-Schuldner und Verdaechtige.
- Empfehlungen zum Mahnwesen.
- Bei drohendem großen Forderungsausfall: Liquiditaets-Eskalation.
Strategie und Praxis-Tipps
- Bei Bilanzstichtag detaillierte Forderungsbewertung — Einzel- und Pauschalwertberichtigung dokumentieren.
- Top-Schuldner mit groesseren Forderungen einzeln prüfen (z.B. Top-10).
- Bei Forderungsausfall-Risiko über 10 Prozent der Bilanzsumme: Hinweispflicht § 102 StaRUG ausgeloest.
- Mahnwesen frueh ansetzen — je laenger gewartet wird, desto schwieriger ist Durchsetzung.
- StBVV: OPOS in Buchfuehrungspauschale; separates Mahnwesen-Honorar.
- DATEV-Tipp: DATEV-OPOS-Auswertung mit Faelligkeitsstaffeln und Mahn-Bewegungs-Eingabe.
Quellen und Updates
Stand: 05/2026.
- HGB §§ 252, 253.
- EStG §§ 5, 6.
- UStG § 17.
- InsO § 17.
- StaRUG § 102.
- IDW PS 480.