selbstanzeige-371-ao

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Detail-Skill zur strafbefreienden Selbstanzeige § 371 AO — Vollstaendigkeitsgebot Berichtigung von zehn Jahren Sperrgruende § 371 Abs. 2 AO und Zahlung des Hinterziehungsbetrags nebst Zinsen. Anwendungsfall Mandant erkennt rueckwirkend Unrichtigkeiten in Steuererklaerungen und moechte vor Bekanntwerden Strafbefreiung erlangen. Behandelt Anforderungen an Vollstaendigkeit Sperrwirkung durch Pruefungsanordnung und § 398a AO ab 25 000 Euro Hinterziehungsbetrag. Output Pruefraster und Selbstanzeigemuster. Abgrenzung zu fa-stu-steuerhinterziehung-370-ao und fa-stu-leichtfertige-steuerverkuerzung-378-ao.

Klotzkette By Klotzkette schedule Updated 6/7/2026

name: selbstanzeige-371-ao description: "Detail-Skill zur strafbefreienden Selbstanzeige § 371 AO — Vollstaendigkeitsgebot Berichtigung von zehn Jahren Sperrgruende § 371 Abs. 2 AO und Zahlung des Hinterziehungsbetrags nebst Zinsen. Anwendungsfall Mandant erkennt rueckwirkend Unrichtigkeiten in Steuererklaerungen und moechte vor Bekannt..."

Selbstanzeige — § 371 AO Wirksamkeit Sperrgruende und Strafmilderung

Fachlicher Anker

  • Normen: § 371 AO, § 6a, § 371 Abs. 1 AO.
  • Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
  • Quellenhygiene: references/quellenhygiene.md und references/zitierweise.md beachten.

Triage — kläre vor der Bearbeitung

  1. Sind alle Steuerarten und Veranlagungszeitraeume seit den letzten zehn Jahren erfasst (Vollstaendigkeit § 371 Abs. 1 AO)?
  2. Liegt ein Sperrgrund § 371 Abs. 2 AO vor (Prüfungsanordnung Einleitung Erscheinen des Prüfers Tatentdeckung)?
  3. Kann der Hinterziehungsbetrag innerhalb der gesetzten Frist gezahlt werden (§ 371 Abs. 3 AO)?
  4. Liegt der Hinterziehungsbetrag über 25 000 Euro je Tat — § 398a AO Zuschlag 10 bis 20 Prozent zu beachten?
  5. Welche Beratungsalternative bestuende (§ 153 AO Berichtigung wenn Tatbestand des § 370 fehlt)?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Rechtsgrundlagen

  • § 371 AO — Selbstanzeige.
  • § 398a AO — Absehen von Verfolgung gegen Zuschlag.
  • § 153 AO — Berichtigungspflicht.
  • § 235 AO — Hinterziehungszinsen.
  • § 169 Abs. 2 S. 2 AO — verlaengerte Festsetzungsverjaehrung.

Aktuelle Rechtsprechung

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle (bundesfinanzhof.de, bundesverfassungsgericht.de, dejure.org, openjur.de, gesetze-im-internet.de) mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • Keine Pauschalzitate aus BeckRS allein; jede Entscheidung muss auf eine primaere oder offene Sekundaerquelle ruckfuehrbar sein.

Zentrale Normen

§ 153 AO · § 169 Abs. 2 S. 2 AO · § 235 AO · § 371 AO · § 398a AO · § 376 AO · § 393 AO

Praxisformulierung / Antragsmuster

An das Finanzamt [ORT]
- Steuernummer [NR] -

Selbstanzeige gemaess § 371 AO

Namens und in Vollmacht meines Mandanten [NAME], [ADRESSE], erstatte ich hiermit
Selbstanzeige und Berichtigung gemaess § 371 AO bzw. § 153 AO für folgende Steuerarten und Zeitraeume:

Einkommensteuer 20XX bis 20YY
Umsatzsteuer 20XX bis 20YY
Gewerbesteuer 20XX bis 20YY

Berichtigte Besteuerungsgrundlagen (Aufstellung anliegend):
Jahr XX: zusaetzliche Einkuenfte aus [Quelle]: [BETRAG]
Jahr YY: [...]

Der Mandant ist bereit den Nachforderungsbetrag und die Zinsen § 235 AO
innerhalb der nach § 371 Abs. 3 AO gesetzten Frist zu entrichten.
Ein Zuschlag nach § 398a AO wuerde - sofern einschlaegig - ebenfalls geleistet.

Es wird gebeten von der Einleitung eines Strafverfahrens abzusehen.

[ORT, DATUM] [UNTERSCHRIFT RA/StB]

Abgrenzung zu anderen Skills dieses Plugins

  • Verfahrens-Sklls (anw-einspruch-finanzamt, anw-aussetzung-vollziehung, anw-akteneinsicht-steuerakte) decken den prozessualen Rahmen ab; dieser Skill liefert die materielle Begruendung.
  • Bei steuerstrafrechtlichen Beruehrungspunkten parallel fa-stu-steuerhinterziehung-370-ao und fa-stu-selbstanzeige-371-ao aufrufen.
  • Bei berufsrechtlichen Fragestellungen fa-stu-stberg-vereinbare-taetigkeit bzw. fa-stu-rvg-steuerstreit parallel ziehen.
Install via CLI
npx skills add https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --skill selbstanzeige-371-ao
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