rvg-steuerstreit

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Vergueterungsskill für steuerrechtliche Mandate — Abgrenzung RVG zu StBVV gesetzliche Gebühren Verhandlungsspielraum und Honorarvereinbarung. Anwendungsfall Anwalt und Steuerberater fragen welche Gebührentabelle anzuwenden ist und wie eine Mischmandatierung honoriert wird. Behandelt Geschaeftsgebuehr Verfahrensgebuehr Terminsgebuehr Streitwert nach Anlage 2 RVG sowie Pauschalvereinbarungen und Erfolgshonorar § 4a RVG. Output Tabellenrechner und Honorarvereinbarungsmuster. Abgrenzung zu fa-stu-onboarding-mandatsannahme.

Klotzkette By Klotzkette schedule Updated 6/7/2026

name: rvg-steuerstreit description: "Vergueterungsskill für steuerrechtliche Mandate — Abgrenzung RVG zu StBVV gesetzliche Gebühren Verhandlungsspielraum und Honorarvereinbarung. Anwendungsfall Anwalt und Steuerberater fragen welche Gebührentabelle anzuwenden ist und wie eine Mischmandatierung honoriert wird. Behandelt Geschäftsgeb..."

Anwaltsgebuehren im Steuerstreit — RVG StBVV Verhältnis

Fachlicher Anker

  • Normen: § 6a, § 4 RVG, § 4a RVG.
  • Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
  • Quellenhygiene: references/quellenhygiene.md und references/zitierweise.md beachten.

Triage — kläre vor der Bearbeitung

  1. Anwaltsmandat (RVG) oder Steuerberatermandat (StBVV) oder Mischmandat?
  2. Welcher Streitwert oder Gegenstandswert ist anzusetzen?
  3. Geschäfts- Verfahrens- oder Terminsgebuehr — welche Phase?
  4. Soll Pauschalhonorar oder Stundenhonorar nach § 4 RVG vereinbart werden?
  5. Ist Erfolgshonorar § 4a RVG ausnahmsweise zulässig?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Rechtsgrundlagen

  • § 1 RVG — Anwendungsbereich.
  • § 4 RVG — Vereinbarung niedrigerer Gebühren.
  • § 4a RVG — Erfolgshonorar.
  • § 13 RVG — Wertgebuehr.
  • VV RVG — Vergueterungsverzeichnis Nrn. 2300 ff.
  • StBVV — Steuerberatervergueterungsverordnung.

Aktuelle Rechtsprechung

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle (bundesfinanzhof.de, bundesverfassungsgericht.de, dejure.org, openjur.de, gesetze-im-internet.de) mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • Keine Pauschalzitate aus BeckRS allein; jede Entscheidung muss auf eine primaere oder offene Sekundaerquelle ruckfuehrbar sein.

Zentrale Normen

§ 1 RVG · § 4 RVG · § 4a RVG · § 13 RVG · VV RVG · §§ 1 ff. StBVV · § 49b BRAO · § 64 StBerG

Abgrenzung zu anderen Skills dieses Plugins

  • Verfahrens-Sklls (anw-einspruch-finanzamt, anw-aussetzung-vollziehung, anw-akteneinsicht-steuerakte) decken den prozessualen Rahmen ab; dieser Skill liefert die materielle Begruendung.
  • Bei steuerstrafrechtlichen Beruehrungspunkten parallel fa-stu-steuerhinterziehung-370-ao und fa-stu-selbstanzeige-371-ao aufrufen.
  • Bei berufsrechtlichen Fragestellungen fa-stu-stberg-vereinbare-taetigkeit bzw. fa-stu-rvg-steuerstreit parallel ziehen.
Install via CLI
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