name: rvg-steuerstreit description: "Vergueterungsskill für steuerrechtliche Mandate — Abgrenzung RVG zu StBVV gesetzliche Gebühren Verhandlungsspielraum und Honorarvereinbarung. Anwendungsfall Anwalt und Steuerberater fragen welche Gebührentabelle anzuwenden ist und wie eine Mischmandatierung honoriert wird. Behandelt Geschäftsgeb..."
Anwaltsgebuehren im Steuerstreit — RVG StBVV Verhältnis
Fachlicher Anker
- Normen: § 6a, § 4 RVG, § 4a RVG.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Triage — kläre vor der Bearbeitung
- Anwaltsmandat (RVG) oder Steuerberatermandat (StBVV) oder Mischmandat?
- Welcher Streitwert oder Gegenstandswert ist anzusetzen?
- Geschäfts- Verfahrens- oder Terminsgebuehr — welche Phase?
- Soll Pauschalhonorar oder Stundenhonorar nach § 4 RVG vereinbart werden?
- Ist Erfolgshonorar § 4a RVG ausnahmsweise zulässig?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtsgrundlagen
- § 1 RVG — Anwendungsbereich.
- § 4 RVG — Vereinbarung niedrigerer Gebühren.
- § 4a RVG — Erfolgshonorar.
- § 13 RVG — Wertgebuehr.
- VV RVG — Vergueterungsverzeichnis Nrn. 2300 ff.
- StBVV — Steuerberatervergueterungsverordnung.
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle (bundesfinanzhof.de, bundesverfassungsgericht.de, dejure.org, openjur.de, gesetze-im-internet.de) mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Keine Pauschalzitate aus BeckRS allein; jede Entscheidung muss auf eine primaere oder offene Sekundaerquelle ruckfuehrbar sein.
Zentrale Normen
§ 1 RVG · § 4 RVG · § 4a RVG · § 13 RVG · VV RVG · §§ 1 ff. StBVV · § 49b BRAO · § 64 StBerG
Abgrenzung zu anderen Skills dieses Plugins
- Verfahrens-Sklls (
anw-einspruch-finanzamt,anw-aussetzung-vollziehung,anw-akteneinsicht-steuerakte) decken den prozessualen Rahmen ab; dieser Skill liefert die materielle Begruendung. - Bei steuerstrafrechtlichen Beruehrungspunkten parallel
fa-stu-steuerhinterziehung-370-aoundfa-stu-selbstanzeige-371-aoaufrufen. - Bei berufsrechtlichen Fragestellungen
fa-stu-stberg-vereinbare-taetigkeitbzw.fa-stu-rvg-steuerstreitparallel ziehen.