name: rueckstellungen-249-hgb description: "Vollstaendige Prüfung von Rueckstellungen handels- und steuerrechtlich — Verbindlichkeitsrueckstellungen Aufwandsrueckstellungen Drohverlustrueckstellungen Garantierueckstellungen und steuerliche Abwertungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG. Anwendungsfall Aussenpruefung kuerzt eine vom Mandanten geb"
Rueckstellungen — § 249 HGB und steuerliche Vorgaben § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG
Fachlicher Anker
- Normen: § 249 HGB, § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG, § 6a.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Triage — kläre vor der Bearbeitung
- Liegt eine Verbindlichkeit dem Grunde oder der Höhe nach unsicher vor?
- Greift § 249 HGB Passivierungspflicht oder Passivierungswahlrecht?
- Greift steuerliches Passivierungsverbot (z. B. Drohverlust § 5 Abs. 4a EStG)?
- Wird die Rueckstellung mit 5,5 Prozent abgezinst § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG?
- Gibt es Sonderregeln Pensionsrueckstellungen § 6a EStG?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtsgrundlagen
- § 249 HGB — Bildung von Rueckstellungen.
- § 253 HGB — Bewertung von Rueckstellungen.
- § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG — Bewertung Rueckstellungen.
- § 5 Abs. 4a EStG — Drohverlustrueckstellung Verbot.
- § 6a EStG — Pensionsrueckstellungen.
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle (bundesfinanzhof.de, bundesverfassungsgericht.de, dejure.org, openjur.de, gesetze-im-internet.de) mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Keine Pauschalzitate aus BeckRS allein; jede Entscheidung muss auf eine primaere oder offene Sekundaerquelle ruckfuehrbar sein.
Zentrale Normen
§ 249 HGB · § 253 HGB · § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG · § 5 Abs. 4a EStG · § 6a EStG · § 274 HGB
Abgrenzung zu anderen Skills dieses Plugins
- Verfahrens-Sklls (
anw-einspruch-finanzamt,anw-aussetzung-vollziehung,anw-akteneinsicht-steuerakte) decken den prozessualen Rahmen ab; dieser Skill liefert die materielle Begruendung. - Bei steuerstrafrechtlichen Beruehrungspunkten parallel
fa-stu-steuerhinterziehung-370-aoundfa-stu-selbstanzeige-371-aoaufrufen. - Bei berufsrechtlichen Fragestellungen
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