name: lohn-monatsende-meldepflichten-checkliste description: "Lohn-Meldepflichten zum Monatsende Checkliste LSt-Anmeldung SV-Beitragsnachweis DEUEV BG-Lohnnachweis. Anwendungsfall standardisierter Prüfablauf vor Monatsende und Fristen Auswertung. Methodik Prüfliste Termincontrolling. Output Erledigungs-Liste."
Monatsende-Meldepflichten Lohn — Checkliste
Fachlicher Anker
- Normen: § 6a, § 41a EStG, § 23 Abs. 1 SGB IV.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Kernsachverhalt
Zum Monatsende fallen mehrere Meldepflichten gleichzeitig an: LSt-Anmeldung beim FA (10. des Folgemonats), SV-Beitragsnachweis und -zahlung (drittletzter Bankarbeitstag), DEUEV-Meldungen (laufend), BG-Beitrag (jaehrlich), Statistik (jaehrlich). Der Steuerberater nutzt eine standardisierte Checkliste, um nichts zu vergessen.
Kaltstart-Rueckfragen
- Welcher Mandant — Mitarbeiterzahl, Branche?
- Welcher Anmeldungszeitraum LSt (monatlich, vierteljaehrlich, jaehrlich)?
- Welche Krankenkassen sind vertreten?
- Welche BG ist zuständig?
- Wann ist letzter Lauf erfolgt?
- Welche Sondermeldungen ausstehend (Anmeldungen, Abmeldungen)?
- Liegen alle ELStAM-Daten vor?
- Welche Fristen sind kritisch (Eile bei der Naechsten)?
Rechtlicher Rahmen
Primaernormen
§ 41a EStG — LSt-Anmeldung Frist 10. des Folgemonats.
§ 23 Abs. 1 SGB IV — SV-Beitragsfaelligkeit drittletzter Bankarbeitstag des laufenden Monats (voraussichtliche Schuld); Korrektur über Beitragsnachweis bis 15. des Folgemonats.
§ 28a SGB IV — DEUEV-Meldungen.
§ 165 SGB VII — BG-Lohnnachweis Februar Folgejahr.
§ 240 AO — Saeumniszuschlag.
§ 152 AO — Verspaetungszuschlag.
Workflow
Phase 1 — Standardcheckliste Monatsende
MONATSENDE-CHECKLISTE LOHN
Monat: [Monat / Jahr]
Mandant: [Firma]
[ ] Alle Lohnabrechnungen erstellt
[ ] ELStAM aktuell abgerufen
[ ] Anmeldungen/Abmeldungen DEUEV erfolgt
[ ] LSt-Anmeldung erstellt
[ ] LSt-Anmeldung an FA gesendet (vor 10. Folgemonat)
[ ] LSt-Zahlung an FA angewiesen
[ ] SV-Beitragsnachweis erstellt
[ ] SV-Beitraege an Krankenkassen ueberwiesen (drittletzter Bankarbeitstag)
[ ] Pauschalsteuer Minijob an Knappschaft
[ ] Pauschalsteuer Sachzuwendungen § 37b EStG
[ ] U1/U2-Erstattungsantraege (bei Krankheit)
[ ] BG-Vorauszahlung (falls monatliche Abschlagszahlung)
[ ] Buchung im Hauptbuch erfolgt
[ ] Mandantenakte aktualisiert
Phase 2 — LSt-Anmeldung
- Frist: 10. des Folgemonats.
- Form: ELSTER elektronisch.
- Inhalt: Bruttoloehne, LSt, KiSt, SolZ, Pauschalsteuer.
- Bei Verspaetung: Verspaetungszuschlag § 152 AO.
Phase 3 — SV-Beitragsnachweis und Zahlung
- Faelligkeit: drittletzter Bankarbeitstag des laufenden Monats.
- SV-Beitragsnachweis über sv.net oder DAKOTA an Krankenkassen.
- Zahlung an jede Krankenkasse einzeln.
- Bei Verspaetung: 1 Prozent Saeumniszuschlag pro Monat.
Phase 4 — DEUEV-Meldungen
- Anmeldungen, Abmeldungen, Änderungen.
- Im Standard mit naechster Lohnabrechnung; spaetestens 6 Wochen.
- Sofortmeldungspflicht-Branchen vor Beschäftigungsbeginn.
Phase 5 — Pauschalsteuer
- Minijob Pauschal 2 Prozent: an Minijob-Zentrale (Knappschaft).
- Sachzuwendung § 37b EStG: an FA.
- Sondererfassung in Lohnsystem.
Phase 6 — Sonderpflichten
- U1/U2-Erstattungsantraege bei Krankheit/Mutterschaft an Krankenkasse.
- BG-Vorauszahlung jaehrlich oder Vorauszahlung in monatlichen Raten.
- Jahresmeldungen (siehe stb-lohn-jahresmeldungen-ahn-asn-besondere).
Strategie und Praxis-Tipps
- Checkliste konsequent durchgehen — fehlende Pflicht kostet Bussgeld oder Saeumniszuschlag.
- Fristen-Kalender in DATEV-Kanzleiplaner.
- Bei Verspaetung der drittletzten Bankarbeitstag-Zahlung: 1 Prozent Saeumniszuschlag — bei wiederholten Verspaetungen § 266a StGB-Risiko.
- des Folgemonats LSt: harte Frist, sonst Verspaetungszuschlag.
- StBVV: alle Standardpflichten in Lohnpauschale.
- DATEV-Tipp: DATEV LODAS Erledigungs-Center mit automatischen Erinnerungen.
Quellen und Updates
Stand: 05/2026.
- EStG § 41a.
- SGB IV §§ 23, 28a.
- SGB VII § 165.
- AO §§ 152, 240.
- StGB § 266a.