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Krankheit Entgeltfortzahlung 6 Wochen § 3 EFZG eAU. Anwendungsfall Lohnabrechnung bei Krankheit Entgeltfortzahlung 6 Wochen U1-Umlage Krankengeld Krankenkasse-Erstattung elektronische Arbeitsunfähigkeit. Methodik Prüfung Anspruch Berechnung. Output Lohn-Abrechnung Krank Erstattungsantrag U1 im Steuerrecht Anwalt Und Berater: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt.

Klotzkette By Klotzkette schedule Updated 6/7/2026

name: lohn-krankheit-mandantenaufnahme description: "Krankheit Entgeltfortzahlung 6 Wochen § 3 EFZG eAU. Anwendungsfall Lohnabrechnung bei Krankheit Entgeltfortzahlung 6 Wochen U1-Umlage Krankengeld Krankenkasse-Erstattung elektronische Arbeitsunfähigkeit. Methodik Prüfung Anspruch Berechnung. Output Lohn-Abrechnung Krank Erstattungsantrag U1 im St..."

Krankheit — Entgeltfortzahlung § 3 EFZG und eAU

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: AO §§ 38, 42, 90, 93, 153, 162, 164, 169-171, 173, 233a, 370-378, UStG, EStG, KStG, GewStG, GrEStG, ErbStG, FGO — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fachlicher Kern — Steuerrecht

  • Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel Krankheit — Entgeltfortzahlung § 3 EFZG und eAU und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
  • Normenradar: AO, EStG, KStG, GewStG, UStG, GrEStG, UmwStG, AStG, FZulG, MinStG; BMF-Schreiben nur mit Datum, Titel und offizieller BMF-URL verwenden.
  • Verifizierte Anker: BMF-Schreiben vom 15.10.2025 zur obligatorischen E-Rechnung und UStAE-Anpassung; BMF-Seite Forschungszulage mit Hinweis zu Antrags-/Festsetzungslogik und BMF-Schreiben vom 07.02.2023; BMF/BZSt-Datensatzbeschreibung vom 05.08.2025 für Mindeststeuer-Berichte; BMF-Schreiben vom 25.05.2023 zu § 6a GrEStG; BMF-Schreiben vom 02.01.2025/01.08.2025 zum Umwandlungssteuer-Anwendungserlass live prüfen.
  • Arbeitsmodus: Erst Steuerart, Zeitraum, Verwaltungsstand, Frist/Festsetzung, Zuständigkeit, Form/Portal und Beleglage klären; dann BMF-Verwaltungslinie von BFH-Rechtsprechung und Gesetz trennen.
  • Outputpflicht: Steuerartenmatrix, BMF-Radar, Einspruchsbaustein, ELSTER-/Portal-To-do, Risikoampel, DBA-/GrESt-/USt-Tabelle oder Mandantenmemo.
  • Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.

Kernsachverhalt

Bei Krankheit hat der AN nach § 3 EFZG für 6 Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung — der AG zahlt den vollen Lohn weiter. Nach 6 Wochen zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Kleinbetriebe (bis 30 AN) können Erstattung U1-Umlage bei der Krankenkasse beantragen. Seit 2023 ist die elektronische Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung (eAU) verpflichtend — der AG ruft die AU-Daten direkt bei der Krankenkasse ab.

Kaltstart-Rueckfragen

  1. Hat der AN mind. 4 Wochen Beschäftigung im Betrieb (Voraussetzung Entgeltfortzahlung)?
  2. Liegt eAU vor (Abruf bei Krankenkasse)?
  3. Welche Krankheitstage in der laufenden 12-Monats-Periode bereits angerechnet?
  4. Bei chronischer Krankheit mit wiederholten Krankheitsphasen: Prüfung "Fortsetzungskrankheit"?
  5. AG-Groesse für U1-Umlage-Pflicht?
  6. Bei Krankheit über 6 Wochen: Krankengeld-Beginn über Krankenkasse?
  7. Welche Lohnart wird fortgezahlt (Grundgehalt, Zuschlaege)?
  8. Lag Arbeitsunfall vor (BG-Leistungen)?

Rechtlicher Rahmen

Primaernormen

EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz) — Krankheits-Entgeltfortzahlung.

§ 3 EFZG — 6-Wochen-Anspruch.

§ 4 EFZG — Höhe Entgeltfortzahlung (100 Prozent).

§ 5 EFZG — Anzeige- und Nachweispflicht.

§ 6 EFZG — Fortsetzungskrankheit.

AAG (Aufwendungsausgleichsgesetz) — U1-Umlage.

§ 109 SGB IV — eAU-Verfahren.

SGB V — Krankengeld nach 6 Wochen.

Verwaltungsanweisungen

  • eAU-Verfahren BMAS.
  • Gemeinsame Rundschreiben Spitzenverbaende KK.

Workflow

Phase 1 — Anspruchspruefung

Voraussetzung Prüfung
Arbeitsverhaeltnis Besteht
Mind. 4 Wochen Wartezeit Erfuellt
Krankheit ohne Verschulden Ja
AU-Bescheinigung eAU abrufbar

Phase 2 — eAU-Verfahren

  • § 109 SGB IV i.V.m. § 5 Abs. 1a EFZG: ab 01.01.2023 verpflichtende Abruf-Pflicht des AG (gesetzlich Versicherte); Pilotphase 2022.
  • AN informiert AG über Krankheit telefonisch oder per Mail (eigene Pflicht aus § 5 Abs. 1 EFZG bleibt: unverzuegliche Mitteilung der Arbeitsunfaehigkeit und voraussichtlichen Dauer).
  • AG ruft eAU-Daten über Krankenkasse ab; in DATEV LODAS unter Mitarbeiterstamm → Krankmeldung → eAU-Abruf.
  • AN muss nicht mehr "gelbe Bescheinigung" persoenlich abgeben.
  • Ausnahme: privat versicherte AN — kein eAU; weiterhin Papier-Bescheinigung.

Phase 3 — Berechnung Entgeltfortzahlung

  • 100 Prozent des durchschnittlichen Brutto-Arbeitsentgelts.
  • Bemessungsbasis: regelmäßige Arbeitsleistung.
  • Schwankende Vergütung: Durchschnittsberechnung 13 Wochen.
  • Mehrarbeit, Schichtzuschlaege: einbezogen, soweit zur regelmäßigen Vergütung.

Phase 4 — 6-Wochen-Grenze und Fortsetzung

  • 42 Kalendertage pro Krankheitsfall.
  • Fortsetzungskrankheit (gleiche Diagnose): Anrechnung auf 42 Tage.
  • 6 Monate ohne neue Erkrankung gleicher Art: erneut voller Anspruch.

Phase 5 — U1-Umlage Erstattung

  • AG-Prüfung: Kleinunternehmer bis 30 AN (U1).
  • AG zahlt monatliche Umlage (Prozentsatz auf Bruttolohnsumme).
  • Bei Krankheit: 80 Prozent (Kostenerstattung) durch Krankenkasse, Antrag durch AG.
  • Bei Mutterschaft (U2): Erstattung 100 Prozent unabhaengig Betriebsgroesse.

Phase 6 — Nach 6 Wochen

  • Krankenkasse zahlt Krankengeld direkt an AN.
  • AG ist beendet aus der Lohnabrechnung (Unterbrechungsmeldung Grund 51).
  • Bei langer Krankheit (über 78 Wochen): Rente wegen Erwerbsminderung prüfen.

Strategie und Praxis-Tipps

  • eAU ist seit 2023 Standard — AG-Belastung reduziert (kein Papierabruf mehr).
  • U1-Umlage-Erstattung lohnt sich nur bis 30 AN (Kostendeckung 80 Prozent).
  • Bei wiederholten Krankheiten gleicher Diagnose Fortsetzungskrankheit-Prüfung.
  • Bei Konflikt Krankheit-Echtheit: AG kann nach BAG arbeitsrechtlich agieren.
  • StBVV: Krankheits-Abrechnung in Lohnpauschale.
  • DATEV-Tipp: DATEV LODAS eAU-Schnittstelle einrichten; automatischer Krankheits-Lohn.

Quellen und Updates

Stand: 05/2026.

  • EFZG §§ 3, 4, 5, 6.
  • AAG.
  • SGB IV § 109.
  • SGB V.
  • BMAS eAU-Verfahren.
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