name: lohn-krankheit-entgeltfortzahlung-efzg description: "Krankheit Entgeltfortzahlung 6 Wochen § 3 EFZG eAU. Anwendungsfall Lohnabrechnung bei Krankheit Entgeltfortzahlung 6 Wochen U1-Umlage Krankengeld Krankenkasse-Erstattung elektronische Arbeitsunfähigkeit. Methodik Prüfung Anspruch Berechnung. Output Lohn-Abrechnung Krank Erstattungsantrag U1."
Krankheit — Entgeltfortzahlung § 3 EFZG und eAU
Fachlicher Anker
- Normen: § 3, § 6a, § 4.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Kernsachverhalt
Bei Krankheit hat der AN nach § 3 EFZG für 6 Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung — der AG zahlt den vollen Lohn weiter. Nach 6 Wochen zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Kleinbetriebe (bis 30 AN) können Erstattung U1-Umlage bei der Krankenkasse beantragen. Seit 2023 ist die elektronische Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung (eAU) verpflichtend — der AG ruft die AU-Daten direkt bei der Krankenkasse ab.
Kaltstart-Rueckfragen
- Hat der AN mind. 4 Wochen Beschäftigung im Betrieb (Voraussetzung Entgeltfortzahlung)?
- Liegt eAU vor (Abruf bei Krankenkasse)?
- Welche Krankheitstage in der laufenden 12-Monats-Periode bereits angerechnet?
- Bei chronischer Krankheit mit wiederholten Krankheitsphasen: Prüfung "Fortsetzungskrankheit"?
- AG-Groesse für U1-Umlage-Pflicht?
- Bei Krankheit über 6 Wochen: Krankengeld-Beginn über Krankenkasse?
- Welche Lohnart wird fortgezahlt (Grundgehalt, Zuschlaege)?
- Lag Arbeitsunfall vor (BG-Leistungen)?
Rechtlicher Rahmen
Primaernormen
EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz) — Krankheits-Entgeltfortzahlung.
§ 3 EFZG — 6-Wochen-Anspruch.
§ 4 EFZG — Höhe Entgeltfortzahlung (100 Prozent).
§ 5 EFZG — Anzeige- und Nachweispflicht.
§ 6 EFZG — Fortsetzungskrankheit.
AAG (Aufwendungsausgleichsgesetz) — U1-Umlage.
§ 109 SGB IV — eAU-Verfahren.
SGB V — Krankengeld nach 6 Wochen.
Verwaltungsanweisungen
- eAU-Verfahren BMAS.
- Gemeinsame Rundschreiben Spitzenverbaende KK.
Workflow
Phase 1 — Anspruchspruefung
| Voraussetzung | Prüfung |
|---|---|
| Arbeitsverhaeltnis | Besteht |
| Mind. 4 Wochen Wartezeit | Erfuellt |
| Krankheit ohne Verschulden | Ja |
| AU-Bescheinigung | eAU abrufbar |
Phase 2 — eAU-Verfahren
- § 109 SGB IV i.V.m. § 5 Abs. 1a EFZG: ab 01.01.2023 verpflichtende Abruf-Pflicht des AG (gesetzlich Versicherte); Pilotphase 2022.
- AN informiert AG über Krankheit telefonisch oder per Mail (eigene Pflicht aus § 5 Abs. 1 EFZG bleibt: unverzuegliche Mitteilung der Arbeitsunfaehigkeit und voraussichtlichen Dauer).
- AG ruft eAU-Daten über Krankenkasse ab; in DATEV LODAS unter Mitarbeiterstamm → Krankmeldung → eAU-Abruf.
- AN muss nicht mehr "gelbe Bescheinigung" persoenlich abgeben.
- Ausnahme: privat versicherte AN — kein eAU; weiterhin Papier-Bescheinigung.
Phase 3 — Berechnung Entgeltfortzahlung
- 100 Prozent des durchschnittlichen Brutto-Arbeitsentgelts.
- Bemessungsbasis: regelmäßige Arbeitsleistung.
- Schwankende Vergütung: Durchschnittsberechnung 13 Wochen.
- Mehrarbeit, Schichtzuschlaege: einbezogen, soweit zur regelmäßigen Vergütung.
Phase 4 — 6-Wochen-Grenze und Fortsetzung
- 42 Kalendertage pro Krankheitsfall.
- Fortsetzungskrankheit (gleiche Diagnose): Anrechnung auf 42 Tage.
- 6 Monate ohne neue Erkrankung gleicher Art: erneut voller Anspruch.
Phase 5 — U1-Umlage Erstattung
- AG-Prüfung: Kleinunternehmer bis 30 AN (U1).
- AG zahlt monatliche Umlage (Prozentsatz auf Bruttolohnsumme).
- Bei Krankheit: 80 Prozent (Kostenerstattung) durch Krankenkasse, Antrag durch AG.
- Bei Mutterschaft (U2): Erstattung 100 Prozent unabhaengig Betriebsgroesse.
Phase 6 — Nach 6 Wochen
- Krankenkasse zahlt Krankengeld direkt an AN.
- AG ist beendet aus der Lohnabrechnung (Unterbrechungsmeldung Grund 51).
- Bei langer Krankheit (über 78 Wochen): Rente wegen Erwerbsminderung prüfen.
Strategie und Praxis-Tipps
- eAU ist seit 2023 Standard — AG-Belastung reduziert (kein Papierabruf mehr).
- U1-Umlage-Erstattung lohnt sich nur bis 30 AN (Kostendeckung 80 Prozent).
- Bei wiederholten Krankheiten gleicher Diagnose Fortsetzungskrankheit-Prüfung.
- Bei Konflikt Krankheit-Echtheit: AG kann nach BAG arbeitsrechtlich agieren.
- StBVV: Krankheits-Abrechnung in Lohnpauschale.
- DATEV-Tipp: DATEV LODAS eAU-Schnittstelle einrichten; automatischer Krankheits-Lohn.
Quellen und Updates
Stand: 05/2026.
- EFZG §§ 3, 4, 5, 6.
- AAG.
- SGB IV § 109.
- SGB V.
- BMAS eAU-Verfahren.