name: lohn-jahresmeldungen-ahn-asn-besondere description: "Jahresmeldungen DEUEV Jahreslohnsumme Abmelde- und Sondermeldungen. Anwendungsfall Jahresende-Meldungen 15. Februar Folgejahr AN-Jahresarbeitsentgelt-Meldung Sondermeldungen Lohnsteuerbescheinigung. Methodik Standardablauf. Output Jahresmeldungen Bescheinigungen."
Jahresmeldungen — Lohnsumme, Sondermeldungen, LSt-Bescheinigung
Fachlicher Anker
- Normen: § 6a, § 28a SGB IV, § 41b EStG.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Kernsachverhalt
Zum Jahresende sind verschiedene Jahresmeldungen Pflicht: Jahresmeldung DEUEV (Lohnsumme je AN bis 15. Februar Folgejahr), Lohnsteuerbescheinigung an FA (bis 28. Februar Folgejahr), BG-Lohnnachweis (15. Februar Folgejahr), Statistik-Meldungen, Berichtigungs-Meldungen. Der Steuerberater erledigt diese systematisch im Januar/Februar Folgejahr.
Kaltstart-Rueckfragen
- Welches Berichtsjahr abzurechnen?
- Wie viele AN-Bewegungen im Jahr (Anmeldung, Abmeldung)?
- Liegen alle DEUEV-Jahresmeldungen automatisch in DATEV LODAS?
- Welche Lohnsteuerbescheinigungen sind elektronisch zu uebermitteln (alle)?
- BG-Lohnnachweis vorbereitet?
- Welche Statistik-Meldungen anstehen?
- Welche Korrekturen aus dem Vorjahr (Berichtigungs-Meldungen)?
- Welcher Mandantenkommunikationsplan für LSt-Bescheinigungen?
Rechtlicher Rahmen
Primaernormen
§ 28a SGB IV — DEUEV-Meldungen.
§ 41b EStG — Elektronische Lohnsteuerbescheinigung.
§ 165 SGB VII — BG-Lohnnachweis.
§ 28f SGB IV — Aufzeichnungspflicht 10 Jahre.
Verwaltungsanweisungen
- DEUEV-Verfahrensanweisung.
- BMF zur Lohnsteuerbescheinigung.
Workflow
Phase 1 — Jahresmeldung DEUEV
- § 10 DEUEV: Frist 15. Februar des Folgejahres (gesetzlich; bei Verschiebung auf naechsten Werktag).
- Inhalt: SV-pflichtige Lohnsumme je AN über das ganze Jahr.
- Form: elektronisch über sv.net (online / comfort) oder DATEV DAKOTA.
- Abgabegrund: 50 (Jahresmeldung).
- Eigene Meldung pro AN, der im Jahr beschäftigt war (auch ausgeschiedene).
Phase 2 — Lohnsteuerbescheinigung
- Frist: bis 28. Februar Folgejahr.
- Empfaenger: ELStAM-System (Finanzamt).
- Inhalt: Jahres-Brutto, einbehaltene LSt/KiSt/SolZ, SV-Beitraege, geldwerte Vorteile, Steuerklasse, Aufmerksamkeiten, KUG, Mutterschaftsgeld, Elterngeld.
- AN bekommt Ausdruck (Papier oder elektronisch zur Steuererklaerung).
Phase 3 — BG-Lohnnachweis
- Frist: bis 15. Februar Folgejahr.
- Inhalt: Jahres-Lohnsumme nach Gefahrenklassen.
- Form: elektronisch über sv.net oder BG-Portal.
Phase 4 — Statistik-Meldungen
- Sofern Mandant in Statistik-Stichprobe: Jahresmeldung an Destatis.
- Frist nach Aufforderung.
- Inhalt: Bruttolohnsumme, Mitarbeiterzahl, Stunden.
Phase 5 — Berichtigungs-Meldungen
- Bei nachtraeglich erkannten Fehlern: Berichtigungs-Meldung mit korrigierten Werten.
- Bei wesentlicher LSt-Differenz: ggf. § 41c EStG Lohnsteuer-Berichtigung beim FA.
- Bei SV-Differenzen: SV-Berichtigung und Nachzahlung oder Erstattung.
Phase 6 — Mandantenkommunikation
- Lohnsteuerbescheinigungen an AN versenden (Standard: Anfang Februar).
- Mandant über Beitragsentwicklung informieren (Jahres-Bruttolohnsumme).
- Wiedervorlage für Folgejahr.
Strategie und Praxis-Tipps
- Februar und 28. Februar sind harte Fristen — Termincontrolling Pflicht.
- Bei vielen Mandanten Lohn-Block-Bearbeitung im Januar/Februar.
- LSt-Bescheinigungen automatisch aus DATEV LODAS; bei Korrektur Sonderaufwand.
- Bei AN-Wechsel im Jahr: Jahresmeldung beim alten AG; neuen AG über Lohnzeitraum informieren.
- StBVV: Jahresmeldungen in Lohnpauschale oder gesonderter Auftrag.
- DATEV-Tipp: DATEV LODAS Jahresende-Lauf mit automatischer Erstellung aller Meldungen.
Quellen und Updates
Stand: 05/2026.
- SGB IV §§ 28a, 28f.
- SGB VII § 165.
- EStG §§ 41b, 41c.
- DEUEV.