name: lohn-ausgleichszahlungen-altersteilzeit description: "Altersteilzeit Block-Modell Gleichverteilungsmodell Aufstockungsbetrag. Anwendungsfall AN-Antrag Altersteilzeit ab 55 Block-/Gleichverteilungs-Variante AG-Aufstockung 20 Prozent steuerfrei. Methodik Prüfung AltTZG Berechnung. Output Altersteilzeit-Vereinbarung Lohn-Abrechnung."
Altersteilzeit — Block- und Gleichverteilungsmodell
Fachlicher Anker
- Normen: § 6a, § 3 Nr. 28 EStG, § 4.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Kernsachverhalt
Die Altersteilzeit ermoeglicht AN ab 55 Jahren eine Reduzierung der Arbeitszeit auf die Haelfte. Zwei Modelle: Gleichverteilungsmodell (halftige Stunden über die gesamte Laufzeit) oder Blockmodell (Vollzeit-Arbeitsphase + Vollzeit-Freistellungsphase). AG zahlt halftiges Gehalt plus Aufstockungsbetrag (mind. 20 Prozent des Regelgehalts; insgesamt ca. 70 Prozent des frueheren Nettos). Steuerlich teilweise gefoerdert (§ 3 Nr. 28 EStG), SV-rechtlich besondere Behandlung. Hinweis: Die BA-Förderung der Altersteilzeit (§ 4 AltTZG) ist seit 31.12.2009 ausgelaufen; Altersteilzeit existiert aber als tarifvertragliche oder einzelvertragliche Gestaltung weiter. AltTZG bleibt als steuerlich-sozialversicherungsrechtlicher Rahmen wirksam.
Kaltstart-Rueckfragen
- Erfuellt der AN das Alter (mind. 55 Jahre)?
- Welches Modell — Blockmodell oder Gleichverteilungsmodell?
- Welche Laufzeit?
- Liegt schriftliche Altersteilzeit-Vereinbarung vor?
- Welche Aufstockungsbetraege (mind. AltTZG, ggf. tariflich mehr)?
- Welche Wertguthaben-Vereinbarung im Blockmodell (Insolvenzsicherung)?
- Wird das Wertguthaben in der Arbeitsphase angesammelt und in der Freistellungsphase abgebaut?
- Plant AN nach Altersteilzeit Renteneintritt?
Rechtlicher Rahmen
Primaernormen
AltTZG — Altersteilzeitgesetz.
§ 2 AltTZG — Voraussetzungen.
§ 3 AltTZG — Aufstockungsbetrag.
§ 3 Nr. 28 EStG — Steuerfreiheit Aufstockungsbetrag.
§ 1 SvEV — SV-Behandlung Aufstockungsbetrag.
§ 7c, 7d SGB IV — Wertguthabenvereinbarungen.
§ 8a SGB IV — Insolvenzsicherung Wertguthaben.
Verwaltungsanweisungen
- BMAS Rundschreiben zur Altersteilzeit.
- BFH zur Steuerbehandlung.
Workflow
Phase 1 — Voraussetzungen
| Voraussetzung | Prüfung |
|---|---|
| Alter mind. 55 Jahre | Geburtsdatum |
| Beschäftigungsdauer im Betrieb | Arbeitsvertrag |
| Reduzierung auf 50 Prozent | Vereinbarung |
| Vereinbarung schriftlich | Vertrag liegt vor |
| Insolvenzsicherung Wertguthaben | Bei Blockmodell zwingend |
Phase 2 — Berechnung Aufstockungsbetrag
- Mindestaufstockung: 20 Prozent des Brutto-Regelarbeitsentgelts (vom Stand vor Altersteilzeit).
- Optionale tarifliche Aufstockung hoeher.
- Aufstockung steuerfrei (§ 3 Nr. 28 EStG) bis Hoechstbetrag.
- Aufstockung SV-pflichtig nur in bestimmten Grenzen.
Phase 3 — Blockmodell
- Arbeitsphase (z.B. 5 Jahre Vollzeit): halbe Bezahlung; andere Haelfte wandert in Wertguthaben.
- Freistellungsphase (z.B. 5 Jahre Freistellung): Auszahlung aus Wertguthaben + Aufstockungsbetrag.
- Wertguthaben muss insolvenzgesichert sein (§ 8a SGB IV).
Phase 4 — Gleichverteilungsmodell
- Halbtags-Arbeit über gesamte Laufzeit.
- Halbtags-Lohn + Aufstockungsbetrag laufend.
- Keine Wertguthaben-Bildung.
Phase 5 — Lohnabrechnung
- Reduziertes Brutto: halbtags.
- Aufstockungsbetrag: in DATEV LODAS als Lohnart "Altersteilzeit-Aufstockung".
- LSt-frei nach § 3 Nr. 28 EStG.
- SV-Behandlung: Sondervorschriften AltTZG; Beitrag wird ggf. zur RV-Anwartschaft aufgestockt (AG-Sonderbeitrag).
Phase 6 — Renteneintritt
- Nach Altersteilzeit oft direkter Renteneintritt mit 63 (vorgezogene Altersrente).
- Prüfung Rentenabschlag.
- DRV-Beratung empfehlen.
Strategie und Praxis-Tipps
- Blockmodell ist haeufiger — AN arbeitet voll, dann frei.
- Wertguthaben-Insolvenzsicherung ist KRITISCH — § 8a SGB IV.
- Aufstockungsbetrag steuerfrei, aber Progressionsvorbehalt § 32b EStG einbeziehen.
- AG-Sonderbeitrag zur RV-Anwartschaft (zusaetzlich): in vielen Faellen Pflicht (Mindestaufstockung).
- StBVV: Altersteilzeit-Beratung Zusatzauftrag (Komplex, einmalig).
- DATEV-Tipp: DATEV LODAS Altersteilzeit-Modul mit Wertguthaben-Konto.
Quellen und Updates
Stand: 05/2026.
- AltTZG §§ 2, 3.
- EStG §§ 3 Nr. 28, 32b.
- SGB IV §§ 7c, 7d, 8a.
- SvEV § 1.
- BMAS Rundschreiben.