liquiditaetsvorschau-3wochen

star 872

Steuerberaternahe Drei-Wochen-Liquiditaetsvorschau für § 17 InsO und § 102 StaRUG mit Wochenraster, Dokumentation und Quellenhygiene. Rechtsprechung nur nach Live-Pruefung.

Klotzkette By Klotzkette schedule Updated 6/7/2026

name: liquiditaetsvorschau-3wochen description: "Steuerberaternahe Drei-Wochen-Liquiditaetsvorschau für § 17 InsO und § 102 StaRUG mit Wochenraster, Dokumentation und Quellenhygiene. Rechtsprechung nur nach Live-Prüfung."

Drei-Wochen-Liquiditätsvorschau (§ 17 InsO Vorprüfung, § 1 StaRUG)

Fachlicher Kern — Steuerrecht

  • Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel Drei-Wochen-Liquiditätsvorschau (§ 17 InsO Vorprüfung, § 1 StaRUG) und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
  • Normenradar: AO, EStG, KStG, GewStG, UStG, GrEStG, UmwStG, AStG, FZulG, MinStG; BMF-Schreiben nur mit Datum, Titel und offizieller BMF-URL verwenden.
  • Verifizierte Anker: BMF-Schreiben vom 15.10.2025 zur obligatorischen E-Rechnung und UStAE-Anpassung; BMF-Seite Forschungszulage mit Hinweis zu Antrags-/Festsetzungslogik und BMF-Schreiben vom 07.02.2023; BMF/BZSt-Datensatzbeschreibung vom 05.08.2025 für Mindeststeuer-Berichte; BMF-Schreiben vom 25.05.2023 zu § 6a GrEStG; BMF-Schreiben vom 02.01.2025/01.08.2025 zum Umwandlungssteuer-Anwendungserlass live prüfen.
  • Arbeitsmodus: Erst Steuerart, Zeitraum, Verwaltungsstand, Frist/Festsetzung, Zuständigkeit, Form/Portal und Beleglage klären; dann BMF-Verwaltungslinie von BFH-Rechtsprechung und Gesetz trennen.
  • Outputpflicht: Steuerartenmatrix, BMF-Radar, Einspruchsbaustein, ELSTER-/Portal-To-do, Risikoampel, DBA-/GrESt-/USt-Tabelle oder Mandantenmemo.
  • Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.

Fachkern: Drei-Wochen-Liquiditätsvorschau (§ 17 InsO Vorprüfung, § 1 StaRUG)

  • Spezialfrage (Drei-Wochen-Liquiditätsvorschau (§ 17 InsO Vorprüfung, § 1 StaRUG)): Steuerberaternahe Drei-Wochen-Liquiditaetsvorschau für § 17 InsO und § 102 StaRUG mit Wochenraster, Dokumentation und Quellenhygiene. Rechtsprechung nur nach Live-Prüfung.
  • Prüfzugriff: Sachverhalt, Norm, Zugang/Form/Frist oder Anspruchsvoraussetzung zuerst klären; Rechtsprechung erst danach als verifizierten Beleg nutzen.

Powerplugin-Hinweis

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Wenn nicht installiert, hier nach dem Steuerberater-spezifischen Schema arbeiten und am Ende ausdrücklich die Hinweispflicht nach § 102 StaRUG dokumentieren.

Zweck

Erstellt für eine GmbH/UG/AG eine kurzfristige Drei-Wochen-Liquiditätsvorschau — die kleinste sinnvolle Einheit der laufenden Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG und die direkte Ableitung des BGH-Schemas zur Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO).

Er ist als wöchentliche Routine gedacht: jeden Montag mit aktualisierten Banksalden und Fälligkeitsdaten in fünf bis zehn Minuten durchlaufen, Ampel ablesen, dokumentieren. Für die vollständige rollierende Planung über 13/26/52 Wochen siehe den Schwester-Skill stb-liquiditaetsvorschau-3-6-12-monate (gleiches Plugin) bzw. das Plugin Liquiditätsplanung (liquiditaetsplanung).

Anwendungsfälle:

  • Wöchentliche Geschäftsführer-Sitzung in einer KMU-GmbH mit angespannter Liquidität.
  • Dauermandat des Steuerberaters mit Krisenfrüherkennungsauftrag.
  • Vorprüfung vor dem Bankgespräch oder vor einer StaRUG-Anzeige.
  • Erstindikation, ob ein Antragspflicht-Check nach § 15a InsO ausgelöst werden muss.

Eingaben

Minimum (für die Schnellrunde):

  • Eröffnungsbestand liquider Mittel zum Stichtag (Mo): Bank, Kasse, ungenutzte zugesagte Kreditlinien (nicht ausgeschöpfte und nicht gekündigte!).
  • Fällige Verbindlichkeiten der nächsten 3 Kalenderwochen, getrennt nach: Lohn/Gehalt + AG-Anteil SV, Lohnsteuer, Umsatzsteuer-Vorauszahlung, Sozialversicherungsbeiträge (monatliche Drittellast), Miete/Leasing, kritische Lieferanten, Zins+Tilgung, sonstige.
  • Erwartete Zahlungseingänge der nächsten 3 Wochen aus Debitoren (mit realistischem Ausfallrisiko / Skonto).
  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Wenn Daten fehlen: Annahmen explizit dokumentieren und im Worst Case rechnen.

Rechtlicher Rahmen

Primärnormen

  • § 17 InsO – Zahlungsunfähigkeit (Hauptmaßstab).
  • § 18 InsO – drohende Zahlungsunfähigkeit (24-Monats-Prognose, hier nur Hinweisfunktion).
  • § 15a InsO – Insolvenzantragspflicht: 3 Wochen ab Eintritt § 17 InsO.
  • § 1 StaRUG – fortlaufende Krisenüberwachungspflicht der Geschäftsleitung.
  • § 102 StaRUG – Hinweispflicht beratender Berufe (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte).

Leitentscheidungen

  1. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  2. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  3. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Ablauf

Schritt 1 – Stichtag und Eröffnungsbestand

  • Stichtag = Montag der laufenden KW.
  • Anfangsbestand = Banksalden + Kasse + zugesagte, ziehungsfähige Kreditlinie (nicht ausgeschöpft, nicht gekündigt).

Schritt 2 – Wochenraster (3 Spalten)

  • Spalten KW t, t+1, t+2.
  • Pro Spalte: Anfangsbestand, Einzahlungen je Bucket, Auszahlungen je Bucket, Endbestand, fällige Verbindlichkeiten der Folgewoche.

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

  • Lücke_t = max(0, fällige Verbindlichkeiten in t − verfügbare Mittel in t)
  • Lücke_3W = Summe aller offen bleibenden fälligen Verbindlichkeiten in t, t+1, t+2 abzüglich erwarteter Zugänge in t+1, t+2
  • Quote = Lücke_3W / fällige Verbindlichkeiten in t
  • Ampel:
  • 🟢 Grün: Quote < 10 % (Zahlungsfähigkeit gegeben).
  • 🟡 Gelb (Zahlungsstockung): Quote ≥ 10 %, aber Lücke_3W am Ende von t+2 gleich null (binnen 3 Wochen schließbar).
  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

  • Hinweise auf Zahlungsunfähigkeit auch bei 🟡: SV-Rückstände, Lastschriftrückläufer, Stundungsanfragen, eingestellte Zahlungen an Finanzamt/Krankenkasse. Falls ≥ 2 Indizien → Eskalation wie 🔴.

Schritt 5 – Ergebnis und Eskalation

  • 🟢: Routine dokumentieren, nächste Woche erneut.
  • 🟡: Engpasswoche identifizieren, Maßnahmen (Skontofinanzierung, Stundungsverhandlung, Avalziehung, Forderungsbeschleunigung); Dokumentation in Geschäftsleiter-Protokoll nach § 1 StaRUG.
  • 🔴: Hinweispflicht § 102 StaRUG prüfen (bei Mandant). Übergabe an Skill zahlungsunfaehigkeit-pruefung-17-inso und antragspflicht-15a-inso aus Plugin insolvenzrecht. Frist § 15a InsO (3 Wochen) läuft ab tatsächlichem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit — nicht ab Erstellung des Plans.

Beispiel

Sachverhalt: Edelholz Manufaktur Berlin GmbH, Stichtag Mo 18.05.2026, Bank 18.500 EUR, Kontokorrent 150.000 EUR zu 92 % ausgeschöpft (12.000 EUR Rest), keine Kasse. Fällige Verbindlichkeiten KW 21: Lohn + AG-SV 42.000 EUR, Lieferant kritisch 19.500 EUR. KW 22: SV-Beitrag 14.800 EUR, Miete 7.200 EUR. KW 23: USt-VZ 14.200 EUR, Leasing 3.400 EUR. Erwartete Eingänge: KW 22 18.000 EUR (Skonto-Sicherheit 80 %), KW 23 9.500 EUR.

Auswertung:

  • KW 21: Verfügbar 30.500 EUR vs. Fällig 61.500 EUR → Lücke 31.000 EUR (Quote 50 %).
  • KW 22: Eingang 14.400 EUR (80 % von 18.000), verbleibende Lücke kumuliert 38.600 EUR.
  • KW 23: Eingang 9.500 EUR, verbleibende Lücke 50.700 EUR plus neue Fälligkeit 17.600 EUR.

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Typische Fehler

  • Kontokorrent voll als Liquidität ansetzen: Nur ungenutzter, zugesagter und ziehungsfähiger Teil zählt.
  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO / § 69 FGO) wie eine Stundung behandeln: AdV hemmt nur die Vollziehung; die Fälligkeit der Steuerforderung bleibt unberührt. AdV-Beträge sind weiter Passiva I, soweit nicht zusätzlich eine schriftliche § 222 AO-Stundung mit Fälligkeitsverschiebung über den Stichtag hinaus vorliegt. Eine Herausnahme von AdV-Beträgen aus Passiva I führt zu falschem "nicht zahlungsunfähig"-Ergebnis.
  • 3-Wochen-Frist statisch ab Planerstellung rechnen: Sie läuft ab Eintritt der Zahlungsunfähigkeit.
  • Erwartete Großeingänge zu 100 % ansetzen: Realistische Ausfall- und Skontoquote, im Zweifel Worst Case.
  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • Lohnsteuer aufschieben: Lohnsteuer-Rückstände sind ein klassisches Insolvenzindiz und persönlich haftungsauslösend.

Quellenpflicht

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Übergabe

Bei roter Ampel sofort auf das Plugin insolvenzrecht umschwenken:

  • zahlungsunfaehigkeit-pruefung-17-inso — formale Subsumtion und gerichtsfähiger Liquiditätsstatus.
  • antragspflicht-15a-inso — Fristenlauf, Haftung Geschäftsleiter, § 15b InsO Zahlungsverbote.
  • liquiditaetsvorschau-insolvenzrechtlich — gerichtsfähige Liquiditätsbilanz als Beweismittel.

Für die mittel- und langfristige Sicht: Schwester-Skill stb-liquiditaetsvorschau-3-6-12-monate aus diesem Plugin oder gebearbeitet im Plugin Liquiditätsplanung (liquiditaetsplanung).

Install via CLI
npx skills add https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --skill liquiditaetsvorschau-3wochen
Repository Details
star Stars 872
call_split Forks 114
navigation Branch main
article Path SKILL.md
More from Creator