name: leichtfertige-steuerverkuerzung-378-ao description: "Bearbeitung des Ordnungswidrigkeitstatbestands § 378 AO leichtfertige Steuerverkuerzung — Abgrenzung zur Hinterziehung Schuldform Bussgeld und Wirkung der Selbstanzeige § 378 Abs. 3 AO. Anwendungsfall Finanzamt leitet Bussgeldverfahren ein weil Vorsatz nicht nachgewiesen werden kann. Behandelt Le..."
Leichtfertige Steuerverkuerzung — § 378 AO und Bussgeldverfahren
Fachlicher Anker
- Normen: § 378 AO, § 6a, § 370 AO.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Triage — kläre vor der Bearbeitung
- Ist Leichtfertigkeit gegeben (grobe Fahrlaessigkeit nach OWiG-Maßstab)?
- Kann Vorsatz § 370 AO ausgeschlossen werden — Schweigerecht beachten?
- Greift Selbstanzeige nach § 378 Abs. 3 AO (Wirksamkeit wenn keine Sperrgruende)?
- Welche Bussgeldhoehe droht nach § 17 OWiG iVm § 378 AO?
- Verfolgungsverjaehrung fuenf Jahre § 384 AO eingehalten?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtsgrundlagen
- § 378 AO — leichtfertige Steuerverkuerzung.
- § 384 AO — Verjährung der OWi-Verfolgung.
- § 17 OWiG — Bemessung der Geldbusse.
- § 47 OWiG — Verfolgung im Ermessen.
- § 153 AO — Berichtigungspflicht.
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle (bundesfinanzhof.de, bundesverfassungsgericht.de, dejure.org, openjur.de, gesetze-im-internet.de) mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Keine Pauschalzitate aus BeckRS allein; jede Entscheidung muss auf eine primaere oder offene Sekundaerquelle ruckfuehrbar sein.
Zentrale Normen
§ 153 AO · § 378 AO · § 384 AO · § 17 OWiG · § 47 OWiG · § 371 Abs. 4 AO (Sperre für Beteiligte)
Abgrenzung zu anderen Skills dieses Plugins
- Verfahrens-Sklls (
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