name: haftungsbescheid-69-191-ao description: "Materielle Prüfung und Abwehr von Haftungsbescheiden — Geschäftsführerhaftung § 69 AO Steuerhinterzieherhaftung § 71 AO Lohnsteuerhaftung § 42d EStG und Verfahrensvorschriften § 191 AO. Anwendungsfall Geschäftsführer oder GmbH-Beirat erhaelt Haftungsbescheid wegen rueckstaendiger Steuern der..."
Haftungsbescheid — § 69 AO § 71 AO und Verfahren § 191 AO
Fachlicher Anker
- Normen: § 69 AO, § 71 AO, § 191 AO.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Triage — kläre vor der Bearbeitung
- Wer ist Haftungsschuldner und welcher Tatbestand wird herangezogen (§ 69 § 71 § 73 § 74 AO oder § 42d EStG)?
- Sind die rueckstaendigen Steuern bereits bestandskraeftig festgesetzt oder noch offen?
- Liegt zumindest grobe Fahrlaessigkeit oder Vorsatz vor (§ 69 AO setzt grobe Fahrlaessigkeit voraus)?
- Wurde der Grundsatz quotaler Befriedigung gegenueber dem Fiskus verletzt?
- Ermessensausübung des FA prüfen — Auswahl- und Entschliessungsermessen § 191 Abs. 1 AO?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtsgrundlagen
- § 69 AO — Haftung der Vertreter.
- § 71 AO — Haftung des Steuerhinterziehers.
- § 73 AO — Haftung bei Organschaft.
- § 74 AO — Haftung des Eigentuemers.
- § 75 AO — Haftung bei Betriebsuebernahme.
- § 42d EStG — Lohnsteuerhaftung des Arbeitgebers.
- § 191 AO — Verfahren zum Erlass von Haftungsbescheiden.
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle (bundesfinanzhof.de, bundesverfassungsgericht.de, dejure.org, openjur.de, gesetze-im-internet.de) mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Keine Pauschalzitate aus BeckRS allein; jede Entscheidung muss auf eine primaere oder offene Sekundaerquelle ruckfuehrbar sein.
Zentrale Normen
§ 69 AO · § 71 AO · § 73 AO · § 74 AO · § 75 AO · § 191 AO · § 219 AO (Inanspruchnahme nach erfolgloser Vollstreckung) · § 42d EStG
Abgrenzung zu anderen Skills dieses Plugins
- Verfahrens-Sklls (
anw-einspruch-finanzamt,anw-aussetzung-vollziehung,anw-akteneinsicht-steuerakte) decken den prozessualen Rahmen ab; dieser Skill liefert die materielle Begruendung. - Bei steuerstrafrechtlichen Beruehrungspunkten parallel
fa-stu-steuerhinterziehung-370-aoundfa-stu-selbstanzeige-371-aoaufrufen. - Bei berufsrechtlichen Fragestellungen
fa-stu-stberg-vereinbare-taetigkeitbzw.fa-stu-rvg-steuerstreitparallel ziehen.