name: grunderwerbsteuer-share-deal description: "Praxis-Skill zu Grunderwerbsteuer-Tatbestaenden bei Anteilsuebertragungen — Änderung des Gesellschafterbestands § 1 Abs. 2a Personengesellschaft § 1 Abs. 2b Kapitalgesellschaft und § 1 Abs. 3 § 1 Abs. 3a GrEStG. Anwendungsfall M und A-Transaktion mit Immobilienvermoegen — Grunderwerbsteuer-Folge"
Grunderwerbsteuer beim Share Deal — § 1 Abs. 2a 2b 3 3a GrEStG
Fachlicher Anker
- Normen: § 1 Abs. 2a, § 6a, § 1 Abs. 2b.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Triage — kläre vor der Bearbeitung
- Liegt eine grundstuecksbesitzende Gesellschaft vor — Beteiligungsstruktur und Immobilienwert?
- Welche Schwelle wird ueberschritten (§ 1 Abs. 2a Personengesellschaft 90 Prozent in zehn Jahren; § 1 Abs. 2b KapGes 90 Prozent in zehn Jahren)?
- Greift Konzernklausel § 6a GrEStG mit Vor- und Nachbehaltensfrist?
- Ist die Anzeige § 19 GrEStG binnen zwei Wochen erfolgt?
- Welche Steuerlast ergibt sich nach Bemessungsgrundlage § 8 GrEStG?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtsgrundlagen
- § 1 GrEStG — steuerbare Erwerbsvorgaenge.
- § 6a GrEStG — Konzernklausel.
- § 8 GrEStG — Bemessungsgrundlage.
- § 17 GrEStG — gesonderte Feststellung Grundlagen.
- § 19 GrEStG — Anzeigepflicht.
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle (bundesfinanzhof.de, bundesverfassungsgericht.de, dejure.org, openjur.de, gesetze-im-internet.de) mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Keine Pauschalzitate aus BeckRS allein; jede Entscheidung muss auf eine primaere oder offene Sekundaerquelle ruckfuehrbar sein.
Zentrale Normen
§ 1 GrEStG · § 6a GrEStG · § 8 GrEStG · § 17 GrEStG · § 19 GrEStG · § 11 GrEStG (Steuersatz)
Abgrenzung zu anderen Skills dieses Plugins
- Verfahrens-Sklls (
anw-einspruch-finanzamt,anw-aussetzung-vollziehung,anw-akteneinsicht-steuerakte) decken den prozessualen Rahmen ab; dieser Skill liefert die materielle Begruendung. - Bei steuerstrafrechtlichen Beruehrungspunkten parallel
fa-stu-steuerhinterziehung-370-aoundfa-stu-selbstanzeige-371-aoaufrufen. - Bei berufsrechtlichen Fragestellungen
fa-stu-stberg-vereinbare-taetigkeitbzw.fa-stu-rvg-steuerstreitparallel ziehen.