name: grunderwerbsteuer-share-deal-grundsteuer-bundesmodell description: "Praxis-Skill zu Grunderwerbsteuer-Tatbestaenden bei Anteilsuebertragungen — Änderung des Gesellschafterbestands § 1 Abs. 2a Personengesellschaft § 1 Abs. 2b Kapitalgesellschaft und § 1 Abs. 3 § 1 Abs. 3a GrEStG. Anwendungsfall M und A-Transaktion mit Immobilienvermoegen — Grunderwerbsteuer-Folge"
Grunderwerbsteuer beim Share Deal — § 1 Abs. 2a 2b 3 3a GrEStG
Arbeitsbereich
Praxis-Skill zu Grunderwerbsteuer-Tatbestaenden bei Anteilsuebertragungen — Änderung des Gesellschafterbestands § 1 Abs. 2a Personengesellschaft § 1 Abs. 2b Kapitalgesellschaft und § 1 Abs. 3 § 1 Abs. 3a GrEStG. Anwendungsfall M und A-Transaktion mit Immobilienvermoegen — Grunderwerbsteuer-Folge soll vor Closing geklaert werden. Behandelt Beteiligungsschwelle 90 Prozent Beobachtungszeitraum zehn Jahre und Folgewirkung auf den Festschreibungspreis. Output Prüfraster und Anzeigeschreiben § 19 GrEStG. Abgrenzung zu fa-stu-bewertung-immobilien-bewg. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: AO §§ 38, 42, 90, 93, 153, 162, 164, 169-171, 173, 233a, 370-378, UStG, EStG, KStG, GewStG, GrEStG, ErbStG, FGO — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fachlicher Kern — Steuerrecht
- Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel
Grunderwerbsteuer beim Share Deal — § 1 Abs. 2a 2b 3 3a GrEStGund löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - Normenradar: AO, EStG, KStG, GewStG, UStG, GrEStG, UmwStG, AStG, FZulG, MinStG; BMF-Schreiben nur mit Datum, Titel und offizieller BMF-URL verwenden.
- Verifizierte Anker: BMF-Schreiben vom 15.10.2025 zur obligatorischen E-Rechnung und UStAE-Anpassung; BMF-Seite Forschungszulage mit Hinweis zu Antrags-/Festsetzungslogik und BMF-Schreiben vom 07.02.2023; BMF/BZSt-Datensatzbeschreibung vom 05.08.2025 für Mindeststeuer-Berichte; BMF-Schreiben vom 25.05.2023 zu § 6a GrEStG; BMF-Schreiben vom 02.01.2025/01.08.2025 zum Umwandlungssteuer-Anwendungserlass live prüfen.
- Arbeitsmodus: Erst Steuerart, Zeitraum, Verwaltungsstand, Frist/Festsetzung, Zuständigkeit, Form/Portal und Beleglage klären; dann BMF-Verwaltungslinie von BFH-Rechtsprechung und Gesetz trennen.
- Outputpflicht: Steuerartenmatrix, BMF-Radar, Einspruchsbaustein, ELSTER-/Portal-To-do, Risikoampel, DBA-/GrESt-/USt-Tabelle oder Mandantenmemo.
- Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
Triage — kläre vor der Bearbeitung
- Liegt eine grundstuecksbesitzende Gesellschaft vor — Beteiligungsstruktur und Immobilienwert?
- Welche Schwelle wird ueberschritten (§ 1 Abs. 2a Personengesellschaft 90 Prozent in zehn Jahren; § 1 Abs. 2b KapGes 90 Prozent in zehn Jahren)?
- Greift Konzernklausel § 6a GrEStG mit Vor- und Nachbehaltensfrist?
- Ist die Anzeige § 19 GrEStG binnen zwei Wochen erfolgt?
- Welche Steuerlast ergibt sich nach Bemessungsgrundlage § 8 GrEStG?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtsgrundlagen
- § 1 GrEStG — steuerbare Erwerbsvorgaenge.
- § 6a GrEStG — Konzernklausel.
- § 8 GrEStG — Bemessungsgrundlage.
- § 17 GrEStG — gesonderte Feststellung Grundlagen.
- § 19 GrEStG — Anzeigepflicht.
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle (bundesfinanzhof.de, bundesverfassungsgericht.de, dejure.org, openjur.de, gesetze-im-internet.de) mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Keine Pauschalzitate aus BeckRS allein; jede Entscheidung muss auf eine primaere oder offene Sekundaerquelle ruckfuehrbar sein.
Zentrale Normen
§ 1 GrEStG · § 6a GrEStG · § 8 GrEStG · § 17 GrEStG · § 19 GrEStG · § 11 GrEStG (Steuersatz)
Abgrenzung zu anderen Skills dieses Plugins
- Verfahrens-Sklls (
anw-einspruch-finanzamt,anw-aussetzung-vollziehung,anw-akteneinsicht-steuerakte) decken den prozessualen Rahmen ab; dieser Skill liefert die materielle Begruendung. - Bei steuerstrafrechtlichen Beruehrungspunkten parallel
fa-stu-steuerhinterziehung-370-aoundfa-stu-selbstanzeige-371-aoaufrufen. - Bei berufsrechtlichen Fragestellungen
fa-stu-stberg-vereinbare-taetigkeitbzw.fa-stu-rvg-steuerstreitparallel ziehen.