name: grest-signing-closing-doppelfestsetzung description: "GrESt Signing/Closing Fachmodul: auseinanderfallendes schuldrechtliches Erwerbsgeschaeft und dingliche Anteilsuebertragung, doppelte Festsetzung nach § 1 Abs. 2b und § 1 Abs. 3 GrEStG, BFH II B 13/25, II B 23/25, II B 47/25, AdV und Verteidigung gegen Mehrfachbelastung."
GrESt: Signing, Closing und Doppelfestsetzung
Fachlicher Anker
- Normen: § 6a, § 16.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Entscheidende Fragen
- Welche Norm wurde für das Signing angewandt?
- Welche Norm wurde für das Closing angewandt?
- Wann wusste das Finanzamt vom bereits erfolgten Closing?
- Ist eine Festsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung ergangen?
- Gibt es § 16-GrEStG-Korrekturmöglichkeit?
- Welche Festsetzung soll ausgesetzt werden, welche bleibt bestehen?
BFH-Anker
- BFH, Beschluss vom 09.07.2025 - II B 13/25 (AdV): Ernstliche Zweifel an doppelter Festsetzung bei zeitlich getrenntem Signing/Closing, wenn dem Finanzamt beim späteren Bescheid das Closing bekannt ist.
- BFH, Beschluss vom 16.09.2025 - II B 23/25 (AdV): Keine AdV gegen die Closing-Festsetzung allein, wenn Zweifel nur die zusätzliche Signing-Festsetzung betreffen.
- BFH, Beschluss vom 27.10.2025 - II B 47/25 (AdV): Linie zur zweifelhaften Doppelfestsetzung fortgeführt; auch Verhältnismäßigkeit und Kenntnisstand des Finanzamts prüfen.
Verteidigungslogik
Nicht blind "keine GrESt" schreiben. Besser:
- Der Erwerb kann grunderwerbsteuerbar sein.
- Streitpunkt ist die doppelte Belastung eines einheitlichen Lebenssachverhalts.
- Die richtige AdV-Zielrichtung ist die zusätzliche Festsetzung, nicht automatisch der Closing-Bescheid.
- § 16 GrEStG und Verfahrensrecht müssen konkret mitgedacht werden.
No-Go
Keine Aussage, die Finanzverwaltung dürfe "nie" zwei Bescheide erlassen. Der aktuelle Stand ist differenziert und verfahrensabhängig.