name: finanzgerichtsklage-78-fgo description: "Strukturierter Aufbau einer Finanzgerichtsklage von der Klagefrist § 47 FGO ueber den Klageantrag und die Begruendung bis zur Akteneinsicht § 78 FGO. Anwendungsfall Einspruchsentscheidung ist ergangen Mandant will klagen — der Skill liefert Klageschrift Klageziel und Begruendungsstrategie. Behand"
Finanzgerichtsklage — Aufbau Frist und Akteneinsicht § 78 FGO
Fachlicher Anker
- Normen: § 78, § 6a, § 45.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Triage — kläre vor der Bearbeitung
- Liegt eine Einspruchsentscheidung vor oder ist Sprungklage § 45 FGO möglich?
- Ist die Klagefrist von einem Monat § 47 FGO eingehalten?
- Welcher Klagetyp passt — Anfechtung Verpflichtung Feststellung?
- Wie ist der Streitgegenstand zu bestimmen und welcher Streitwert ergibt sich nach § 52 GKG?
- Ist AdV § 69 FGO parallel zu beantragen?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtsgrundlagen
- § 40 FGO — Klagearten.
- § 44 FGO — Vorverfahren.
- § 45 FGO — Sprungklage.
- § 46 FGO — Untaetigkeitsklage.
- § 47 FGO — Klagefrist.
- § 64 FGO — Klageschrift Form und Inhalt.
- § 65 FGO — Inhalt der Klage.
- § 69 FGO — Aussetzung der Vollziehung.
- § 78 FGO — Akteneinsicht.
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle (bundesfinanzhof.de, bundesverfassungsgericht.de, dejure.org, openjur.de, gesetze-im-internet.de) mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Keine Pauschalzitate aus BeckRS allein; jede Entscheidung muss auf eine primaere oder offene Sekundaerquelle ruckfuehrbar sein.
Zentrale Normen
§§ 40 ff. FGO · § 47 FGO · § 64 FGO · § 65 FGO · § 69 FGO · § 78 FGO · § 96 FGO (Beweiswuerdigung) · § 52 GKG (Streitwert)
Praxisformulierung / Antragsmuster
An das Finanzgericht [BUNDESLAND]
[ADRESSE]
Klage
des [MANDANT], vertreten durch [KANZLEI],
- Klaeger -
gegen das Land [BUNDESLAND], vertreten durch das Finanzamt [ORT],
- Beklagter -
wegen [STEUERART] [JAHR] (Einspruchsentscheidung vom [DATUM], Az. [NR])
Streitwert: [WERT]
Klageantrag: Der [STEUERART]-Bescheid vom [DATUM] in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom [DATUM] wird aufgehoben. Die Steuer wird auf [BETRAG] herabgesetzt.
Begruendung:
I. Sachverhalt: [...]
II. Anwendbare Normen: [...]
III. Rechtliche Wuerdigung: [...]
Antrag auf Akteneinsicht § 78 FGO wird gestellt.
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung § 69 FGO wird gestellt.
[ORT, DATUM] [UNTERSCHRIFT RA]
Abgrenzung zu anderen Skills dieses Plugins
- Verfahrens-Sklls (
anw-einspruch-finanzamt,anw-aussetzung-vollziehung,anw-akteneinsicht-steuerakte) decken den prozessualen Rahmen ab; dieser Skill liefert die materielle Begruendung. - Bei steuerstrafrechtlichen Beruehrungspunkten parallel
fa-stu-steuerhinterziehung-370-aoundfa-stu-selbstanzeige-371-aoaufrufen. - Bei berufsrechtlichen Fragestellungen
fa-stu-stberg-vereinbare-taetigkeitbzw.fa-stu-rvg-steuerstreitparallel ziehen.