name: est-werbungskosten-systematik description: "Systematische Prüfung der Abzugsfaehigkeit von Aufwendungen — von der Veranlassungspruefung ueber Aufteilungsgebot und Aufteilungsverbot bis zu Sonderfaellen wie haeuslichem Arbeitszimmer doppelter Haushaltsfuehrung und Bewirtungskosten. Anwendungsfall Mandant macht Aufwendungen geltend deren Ab..."
Werbungskosten und Betriebsausgaben — § 9 EStG § 4 Abs. 4 EStG
Fachlicher Anker
- Normen: § 9 EStG, § 4 Abs. 4 EStG, § 6a.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Triage — kläre vor der Bearbeitung
- Ist die Aufwendung beruflich oder privat veranlasst (Veranlassungsprinzip § 9 § 4 Abs. 4 EStG)?
- Liegt gemischte Veranlassung vor — Aufteilung nach objektivem Maßstab möglich?
- Greift Abzugsverbot § 12 Nr. 1 EStG (Lebensfuehrungsaufwendungen) oder § 4 Abs. 5 EStG (Bewirtung Geschenke)?
- Aktuelle Beleglage — Nachweis sicher dokumentiert?
- Sonderfall haeusliches Arbeitszimmer § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG bzw. Homeoffice-Pauschale § 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtsgrundlagen
- § 4 Abs. 4 EStG — Betriebsausgaben.
- § 4 Abs. 5 EStG — Abzugsverbote bei Betriebsausgaben.
- § 9 EStG — Werbungskosten.
- § 12 EStG — gemischte Aufwendungen Abzugsverbot.
- § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG — Pkw-Privatnutzung.
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle (bundesfinanzhof.de, bundesverfassungsgericht.de, dejure.org, openjur.de, gesetze-im-internet.de) mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Keine Pauschalzitate aus BeckRS allein; jede Entscheidung muss auf eine primaere oder offene Sekundaerquelle ruckfuehrbar sein.
Zentrale Normen
§ 4 Abs. 4 EStG · § 4 Abs. 5 EStG · § 4 Abs. 5 Nr. 6b/6c EStG · § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG · § 9 EStG · § 12 EStG · § 35a EStG (haushaltsnahe Dienstleistungen)
Abgrenzung zu anderen Skills dieses Plugins
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