eau-elektronische-arbeitsunfaehigkeit-2023

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eAU elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung seit 2023. Anwendungsfall AN-Krankmeldung AG-Abruf bei Krankenkasse Entgeltfortzahlung. Methodik Schnittstelle Konfiguration Workflow. Output eAU-Konfiguration im Steuerrecht Anwalt Und Berater: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt.

Klotzkette By Klotzkette schedule Updated 6/7/2026

name: eau-elektronische-arbeitsunfaehigkeit-2023 description: "eAU elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung seit 2023. Anwendungsfall AN-Krankmeldung AG-Abruf bei Krankenkasse Entgeltfortzahlung. Methodik Schnittstelle Konfiguration Workflow. Output eAU-Konfiguration im Steuerrecht Anwalt Und Berater."

eAU — Elektronische Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: AO §§ 38, 42, 90, 93, 153, 162, 164, 169-171, 173, 233a, 370-378, UStG, EStG, KStG, GewStG, GrEStG, ErbStG, FGO — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fachlicher Kern — Steuerrecht

  • Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel eAU — Elektronische Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
  • Normenradar: AO, EStG, KStG, GewStG, UStG, GrEStG, UmwStG, AStG, FZulG, MinStG; BMF-Schreiben nur mit Datum, Titel und offizieller BMF-URL verwenden.
  • Verifizierte Anker: BMF-Schreiben vom 15.10.2025 zur obligatorischen E-Rechnung und UStAE-Anpassung; BMF-Seite Forschungszulage mit Hinweis zu Antrags-/Festsetzungslogik und BMF-Schreiben vom 07.02.2023; BMF/BZSt-Datensatzbeschreibung vom 05.08.2025 für Mindeststeuer-Berichte; BMF-Schreiben vom 25.05.2023 zu § 6a GrEStG; BMF-Schreiben vom 02.01.2025/01.08.2025 zum Umwandlungssteuer-Anwendungserlass live prüfen.
  • Arbeitsmodus: Erst Steuerart, Zeitraum, Verwaltungsstand, Frist/Festsetzung, Zuständigkeit, Form/Portal und Beleglage klären; dann BMF-Verwaltungslinie von BFH-Rechtsprechung und Gesetz trennen.
  • Outputpflicht: Steuerartenmatrix, BMF-Radar, Einspruchsbaustein, ELSTER-/Portal-To-do, Risikoampel, DBA-/GrESt-/USt-Tabelle oder Mandantenmemo.
  • Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.

Kernsachverhalt

Seit 01.01.2023 (mit Uebergangsphase) ist die elektronische Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung (eAU) verpflichtend. AN informiert AG über Krankheit; AG ruft eAU-Daten bei der Krankenkasse über Schnittstelle ab. Die "gelbe Bescheinigung" auf Papier entfaellt. Voraussetzungen: AG-System mit eAU-Schnittstelle, AN mit GKV (PKV-Versicherte aktuell nicht im eAU-Verfahren).

Kaltstart-Rueckfragen

  1. Hat der AG eAU-Schnittstelle eingerichtet?
  2. Welches Lohnprogramm (DATEV LODAS, Lohn und Gehalt)?
  3. Welche Krankenkassen sind vertreten?
  4. Welche AN sind in PKV (Privat-KV; Ausnahme von eAU)?
  5. Welche Mandanten-Schulung der HR-Abteilung erfolgt?
  6. Welche Fallback bei Schnittstellen-Stoerung?
  7. Welche Konsistenz von Krankheits-Zeiten und Entgeltfortzahlung?
  8. Welche § 109 SGB IV-Konformitaet?

Rechtlicher Rahmen

Primaernormen

§ 109 SGB IV — Elektronisches Verfahren bei Arbeitsunfaehigkeit.

§ 5 EFZG — AU-Anzeige- und Nachweispflicht.

§ 3 EFZG — Entgeltfortzahlung.

EFZG, § 5 Abs. 1a (durch eAU-Reform) — Anpassung Nachweisweg.

Verwaltungsanweisungen

  • BMAS zum eAU-Verfahren.
  • GKV-Spitzenverband Rundschreiben.

Workflow

Phase 1 — Anmeldung des AG zum eAU-Verfahren

  • Schnittstelle im Lohnprogramm einrichten (DATEV LODAS / Lohn und Gehalt, Sage HR, eGecko, sage Lohn). Konkrete Programmpfade je Lohnprogramm-Version in der Programm-Onlinehilfe oder Dokumentation nachschlagen.
  • ITSG-Zertifikat erforderlich (Sicherheitszertifikat für SV-Datenuebermittlung); Verlaengerung jaehrlich.
  • Anmeldung des AG zum eAU-Abrufverfahren über den GKV-Datenaustausch-Standard (Verfahren der GKV-Spitzenverbaende auf Basis § 109 SGB IV); konkrete technische Konfiguration in der Lohnprogramm-Dokumentation prüfen.

Phase 2 — Krankmeldungs-Prozess

AN meldet sich krank (Telefon, Mail)
 ↓
AG erfaesst Krankheitsbeginn in Lohnprogramm
 ↓
AG-System ruft automatisch eAU-Daten ab
 ↓
Krankenkasse liefert Diagnose-Codes und Dauer
 ↓
Lohnabrechnung mit Entgeltfortzahlung-Anteil

Phase 3 — Datenrueckmeldung

  • Krankenkasse liefert: Anfangs- und Enddatum der AU, fortdauernd ja/nein.
  • Hinweis: Diagnose-Codes werden seit der eAU-Reform regelmaessig nicht mehr an den AG uebermittelt (Datenschutz-Aspekt); konkrete Daten-Felder gemäß GKV-Datenuebermittlungs-Standard prüfen.
  • AG-Pflicht: AU-Zeiten in Lohnabrechnung integrieren, Entgeltfortzahlung gemäß § 3 EFZG (bis 6 Wochen).

Phase 4 — Fallback-Verfahren

  • Bei Schnittstellen-Stoerung: traditionelle gelbe Bescheinigung.
  • PKV-Versicherte: traditionelle Bescheinigung (eAU bisher nicht).

Phase 5 — Datenschutz

  • Im eAU-Verfahren erhaelt der AG nach geltender Praxis grundsätzlich nur AU-Beginn, AU-Ende und Information über Folgebescheinigung — Diagnose-Codes verbleiben bei der Krankenkasse (DSGVO-konform).
  • AG unterliegt Geheimhaltungspflicht hinsichtlich aller AU-bezogenen Daten.
  • Keine Weitergabe an Dritte (Ausnahme: gesetzliche Meldungen).

Phase 6 — Mandantenkommunikation

  • HR-Abteilung schulen.
  • Schnittstellen-Wartung.

Strategie und Praxis-Tipps

  • eAU ist Effizienz-Vorteil — keine Papierabholung mehr.
  • Bei PKV-Versicherten: traditionelles Verfahren parallel.
  • Schnittstellen-Stoerungen: rechtzeitig Test (insbesondere zum Jahreswechsel).
  • DATEV-Tipp: DATEV LODAS eAU-Modul mit automatischem Abruf.

Quellen und Updates

Stand: 05/2026.

  • SGB IV § 109.
  • EFZG §§ 3, 5.
  • BMAS zum eAU-Verfahren.
  • GKV-Spitzenverband Rundschreiben.
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