bwa-sus-bilanz-pruefung

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Prüfungslinie für stb bwa sus bilanz pruefung im Steuerrecht Anwalt Und Berater: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt.

Klotzkette By Klotzkette schedule Updated 6/7/2026

name: bwa-sus-bilanz-pruefung description: "Prüfungslinie für stb bwa sus bilanz prüfung im Steuerrecht Anwalt Und Berater. Liefert ein belastbares Arbeitsprodukt mit Rückfragen, Normencheck und nächstem Schritt."

BWA-, SuSa- und Bilanzprüfung mit Insolvenzreife-Check (§§ 17, 19 InsO, § 102 StaRUG)

Fachlicher Kern — Steuerrecht

  • Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel BWA-, SuSa- und Bilanzprüfung mit Insolvenzreife-Check (§§ 17, 19 InsO, § 102 StaRUG) und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
  • Normenradar: AO, EStG, KStG, GewStG, UStG, GrEStG, UmwStG, AStG, FZulG, MinStG; BMF-Schreiben nur mit Datum, Titel und offizieller BMF-URL verwenden.
  • Verifizierte Anker: BMF-Schreiben vom 15.10.2025 zur obligatorischen E-Rechnung und UStAE-Anpassung; BMF-Seite Forschungszulage mit Hinweis zu Antrags-/Festsetzungslogik und BMF-Schreiben vom 07.02.2023; BMF/BZSt-Datensatzbeschreibung vom 05.08.2025 für Mindeststeuer-Berichte; BMF-Schreiben vom 25.05.2023 zu § 6a GrEStG; BMF-Schreiben vom 02.01.2025/01.08.2025 zum Umwandlungssteuer-Anwendungserlass live prüfen.
  • Arbeitsmodus: Erst Steuerart, Zeitraum, Verwaltungsstand, Frist/Festsetzung, Zuständigkeit, Form/Portal und Beleglage klären; dann BMF-Verwaltungslinie von BFH-Rechtsprechung und Gesetz trennen.
  • Outputpflicht: Steuerartenmatrix, BMF-Radar, Einspruchsbaustein, ELSTER-/Portal-To-do, Risikoampel, DBA-/GrESt-/USt-Tabelle oder Mandantenmemo.
  • Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.

Kernsachverhalt

Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Kaltstart-Rückfragen

  1. Welche Rechtsform und Größenklasse (§ 267 HGB) — UG, GmbH, AG, GmbH & Co. KG?
  2. Welche Unterlagen liegen vor — BWA (Standard, Bewegungs-, kumuliert), SuSa, Bilanzentwurf, Anlagenspiegel?
  3. Welcher Auswertungsstichtag — Monats-BWA, Quartal, Jahresabschluss?
  4. Liegen Liquiditätsdaten vor — kurzfristig fällige Verbindlichkeiten (≤ 3 Wochen), verfügbare Zahlungsmittel, Kreditlinien?
  5. Sind Rangrücktritte oder Patronatserklärungen vorhanden? Liegen die Klauseltexte vor?
  6. Existieren Steuer- oder SV-Rückstände — Finanzamt, Krankenkassen, Berufsgenossenschaft?
  7. Wurde bereits eine Fortbestehensprognose oder ein Sanierungskonzept IDW S 6 erstellt?
  8. Ist der Steuerberater mit der Erstellung des Jahresabschlusses beauftragt (§ 102 StaRUG-Auslöser)?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Rechtlicher Rahmen

Primärnormen

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

§ 19 InsO — Überschuldung: Vermögen deckt Verbindlichkeiten nicht, es sei denn positive Fortbestehensprognose. Prognosezeitraum 24 Monate (SanInsKG, gültig bis 31.12.2026).

§ 15a InsO — Insolvenzantragspflicht: 3 Wochen (Zahlungsunfähigkeit), 6 Wochen (Überschuldung).

§ 15b InsO — Zahlungsverbote nach Insolvenzreife.

§ 102 StaRUG — Hinweis- und Warnpflicht des Steuerberaters bei Erstellung des Jahresabschlusses, wenn offenkundige Anhaltspunkte für Insolvenzgründe vorliegen.

§ 1 StaRUG — Krisenfrüherkennung durch Geschäftsleitung haftungsbeschränkter Gesellschaften.

§§ 252, 264 Abs. 2 HGB — Going-concern; Grundsatz bei Fortführungsannahme; muss hinterfragt werden wenn Krise erkennbar.

§ 39 Abs. 2 InsO — Qualifizierter Rangrücktritt: Verbindlichkeiten im Überschuldungsstatus nicht passiviert.

Leitentscheidungen

Gericht Aktenzeichen Datum Leitsatz
Rechtsprechung live prüfen Live-Verifikation erforderlich - keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Aussage protokollieren

Prüfschema BWA/SuSa/Bilanz

Vorab: Der untenstehende ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.

Schritt Prüfungspunkt Inhalt Ergebnis
1 Datenaufnahme und Konsistenzcheck BWA-Schlusssalden = SuSa-Salden = Bilanzposten; Periodenabgrenzung RAP, Rückstellungen Konsistenz bestätigt oder Abweichung benannt
2 SuSa-Auffälligkeiten Ungewöhnliche Sollsalden Erlöskonten; Habensalden Aufwandskonten; hohe Verrechnungskonten 1590/1599 Anomalien für Belegstichprobe vormerken
3 Belegstichprobe Top-10-Eingangs-/Ausgangsrechnungen; Cut-off-Test kurz vor Stichtag; Kasse (§ 146 AO) Buchungsgenauigkeit geprüft
4 Bilanzielle Überschuldungsindizien Eigenkapital negativ? HGB-Bilanzwerte ≠ Überschuldungsstatus; Liquidationswerte erforderlich Rechnerische Unterdeckung?
5 Stille Lasten Drohende Verluste, Bürgschaften, Garantien, anhängige Prozesse Rückstellungsbedarf quantifizieren
6 Stille Reserven Selbstgeschaffene immaterielle WG; Sachanlagen-Marktwert vs. Buchwert; Forderungsabtretung Aktivierungsoptionen prüfen
7 Rangrücktritte Qualifizierter Rangrücktritt § 39 Abs. 2 InsO → passivseitig herausnehmen; einfacher bleibt Klauseltext prüfen
8 Fortbestehensprognose § 19 Abs. 2 InsO Integrierte Planung 24 Monate (SanInsKG); tragfähiges Konzept; IDW S 6-Elemente Positiv/Negativ
9 Zahlungsunfähigkeitsprüfung § 17 InsO Liquiditätsstatus: fällige Verbindlichkeiten vs. Aktiva I; Quote ≥ 10 %? Ampel Rot/Gelb/Grün
10 Steuer- und SV-Rückstände Finanzamt, Krankenkassen, BG; Stundung § 222 AO vs. AdV § 361 AO Passiva I korrekt eingestellt
11 Going concern § 252 HGB Fortführungsannahme haltbar? Abweichende Annahme bei negativer Prognose Abweichende Angabe im Abschluss
12 § 102 StaRUG — Hinweispflicht ausgelöst? Erstellungsauftrag Jahresabschluss + offenkundige Anhaltspunkte? Warnschreiben erforderlich
13 Indizienkatalog § 17 Abs. 2 InsO SV-Rückstände, Stundungsanträge, Mahnungen, Rücklastschriften, eingestellte Lieferantenzahlungen Zahlungseinstellung ohne Rechnung möglich
14 Abschluss und Dokumentation Befund-Tabelle; Krisenmatrix; ggf. § 102 StaRUG-Hinweisschreiben; Empfehlungen Ergebnis mit Zeitstempel und Unterschrift
15 Querverweise andere Skills Schwere Krise → anwaltliche Prüfung; Liquiditätsvorschau; Warnschreiben Übergabe und Anschluss

Beweislast

Beweisthema Beweislastträger Beweismittel
Krisensignale erkennbar waren Steuerberater (muss dokumentieren, dass er gewarnt hat) Warnschreiben, Aktenvermerk, Eingangsbestätigung
Qualifizierter Rangrücktritt Gesellschafter Klauseltext; § 39 Abs. 2 InsO-Kriterien
Fortbestehensprognose positiv GF / Sachverständiger Integrierter Finanzplan IDW S 6/S 11
Stille Reserven und Lasten GF / Gutachter Bewertungsgutachten; Wertermittlung
§ 102 StaRUG-Schwelle offenkundig Steuerberater (Abwehrseite) / Haftungskläger BWA-Befunde, SuSa-Daten, Zeitpunkt der Erkennbarkeit

Typische Gegenargumente

Gegenargument Gegenstrategie
"Negatives Eigenkapital ist nur buchhalterisch — Stille Reserven gleichen aus" Stille Reserven konkret quantifizieren; Nachweis durch Sachverständige erforderlich; bloße Behauptung genügt nicht
"Going concern rechtfertigt Fortführungsannahme" § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB: nur solange keine entgegenstehenden Anhaltspunkte; bei Krisensignalen schriftliche Begründung Pflicht
"Gesellschafterdarlehen ist nachrangig" Qualifizierter Rangrücktritt nach § 39 Abs. 2 InsO prüfen; einfacher Rangrücktritt lässt Verbindlichkeit im Status
Rechtsprechung live prüfen keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren

Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.

Konstellation Empfohlener Weg
Standard — BWA SuSa und Bilanz prüfend Prüfung nach Schema; Schriftsatz unten
Variante A — Nur BWA vorhanden keine Bilanz BWA-Teilpruefung; Bilanzanforderung nachfragen
Variante B — Krisensignale erkennbar Warnschreiben noetig Warnschreiben-Skill parallel einsetzen
Variante C — Prüfung nur zur Jahresabschlusspruefung Teilpruefung; Jahresabschluss-Fokus setzen

Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.

Schriftsatzbausteine

Baustein 1: Befund-Tabelle BWA/SuSa

BEFUND-TABELLE BWA/SuSa — Stichtag [Datum]
Mandant: [Firma] GmbH

| Konto / Bereich | Auffälligkeit | Mögliche Ursache | Empfehlung |
|---|---|---|---|
| 1590 Verrechnungskonto GF | Saldo EUR [x] | Privatentnahmen ohne Verbuchung | Klärung und Buchung |
| SV-Abgaben-Konto | Kein Buchungsbeleg 3 Monate | SV-Beiträge nicht abgeführt | Sofort zahlen; § 266a StGB |
| Erlöskonten Soll-Saldo | Gutschriften offen | Rückgaben/Stornos nicht verbucht | Beleg anfordern |
| RAP passiv fehlt | Vorauszahlung Miete nicht abgegrenzt | Periodenabgrenzung fehlt | Buchung nachholen |

Baustein 2: Krisenmatrix

KRISENMATRIX — [Firma] GmbH — Stichtag [Datum]

| Indikator | Ist-Wert | Schwellenwert | Bewertung | Rechtsfolge |
|---|---|---|---|---|
| Eigenkapital | EUR −[x] | > 0 | KRITISCH | Überschuldungsrisiko |
| Liquidität 1. Grades | [X] % | > 100 % | KRITISCH | § 17 InsO-Risiko |
| SV-Rückstände | EUR [x] | 0 | KRITISCH | § 266a StGB; Passiva I |
| Steuerrückstände | EUR [y] | 0 | ERHÖHT | § 69 AO GF-Haftung |
| Stundungsanträge | [n] in 3 Mon. | 0 | KRITISCH | Indiz Zahlungseinstellung |
| Lieferantenzahlungstage | [x] Tage | ≤ 45 Tage | ERHÖHT | Zahlungsstockung |
| § 17 InsO (Zahlungsunfähigkeit) | Quote [X] % | < 10 % | ROT | Antragsfrist 3 Wochen |
| § 19 InsO (Überschuldung) | EK negativ, keine Prognose | — | ROT | Antragsfrist 6 Wochen |
| § 102 StaRUG (Hinweispflicht) | offenkundig | ausgelöst | JA | Warnschreiben sofort |

Baustein 3: Hinweisschreiben § 102 StaRUG

[StB-Briefkopf] [Datum]

PERSÖNLICH / VERTRAULICH

[GmbH, vertreten durch GF Name]

Betreff: Hinweis auf erkennbare Krisensituation — § 102 StaRUG

Sehr geehrte/r Herr / Frau [GF-Name],

aus der von uns geführten laufenden Finanzbuchhaltung und der
betriebswirtschaftlichen Auswertung zum Stichtag [Datum] ergeben sich
folgende Krisensignale, auf die wir Sie hiermit ausdrücklich hinweisen:

1. Eigenkapital negativ — EUR [x] zum Stichtag [Datum].
2. Sozialversicherungsbeiträge für [Monat/Monate] nicht abgeführt:
 EUR [y] (Indiz für Zahlungseinstellung; § 266a StGB-Risiko).
3. Liquiditätslücke von EUR [z] (Quote [X] %) im 3-Wochen-Horizont.

Diese Befunde begründen den begründeten Verdacht einer Krise im Sinne
von § 102 StaRUG und möglicher Insolvenzgründe nach §§ 17, 19 InsO.

Als Geschäftsführer sind Sie verpflichtet, eine rechtliche Prüfung
der Antragspflicht nach § 15a InsO einzuholen. Wir empfehlen
dringend die unverzügliche Konsultation eines Fachanwalts für
Insolvenz-/Sanierungsrecht oder Steuerrecht.

Als Ihr Steuerberater leisten wir mit diesem Schreiben den nach
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Eine rechtliche Beurteilung der Antragspflicht ist uns nach § 5 RDG
nicht erlaubt.

Bitte bestätigen Sie den Eingang dieses Schreibens binnen sieben Tagen.

Mit freundlichen Grüßen
[StB]

--- vor Versand klären ---

  1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Durchsetzung des Anspruchs / Vergleich / Reputationsschutz / schnelle Loesung]
  2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestforderung / Zeitrahmen / Formerfordernis]
  3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgesprach / Einigung vor Fristablauf]

Schlussabsatz Variante A (kooperativ): Wir regen eine guetliche Einigung an und stehen für ein klärenden Gesprach zur Verfuegung. Eine einvernehmliche Loesung erspart beiden Seiten Zeit und Kosten.

Schlussabsatz Variante B (formal-streng): Eine aussergerichtliche Einigung kommt nur in Betracht wenn die Gegenseite innerhalb von [X] Tagen einen akzeptablen Vorschlag unterbreitet. Anderenfalls werden wir alle rechtlichen Schritte einleiten.

Streitwert und Kosten

Position Berechnung Hinweis
Rechtsprechung live prüfen Live-Verifikation erforderlich keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren
Kosten Krisenprüfung Steuerberater-Gebühren nach StBVV; ggf. Zeithonorar Auftrag klar vereinbaren
Kosten Sachverständigengutachten stille Reserven EUR 1.500–8.000 je nach Umfang Lohnt bei größeren Gesellschaften
Kosten Sanierungskonzept IDW S 6 EUR 10.000–50.000+ je nach Komplexität WP/StB-Kanzlei mit Sanierungserfahrung

Strategische Empfehlung

Situation Empfehlung
Alle Krisenampeln grün Dokumentieren; Wiedervorlage 3 Monate; § 102 StaRUG-Pflicht erfüllt
Gelbe Ampeln ohne sofortige Insolvenzreife Warnschreiben § 102 StaRUG; Liquiditätsvorschau beauftragen; Sanierungsoptionen besprechen
Rote Ampeln — § 17 oder § 19 InsO indiziert Warnschreiben sofort; Übergabe an Anwalt für Insolvenzreife-Prüfung; keine Abschlusserstellung ohne Warnung
Mandant reagiert nicht auf Warnung Wiederholung schriftlich; ggf. Mandatsniederlegung § 627 BGB
Rangrücktritt möglich Qualifizierten Rangrücktritt empfehlen; anwaltliche Klauselfassung notwendig

Anschluss-Skills

  • anw-insolvenzreife-pruefung-17-19-inso — anwaltliche Insolvenzreife-Prüfung
  • stb-warnschreiben-krisensignale — vertieftes Warnschreiben-Skill
  • stb-liquiditaetsvorschau-3-6-12-monate — Liquiditätsvorschau für § 17 InsO-Prüfung

Quellen

  • InsO §§ 17, 18, 19, 15a, 15b, 39
  • HGB §§ 252, 264, 267, 268
  • StaRUG §§ 1, 102
  • StBerG §§ 1, 33
  • RDG § 5
  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • IDW S 6 (Sanierungskonzept) / IDW S 11 (Insolvenzeröffnungsgründe)
  • K. Schmidt/Herchen, InsO § 17 Rn. 5–35
  • Pape/Schaltke, StaRUG § 102 Rn. 8–35
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