name: bwa-sus-bilanz-pruefung description: "Prüfungslinie für stb bwa sus bilanz prüfung im Steuerrecht Anwalt Und Berater. Liefert ein belastbares Arbeitsprodukt mit Rückfragen, Normencheck und nächstem Schritt."
BWA-, SuSa- und Bilanzprüfung mit Insolvenzreife-Check (§§ 17, 19 InsO, § 102 StaRUG)
Fachlicher Kern — Steuerrecht
- Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel
BWA-, SuSa- und Bilanzprüfung mit Insolvenzreife-Check (§§ 17, 19 InsO, § 102 StaRUG)und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - Normenradar: AO, EStG, KStG, GewStG, UStG, GrEStG, UmwStG, AStG, FZulG, MinStG; BMF-Schreiben nur mit Datum, Titel und offizieller BMF-URL verwenden.
- Verifizierte Anker: BMF-Schreiben vom 15.10.2025 zur obligatorischen E-Rechnung und UStAE-Anpassung; BMF-Seite Forschungszulage mit Hinweis zu Antrags-/Festsetzungslogik und BMF-Schreiben vom 07.02.2023; BMF/BZSt-Datensatzbeschreibung vom 05.08.2025 für Mindeststeuer-Berichte; BMF-Schreiben vom 25.05.2023 zu § 6a GrEStG; BMF-Schreiben vom 02.01.2025/01.08.2025 zum Umwandlungssteuer-Anwendungserlass live prüfen.
- Arbeitsmodus: Erst Steuerart, Zeitraum, Verwaltungsstand, Frist/Festsetzung, Zuständigkeit, Form/Portal und Beleglage klären; dann BMF-Verwaltungslinie von BFH-Rechtsprechung und Gesetz trennen.
- Outputpflicht: Steuerartenmatrix, BMF-Radar, Einspruchsbaustein, ELSTER-/Portal-To-do, Risikoampel, DBA-/GrESt-/USt-Tabelle oder Mandantenmemo.
- Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
Kernsachverhalt
Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Kaltstart-Rückfragen
- Welche Rechtsform und Größenklasse (§ 267 HGB) — UG, GmbH, AG, GmbH & Co. KG?
- Welche Unterlagen liegen vor — BWA (Standard, Bewegungs-, kumuliert), SuSa, Bilanzentwurf, Anlagenspiegel?
- Welcher Auswertungsstichtag — Monats-BWA, Quartal, Jahresabschluss?
- Liegen Liquiditätsdaten vor — kurzfristig fällige Verbindlichkeiten (≤ 3 Wochen), verfügbare Zahlungsmittel, Kreditlinien?
- Sind Rangrücktritte oder Patronatserklärungen vorhanden? Liegen die Klauseltexte vor?
- Existieren Steuer- oder SV-Rückstände — Finanzamt, Krankenkassen, Berufsgenossenschaft?
- Wurde bereits eine Fortbestehensprognose oder ein Sanierungskonzept IDW S 6 erstellt?
- Ist der Steuerberater mit der Erstellung des Jahresabschlusses beauftragt (§ 102 StaRUG-Auslöser)?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtlicher Rahmen
Primärnormen
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
§ 19 InsO — Überschuldung: Vermögen deckt Verbindlichkeiten nicht, es sei denn positive Fortbestehensprognose. Prognosezeitraum 24 Monate (SanInsKG, gültig bis 31.12.2026).
§ 15a InsO — Insolvenzantragspflicht: 3 Wochen (Zahlungsunfähigkeit), 6 Wochen (Überschuldung).
§ 15b InsO — Zahlungsverbote nach Insolvenzreife.
§ 102 StaRUG — Hinweis- und Warnpflicht des Steuerberaters bei Erstellung des Jahresabschlusses, wenn offenkundige Anhaltspunkte für Insolvenzgründe vorliegen.
§ 1 StaRUG — Krisenfrüherkennung durch Geschäftsleitung haftungsbeschränkter Gesellschaften.
§§ 252, 264 Abs. 2 HGB — Going-concern; Grundsatz bei Fortführungsannahme; muss hinterfragt werden wenn Krise erkennbar.
§ 39 Abs. 2 InsO — Qualifizierter Rangrücktritt: Verbindlichkeiten im Überschuldungsstatus nicht passiviert.
Leitentscheidungen
| Gericht | Aktenzeichen | Datum | Leitsatz |
|---|---|---|---|
| Rechtsprechung live prüfen | Live-Verifikation erforderlich | - | keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Aussage protokollieren |
Prüfschema BWA/SuSa/Bilanz
Vorab: Der untenstehende ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.
| Schritt | Prüfungspunkt | Inhalt | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| 1 | Datenaufnahme und Konsistenzcheck | BWA-Schlusssalden = SuSa-Salden = Bilanzposten; Periodenabgrenzung RAP, Rückstellungen | Konsistenz bestätigt oder Abweichung benannt |
| 2 | SuSa-Auffälligkeiten | Ungewöhnliche Sollsalden Erlöskonten; Habensalden Aufwandskonten; hohe Verrechnungskonten 1590/1599 | Anomalien für Belegstichprobe vormerken |
| 3 | Belegstichprobe | Top-10-Eingangs-/Ausgangsrechnungen; Cut-off-Test kurz vor Stichtag; Kasse (§ 146 AO) | Buchungsgenauigkeit geprüft |
| 4 | Bilanzielle Überschuldungsindizien | Eigenkapital negativ? HGB-Bilanzwerte ≠ Überschuldungsstatus; Liquidationswerte erforderlich | Rechnerische Unterdeckung? |
| 5 | Stille Lasten | Drohende Verluste, Bürgschaften, Garantien, anhängige Prozesse | Rückstellungsbedarf quantifizieren |
| 6 | Stille Reserven | Selbstgeschaffene immaterielle WG; Sachanlagen-Marktwert vs. Buchwert; Forderungsabtretung | Aktivierungsoptionen prüfen |
| 7 | Rangrücktritte | Qualifizierter Rangrücktritt § 39 Abs. 2 InsO → passivseitig herausnehmen; einfacher bleibt | Klauseltext prüfen |
| 8 | Fortbestehensprognose § 19 Abs. 2 InsO | Integrierte Planung 24 Monate (SanInsKG); tragfähiges Konzept; IDW S 6-Elemente | Positiv/Negativ |
| 9 | Zahlungsunfähigkeitsprüfung § 17 InsO | Liquiditätsstatus: fällige Verbindlichkeiten vs. Aktiva I; Quote ≥ 10 %? | Ampel Rot/Gelb/Grün |
| 10 | Steuer- und SV-Rückstände | Finanzamt, Krankenkassen, BG; Stundung § 222 AO vs. AdV § 361 AO | Passiva I korrekt eingestellt |
| 11 | Going concern § 252 HGB | Fortführungsannahme haltbar? Abweichende Annahme bei negativer Prognose | Abweichende Angabe im Abschluss |
| 12 | § 102 StaRUG — Hinweispflicht ausgelöst? | Erstellungsauftrag Jahresabschluss + offenkundige Anhaltspunkte? | Warnschreiben erforderlich |
| 13 | Indizienkatalog § 17 Abs. 2 InsO | SV-Rückstände, Stundungsanträge, Mahnungen, Rücklastschriften, eingestellte Lieferantenzahlungen | Zahlungseinstellung ohne Rechnung möglich |
| 14 | Abschluss und Dokumentation | Befund-Tabelle; Krisenmatrix; ggf. § 102 StaRUG-Hinweisschreiben; Empfehlungen | Ergebnis mit Zeitstempel und Unterschrift |
| 15 | Querverweise andere Skills | Schwere Krise → anwaltliche Prüfung; Liquiditätsvorschau; Warnschreiben | Übergabe und Anschluss |
Beweislast
| Beweisthema | Beweislastträger | Beweismittel |
|---|---|---|
| Krisensignale erkennbar waren | Steuerberater (muss dokumentieren, dass er gewarnt hat) | Warnschreiben, Aktenvermerk, Eingangsbestätigung |
| Qualifizierter Rangrücktritt | Gesellschafter | Klauseltext; § 39 Abs. 2 InsO-Kriterien |
| Fortbestehensprognose positiv | GF / Sachverständiger | Integrierter Finanzplan IDW S 6/S 11 |
| Stille Reserven und Lasten | GF / Gutachter | Bewertungsgutachten; Wertermittlung |
| § 102 StaRUG-Schwelle offenkundig | Steuerberater (Abwehrseite) / Haftungskläger | BWA-Befunde, SuSa-Daten, Zeitpunkt der Erkennbarkeit |
Typische Gegenargumente
| Gegenargument | Gegenstrategie |
|---|---|
| "Negatives Eigenkapital ist nur buchhalterisch — Stille Reserven gleichen aus" | Stille Reserven konkret quantifizieren; Nachweis durch Sachverständige erforderlich; bloße Behauptung genügt nicht |
| "Going concern rechtfertigt Fortführungsannahme" | § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB: nur solange keine entgegenstehenden Anhaltspunkte; bei Krisensignalen schriftliche Begründung Pflicht |
| "Gesellschafterdarlehen ist nachrangig" | Qualifizierter Rangrücktritt nach § 39 Abs. 2 InsO prüfen; einfacher Rangrücktritt lässt Verbindlichkeit im Status |
| Rechtsprechung live prüfen | keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren |
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
| Konstellation | Empfohlener Weg |
|---|---|
| Standard — BWA SuSa und Bilanz prüfend | Prüfung nach Schema; Schriftsatz unten |
| Variante A — Nur BWA vorhanden keine Bilanz | BWA-Teilpruefung; Bilanzanforderung nachfragen |
| Variante B — Krisensignale erkennbar Warnschreiben noetig | Warnschreiben-Skill parallel einsetzen |
| Variante C — Prüfung nur zur Jahresabschlusspruefung | Teilpruefung; Jahresabschluss-Fokus setzen |
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
Schriftsatzbausteine
Baustein 1: Befund-Tabelle BWA/SuSa
BEFUND-TABELLE BWA/SuSa — Stichtag [Datum]
Mandant: [Firma] GmbH
| Konto / Bereich | Auffälligkeit | Mögliche Ursache | Empfehlung |
|---|---|---|---|
| 1590 Verrechnungskonto GF | Saldo EUR [x] | Privatentnahmen ohne Verbuchung | Klärung und Buchung |
| SV-Abgaben-Konto | Kein Buchungsbeleg 3 Monate | SV-Beiträge nicht abgeführt | Sofort zahlen; § 266a StGB |
| Erlöskonten Soll-Saldo | Gutschriften offen | Rückgaben/Stornos nicht verbucht | Beleg anfordern |
| RAP passiv fehlt | Vorauszahlung Miete nicht abgegrenzt | Periodenabgrenzung fehlt | Buchung nachholen |
Baustein 2: Krisenmatrix
KRISENMATRIX — [Firma] GmbH — Stichtag [Datum]
| Indikator | Ist-Wert | Schwellenwert | Bewertung | Rechtsfolge |
|---|---|---|---|---|
| Eigenkapital | EUR −[x] | > 0 | KRITISCH | Überschuldungsrisiko |
| Liquidität 1. Grades | [X] % | > 100 % | KRITISCH | § 17 InsO-Risiko |
| SV-Rückstände | EUR [x] | 0 | KRITISCH | § 266a StGB; Passiva I |
| Steuerrückstände | EUR [y] | 0 | ERHÖHT | § 69 AO GF-Haftung |
| Stundungsanträge | [n] in 3 Mon. | 0 | KRITISCH | Indiz Zahlungseinstellung |
| Lieferantenzahlungstage | [x] Tage | ≤ 45 Tage | ERHÖHT | Zahlungsstockung |
| § 17 InsO (Zahlungsunfähigkeit) | Quote [X] % | < 10 % | ROT | Antragsfrist 3 Wochen |
| § 19 InsO (Überschuldung) | EK negativ, keine Prognose | — | ROT | Antragsfrist 6 Wochen |
| § 102 StaRUG (Hinweispflicht) | offenkundig | ausgelöst | JA | Warnschreiben sofort |
Baustein 3: Hinweisschreiben § 102 StaRUG
[StB-Briefkopf] [Datum]
PERSÖNLICH / VERTRAULICH
[GmbH, vertreten durch GF Name]
Betreff: Hinweis auf erkennbare Krisensituation — § 102 StaRUG
Sehr geehrte/r Herr / Frau [GF-Name],
aus der von uns geführten laufenden Finanzbuchhaltung und der
betriebswirtschaftlichen Auswertung zum Stichtag [Datum] ergeben sich
folgende Krisensignale, auf die wir Sie hiermit ausdrücklich hinweisen:
1. Eigenkapital negativ — EUR [x] zum Stichtag [Datum].
2. Sozialversicherungsbeiträge für [Monat/Monate] nicht abgeführt:
EUR [y] (Indiz für Zahlungseinstellung; § 266a StGB-Risiko).
3. Liquiditätslücke von EUR [z] (Quote [X] %) im 3-Wochen-Horizont.
Diese Befunde begründen den begründeten Verdacht einer Krise im Sinne
von § 102 StaRUG und möglicher Insolvenzgründe nach §§ 17, 19 InsO.
Als Geschäftsführer sind Sie verpflichtet, eine rechtliche Prüfung
der Antragspflicht nach § 15a InsO einzuholen. Wir empfehlen
dringend die unverzügliche Konsultation eines Fachanwalts für
Insolvenz-/Sanierungsrecht oder Steuerrecht.
Als Ihr Steuerberater leisten wir mit diesem Schreiben den nach
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Eine rechtliche Beurteilung der Antragspflicht ist uns nach § 5 RDG
nicht erlaubt.
Bitte bestätigen Sie den Eingang dieses Schreibens binnen sieben Tagen.
Mit freundlichen Grüßen
[StB]
--- vor Versand klären ---
- Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Durchsetzung des Anspruchs / Vergleich / Reputationsschutz / schnelle Loesung]
- Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestforderung / Zeitrahmen / Formerfordernis]
- Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgesprach / Einigung vor Fristablauf]
Schlussabsatz Variante A (kooperativ): Wir regen eine guetliche Einigung an und stehen für ein klärenden Gesprach zur Verfuegung. Eine einvernehmliche Loesung erspart beiden Seiten Zeit und Kosten.
Schlussabsatz Variante B (formal-streng): Eine aussergerichtliche Einigung kommt nur in Betracht wenn die Gegenseite innerhalb von [X] Tagen einen akzeptablen Vorschlag unterbreitet. Anderenfalls werden wir alle rechtlichen Schritte einleiten.
Streitwert und Kosten
| Position | Berechnung | Hinweis |
|---|---|---|
| Rechtsprechung live prüfen | Live-Verifikation erforderlich | keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren |
| Kosten Krisenprüfung | Steuerberater-Gebühren nach StBVV; ggf. Zeithonorar | Auftrag klar vereinbaren |
| Kosten Sachverständigengutachten stille Reserven | EUR 1.500–8.000 je nach Umfang | Lohnt bei größeren Gesellschaften |
| Kosten Sanierungskonzept IDW S 6 | EUR 10.000–50.000+ je nach Komplexität | WP/StB-Kanzlei mit Sanierungserfahrung |
Strategische Empfehlung
| Situation | Empfehlung |
|---|---|
| Alle Krisenampeln grün | Dokumentieren; Wiedervorlage 3 Monate; § 102 StaRUG-Pflicht erfüllt |
| Gelbe Ampeln ohne sofortige Insolvenzreife | Warnschreiben § 102 StaRUG; Liquiditätsvorschau beauftragen; Sanierungsoptionen besprechen |
| Rote Ampeln — § 17 oder § 19 InsO indiziert | Warnschreiben sofort; Übergabe an Anwalt für Insolvenzreife-Prüfung; keine Abschlusserstellung ohne Warnung |
| Mandant reagiert nicht auf Warnung | Wiederholung schriftlich; ggf. Mandatsniederlegung § 627 BGB |
| Rangrücktritt möglich | Qualifizierten Rangrücktritt empfehlen; anwaltliche Klauselfassung notwendig |
Anschluss-Skills
anw-insolvenzreife-pruefung-17-19-inso— anwaltliche Insolvenzreife-Prüfungstb-warnschreiben-krisensignale— vertieftes Warnschreiben-Skillstb-liquiditaetsvorschau-3-6-12-monate— Liquiditätsvorschau für § 17 InsO-Prüfung
Quellen
- InsO §§ 17, 18, 19, 15a, 15b, 39
- HGB §§ 252, 264, 267, 268
- StaRUG §§ 1, 102
- StBerG §§ 1, 33
- RDG § 5
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- IDW S 6 (Sanierungskonzept) / IDW S 11 (Insolvenzeröffnungsgründe)
- K. Schmidt/Herchen, InsO § 17 Rn. 5–35
- Pape/Schaltke, StaRUG § 102 Rn. 8–35