name: bwa-aufbau-grundlagen description: "Aufbau der Standard-BWA für Steuerberater erläutern und konfigurieren. Anwendungsfall monatliche oder quartalsweise BWA-Erstellung für GmbH oder Personenunternehmen mit SKR 03 oder SKR 04. Struktur Umsatzerlöse Material Personal sonstige betriebliche Aufwendungen Abschreibungen Zinsergebnis Steu"
Aufbau der Standard-BWA — Grundlagen für Steuerberater
Fachlicher Anker
- Normen: § 6a, § 238 HGB, § 240 HGB.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Kernsachverhalt
Die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) ist das zentrale unterjaehrige Steuerungsinstrument. Steuerberater erstellen sie monatlich oder quartalsweise aus der Finanzbuchhaltung. Die Standard-BWA (DATEV-BWA-Form 01) liefert in fuenf Bloecken einen periodengerechten Erfolgsausweis: Umsatzerloese, Material- und Wareneinsatz, Personalkosten, sonstige betriebliche Aufwendungen, Abschreibungen sowie Zinsergebnis und Steuern. Der Skill leitet die Konfiguration und die korrekte Befuellung der Standard-BWA an und stellt sicher, dass die wirtschaftlich relevanten Aussagen sauber ablesbar sind.
Kaltstart-Rueckfragen
- Welcher Kontenrahmen liegt vor — SKR 03 oder SKR 04? Welche Standard-BWA-Form (BWA 01 kurz, BWA 01 lang, kumuliert)?
- Welche Branche und Rechtsform — Industrie, Handel, Dienstleistung, Freiberufler, GmbH, Einzelunternehmen?
- Welcher Auswertungszeitraum — Monat, Quartal, kumuliert seit Jahresbeginn?
- Soll ein Vorjahresvergleich, Vormonatsvergleich oder Soll-Ist-Vergleich integriert werden?
- Welche Periodenabgrenzungen sind vorgesehen — laufende Abgrenzungen (RAP) monatlich, vereinfacht jaehrlich oder gar nicht?
- Sind die Personalkosten brutto oder mit Arbeitgeberanteilen erfasst? Liegen Daten aus dem Lohnprogramm zeitnah vor?
- Ist eine kalkulatorische Position vorgesehen (kalkulatorischer Unternehmerlohn, kalkulatorischer Mietzins)?
- Welche Empfaengerformatierung wuenscht der Mandant — knappe Übersicht, ausfuehrliche BWA, mit Grafiken?
Rechtlicher Rahmen
Primaernormen
§ 238 HGB — Buchfuehrungspflicht des Kaufmanns; Grundlage der BWA als unterjaehrige Auswertung der laufenden Buchfuehrung.
§ 240 HGB — Inventarpflicht; periodische Bestandsaufnahme fliesst in BWA-Aufwand "Bestandsveraenderung" ein.
§ 252 HGB — Allgemeine Bewertungsgrundsaetze (Going-concern, Stichtagsprinzip, Vorsicht); auch unterjaehrig zu beachten.
§ 5b EStG — E-Bilanz für Bilanzierer; BWA ist nicht direkt taxonomiepflichtig, soll aber die Brueckenposten zur E-Bilanz abbilden.
§ 90 AO — Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen; betrifft die für die BWA noetige Belegabgabe.
§ 33 StBerG — Aufgaben des Steuerberaters; Erstellung der BWA ist Hilfeleistung in Steuersachen i.S.d. § 1 StBerG bzw. vereinbare Taetigkeit § 57 Abs. 3 StBerG.
Leitentscheidungen und Verwaltungsanweisungen
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- BFH-Rechtsprechung zur periodengerechten Zuordnung von Aufwand und Ertrag: massgeblich sind die allgemeinen Grundsaetze des § 252 HGB und die EStG-Periodenregelungen; konkrete BFH-Aktenzeichen zur Periodenabgrenzung in amtliche/freie Quellen oder lizenzierte Datenbanken unter den Suchbegriffen "Periodenabgrenzung Betriebsausgaben" abrufbar.
- BMF-Schreiben zu GoBD: massgeblich ist das BMF-Schreiben v. 28.11.2019, BStBl I 2019, 1269; etwaige Aktualisierungen über bundesfinanzministerium.de prüfen.
- IDW PS 480 — Grundsaetze für die Erstellung von Jahresabschluessen (analog für hochwertige BWA-Erstellung).
Aktenzeichen und Fundstellen vor Uebernahme in amtliche/freie Quellen oder lizenzierte Datenbanken gegenpruefen.
Workflow
Phase 1 — Datenbasis prüfen
- Vollstaendigkeit der Buchungen prüfen: Bank-Kontoauszuege bis zum Stichtag verbucht, Kassenbuch abgestimmt, OPOS-Listen Debitor und Kreditor aktualisiert.
- Vorlaeufige Sachkontenverteilung im Verrechnungskonto (z. B. SKR 03 Konto 1590/1599 bzw. SKR 04 Konto 1370/1379 — DATEV-Kontenrahmen aktuelle Fassung heranziehen) auf Null stellen oder klar dokumentieren.
- Lohnbuchungen aus dem Lohnprogramm uebernommen? Sozialversicherungs-Beitragsschulden zum Auswertungsstichtag erfasst (Konto SKR 03 1742 bzw. SKR 04 3740 für Verbindlichkeiten SV)?
- Belege chronologisch und vollstaendig verbucht; Cut-off-Datum festlegen (z. B. 5. Werktag des Folgemonats).
- DATEV-Klickpfad zur Prüfung: Rechnungswesen → Stammdaten → Buchungsstapel → Stapelverarbeitung → noch nicht festgeschriebene Buchungen vor BWA festschreiben.
Phase 2 — Periodenabgrenzungen
- Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (Versicherung, Miete, Kfz-Steuer) anteilig auf Monate verteilen.
- Rueckstellungen monatlich anteilig: Urlaubsrueckstellung, Tantiemen, Berufsgenossenschaft.
- Bestandsveraenderung Roh- Hilfs- Betriebsstoffe und unfertige Erzeugnisse — wenigstens quartalsweise schaetzen.
- Abschreibungen monatlich oder jahresanteilig (1/12-Methode) buchen.
Phase 3 — BWA-Struktur befuellen
Die Standardgliederung in fuenf Bloecken (Kontennummern typische SKR-Bereiche, im Einzelfall mit aktueller DATEV-Kontenrahmenfassung abgleichen):
- Umsatzerloese und sonstige betriebliche Ertraege — Erloesbereich SKR 03 8000-8999 bzw. SKR 04 4000-4999.
- Material- und Wareneinsatz — Wareneingang, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Fremdleistungen (SKR 03 ab 3000 bzw. SKR 04 ab 5000).
- Personalkosten — Loehne und Gehaelter, Sozialversicherungsanteile AG, Berufsgenossenschaft, sonstige Personalnebenkosten (SKR 03 ab 4100 bzw. SKR 04 ab 6000).
- Sonstige betriebliche Aufwendungen — Raumkosten, Betriebsbedarf, Kfz-Kosten, Werbe- und Reisekosten; Abschreibungen werden meist separat als eigene Position ausgewiesen.
- Zinsergebnis und Steuern — Zinsaufwand, Zinsertrag, Gewerbesteuer-Rueckstellungen, Koerperschaftsteuer-Vorauszahlungen.
Phase 4 — Plausibilisierung
- Umsatzerloese gegen Vorjahres-Monatsumsatz prüfen: Abweichung mehr als 20 Prozent (Daumenregel) inhaltlich klären.
- Materialquote (Materialeinsatz im Verhältnis zum Umsatz): branchentypisch ca. 30-50 Prozent in der Industrie, ca. 60-80 Prozent im Handel, ca. 0-20 Prozent bei Dienstleistung. Konkrete Branchenwerte aus DATEV-BBE-Branchenvergleich abrufen (BBE-Datenstand typischerweise 1-2 Jahre Zeitverzug).
- Personalquote (Personalkosten zu Umsatz): bei Dienstleistung typisch ca. 35-55 Prozent (Branchenrichtwert, Verifikation in BBE Branchenkennzahlen empfohlen).
- Ergebnis vor Steuern auf Konsistenz zur Summen- und Saldenliste prüfen — Endsaldo der Erfolgskonten muss mit BWA uebereinstimmen.
Phase 5 — BWA-Ausgabe und Erläuterung
- BWA als PDF mit Mandantenkopf und Zeitstempel ausgeben.
- Kurz-Erläuterung unter die BWA setzen (max. 5-7 Saetze): wesentliche Abweichungen, Verfahrensschritte (z.B. Schaetzung Bestand), Hinweis auf offene Punkte.
- Mandantenbezogene Hinweise zu Steuervorauszahlungen und Liquiditaet.
Phase 6 — Archivierung GoBD-konform
- BWA elektronisch im Mandanten-Ordner gesichert ablegen (revisionssicher, unveraenderbar).
- Aufbewahrungsfrist 10 Jahre nach § 257 HGB / § 147 AO beachten.
Strategie und Praxis-Tipps
- Auswertungsstichtag spaetestens 30 Tage nach Ablauf des Auswertungsmonats vereinbaren — sonst verliert die BWA Steuerungswirkung.
- BWA monatlich konsistent strukturieren; Wechsel der Auswertungslogik verwirrt den Mandanten und macht Vergleiche unmoeglich.
- Mandant fruehzeitig auf typische Sondereffekte hinweisen (Sonderabschreibung, Investitionsabzugsbetrag § 7g EStG, Sonderzahlungen).
- Honorar nach StBVV § 33 (Buchfuehrung) und § 35 (Lohnbuchfuehrung) abrechnen, Zusatzleistung BWA-Auswertung gesondert.
- Bei wiederholten Buchungsfehlern Mandanten-Belegabgabe disziplinieren — Checkliste an Mandanten verteilen.
- Bei Krisensignalen aus BWA: Querverweis zu stb-bwa-sus-bilanz-pruefung und Hinweispflicht § 102 StaRUG prüfen.
Quellen und Updates
Stand: 05/2026.
- HGB §§ 238, 240, 252, 257.
- EStG § 5b (E-Bilanz).
- AO § 147 (Aufbewahrung).
- BMF-Schreiben zu GoBD (massgeblich: BMF v. 28.11.2019, BStBl I 2019, 1269; etwaige Folgeschreiben über bundesfinanzministerium.de abrufen).
- DATEV Standard-BWA Form 01.
- StBerG §§ 1, 33, 57 Abs. 3.
- Verifikations-Hinweis: Bei Reformen des Kontenrahmens (DATEV-Updates jaehrlich) Aktualisierung der BWA-Konfiguration prüfen. Aktenzeichen vor Mandantenversand in amtliche/freie Quellen oder lizenzierte Datenbanken gegenpruefen.
Normen und Rechtsprechung
Kuratierte Normen-Bibliothek
- § 8 AO (Wohnsitz, Aufenthalt)
- §§ 33, 34 AO (Steuerpflichtiger, gesetzliche Vertreter)
- § 42 AO (Gestaltungsmissbrauch)
- §§ 169-171 AO (Festsetzungsverjährung)
- §§ 233a, 235 AO (Verzinsung, Hinterziehungszinsen)
- § 370 AO (Steuerhinterziehung)
- §§ 153, 371 AO (Berichtigungserklärung, Selbstanzeige)
- §§ 15, 32a EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Tarif)
- § 8 KStG, § 7 GewStG (Einkommen, Gewerbeertrag)
- §§ 1, 15 UStG (Steuerbare Umsätze, Vorsteuerabzug)
Leitentscheidungen
- BFH I R 36/18 (Hinzurechnungsbesteuerung AStG)
- BFH XI R 11/22 (Reverse-Charge-Verfahren)
- BFH IX R 49/13 (Liebhaberei vs. Einkunftserzielungsabsicht)
- BVerfG 2 BvL 1/03 (Steuerfreistellung Existenzminimum)
- EuGH C-280/10 (Vorsteuerabzug bei wirtschaftlicher Tätigkeit)
Anwendung im Skill
- Beraterhaftung gegen Mandantenpflicht (§§ 153, 154 AO) klar trennen; Selbstanzeige nach § 371 AO ist eine Strafnorm, kein Steueroptimierungs-Tool.
- Festsetzungsverjaehrung nach §§ 169-171 AO im Zweifel zugunsten des Steuerpflichtigen; Hemmung durch Aussenpruefung beachten.
- Bei Gestaltungsmissbrauch § 42 AO immer alternative Wirtschaftsgruende dokumentieren.